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Welcher eingefleischte Fan von James Bond- oder anderen Actionfilmen kennt sie nicht: die legendären Verfolgungsjagden mit dem Auto, die mit waghalsigen Fahrmanövern und lebensgefährlichen Stunts begeistern – da glühen die Reifen, der teure Aston Martin fliegt gekonnt durch die Luft und das Fahrzeug schlittert über den Asphalt. Ein besonders beliebtes Fahrmanöver ist das sogenannte Driften. Dabei bricht der hintere Teil des Autos aus und verliert für einen Moment die Bodenhaftung, was einen kurzen Kontrollverlust über das Kfz zur Folge hat. Ein derartiges Fahrmanöver sieht zweifellos nicht nur in Filmen spektakulär aus und für den Extra-Kick führen Adrenalinjunkies das Ausbrechen absichtlich herbei. Allerdings ist das Driften nicht ungefährlich und ein potentielles Risiko für die Verkehrssicherheit, sodass sich die Frage stellt: ist Driften überhaupt erlaubt? Drohen Strafen bei einem derartigen Fahrmanöver?
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Beim Fahren auf der Straße bedeutet „Driften“ eine spezielle Fahrtechnik, durch die das Kfz bei hoher Geschwindigkeit gezielt übersteuert wird, sodass insbesondere die Hinterreifen die Bodenhaftung verlieren und das Heck ausbricht (quasi „aus der Kurve fliegt“). Die Reifen rutschen dabei mehr oder minder über die Fahrbahn – je länger das Manöver dauert, umso spektakulärer.
Um ein solches Fahrmanöver (möglichst effektiv) durchführen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
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Auch wenn Driften vielen Autofahrern einen Adrenalinkick gibt und viel Spaß macht – bei Weitem nicht alles, was Spaß macht, ist im Straßenverkehr auch erlaubt. Doch wie sieht es mit dem Driften aus? Ist diese Fahrtechnik überhaupt erlaubt oder verboten? Gibt es gesetzliche Regelungen zum Driften? Der Gesetzgeber verbietet das Driften per se nicht grundsätzlich; hierbei handelt es sich nicht ausdrücklich um einen eigenen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich der Fahrer beim Driften einer Reihe anderer Ordnungswidrigkeiten schuldig macht, die entsprechend geahndet werden. Dazu zählen beispielsweise Verstöße gemäß § 30 StVO gegen den Umweltschutz oder das Missachten des Rechtsfahrgebotes in einer Kurve (§ 2 StVO). Das Driften auf verschneiten Straßen kann darüber hinaus Sanktionen wegen einer für die Witterungsbedingungen zu hohen Geschwindigkeit nach sich ziehen. Gemäß Bußgeldkatalog drohen dem Fahrer für die einzelnen Tatbestände ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot.
Durch das Driften kann auch ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sein. Nämlich dann, wenn der Fahrer gemäß § 315c StGB grob verkehrswidrig den Straßenverkehr gefährdet. Der Täter muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Driften Adrenalinjunkies illegal auf einem fremden Privatgelände, liegt darüber hinaus ein Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB).
Wer sich dennoch einmal ein wenig wie James Bond fühlen möchte – zumindest bei spektakulären Verfolgungsjagden mit dem Auto – ohne dabei gegen Recht und Ordnung zu verstoßen, hat die Möglichkeit, das Driften in einem extra dafür angebotenen Kurs zu üben und zu erlernen. Hierbei wird häufig das Augenmerk darauf gelegt, das Driften mit der richtigen Technik möglichst spektakulär aussehen zu lassen; die Verkehrssicherheit hat nicht oberste Priorität. Das “007-Feeling” unter professioneller Obhut gibt es allerdings nicht umsonst; abhängig von Kursart und Anbieter kostet das Driften mehrere Hundert Euro. Unter Umständen ist das Driften mit einem Leihwagen möglich, sodass nicht das eigene Auto “strapaziert” werden muss.
Auch in einem Fahrsicherheitstraining können Fahrer unter strengen Sicherheitsvorkehrungen das Driften zu erlernen. Dies hat auch den guten Sinn und Zweck, im Falle eines unvorhergesehen und unbeabsichtigten Ausbrechens des Kfz im Straßenverkehr nicht die Kontrolle zu verlieren und angemessen reagieren zu können – das hat man dann vorher gelernt und geübt.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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