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Eine sichere Beherrschung des Kfz und vorausschauendes Fahren unerlässlich, um sich im Straßenverkehr möglichst gefahrlos bewegen zu können – insbesondere Autofahrer, die schon einmal in brenzlige Verkehrssituationen oder gar in einen Unfall verwickelt gewesen sind, können davon “ein Lied singen”. Dabei sind es nicht immer die berüchtigten “Verkehrsrowdys” oder unerfahrene Führerscheinneulinge, die ihre Fähigkeiten überschätzen und zum Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit oder einer Missachtung des Sicherheitsabstandes gefährliche Verkehrssituationen verursachen. Auch langjährige Autofahrer sind beim Führen eines Kfz mitunter unsicher, etwa weil sie zu selten und/ oder einfach nicht gerne selbst hinter dem Steuer sitzen.
Um im Sinne der Verkehrssicherheit jedoch mehr Sicherheit beim Autofahren zu gewinnen und ein Gespür für vorausschauendes Fahren zu bekommen, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Fahrsicherheitstraining, das unter anderem der ADAC anbietet, zu absolvieren.
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Grundsätzlich gibt es Fahrsicherheitstrainings sowohl für Auto- und Motorradfahrer als auch beispielsweise für Wohnmobile oder Lkw. Da ein Fahrsicherheitstraining dazu dient, Fahrzeugführer für vorausschauendes Fahren zu schulen und ihnen Sicherheit im Straßenverkehr zu vermitteln, gibt es für ein Fahrsicherheitstraining bestimmte Voraussetzungen bzw. Vorschriften. So findet ein Fahrsicherheitstraining stets unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen in sogenannten Fahrsicherheitszentren statt. Anbieter von Fahrsicherheitstrainings sind unter anderem – wie erwähnt – der ADAC, der TÜV oder die Verkehrswachten. Für die Fahrsicherheitstrainings bzw. die Kurse gelten grundsätzlich einheitlich die Vorschriften des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). So ist etwa grundsätzlich eine vom DVR anerkannte erfolgreich absolvierte Ausbildung erforderlich, um ein Fahrsicherheitstraining leiten zu dürfen.
Die genauen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining können je nach Kurs, Fahrzeugart und Anbieter variieren, sodass sich Interessierte im Vorfeld über die entsprechenden Voraussetzungen und Vorschriften informieren sollten.
Grundsätzlich ist es jedoch erforderlich, dass das Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr offiziell zugelassen ist und über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Auch eine Kaskoversicherung ist in der Regel notwendig. Es besteht zudem unter Umständen die Möglichkeit, dass je nach Art des Kurses und Anbieter eine Zusatzversicherung erforderlich ist. Auch der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
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Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining ist sowohl für Privatpersonen (ganz gleich ob langjähriger Führerscheinbesitzer oder Fahranfänger) als auch für Berufskraftfahrer möglich. In den meisten Fällen absolvieren Teilnehmer ein Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Privat- oder Firmenfahrzeug. Dazu zählen Autos und Motorräder ebenso wie Wohnmobile, Lkw oder Nutzfahrzeuge. Es ist allerdings unter Umständen je nach Anbieter auch möglich, sich ein Fahrzeug für das Fahrsicherheitstraining auszuleihen. Bei einem Fahrsicherheitstraining mit Anhänger oder Wohnwagen stellen die Anbieter das entsprechende Fahrzeug in der Regel zur Verfügung.
Bestandteile eines solchen Kurses sind Trainingsübungen zum richtigen Bremsen, zum Kurvenfahren sowie zum sicheren Umgang mit Verkehrshindernissen (Ausweichen, Umfahren, Bremsen). Vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Kfz empfiehlt es sich, das Fahrzeug bzw. einzelne Fahrzeugteile auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu kontrollieren. Dazu gehören etwa Bremsen und Reifen (Profiltiefe und Druck) sowie auch die Füllstände von Kraftstoff, Kühlwasser und Motoröl. Die Sicherheitsstandards und -vorkehrungen sind bei einem Fahrsicherheitstraining zwar sehr hoch. Dennoch kann ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug auch bei einem Fahrsicherheitstraining zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. anderer Teilnehmer des Trainings führen.
Für ein Fahrsicherheitstraining fallen unterschiedlich hohe Kosten im drei- oder vierstelligen Bereich an. Die genauen Kosten sind abhängig von der Art sowie der Dauer des Fahrsicherheitstrainings bzw. des Kurses. In der Regel muss der Betroffene die Kosten aus eigener Tasche zahlen, da die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining auf freiwilliger Basis erfolgt. Es besteht allerdings gegebenenfalls die Möglichkeit, Vergünstigungen bzw. Rabatte zu erhalten, wenn der Betroffene Mitglied eines Automobilclubs ist.
Trotz größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ist es bekanntlich nie gänzlich auszuschließen, dass ein Verkehrsunfall passiert. Dabei ist besonders für Fahranfänger oder generell unsichere Fahrzeugführer ein Unfall eine Horrorvorstellung. Und auch bei einem Fahrsicherheitstraining besteht grundsätzlich die Möglichkeit bzw. Gefahr eines Unfalls. Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen passiert dies allerdings sehr selten. Kommt es doch zu einem Unfall bei einem Fahrsicherheitstraining, sind die üblichen Maßnahmen wie nach einem “normalen” Unfall zu ergreifen. Dazu zählen etwa das Absichern der Unfallstelle, damit andere Teilnehmer des Fahrsicherheitstrainings auf die Gefahrenquelle hingewiesen werden, sowie die Dokumentation des Unfallhergangs und das Informieren der Versicherung. Sind Personen verletzt, sind Rettungsdienst und Polizei zu rufen und erste Hilfe zu leisten.
Hinsichtlich der Versicherung bzw. der Schadensregulierung sowie einer möglichen Beitragserhöhung und Selbstbeteiligung gibt es im Einzelnen unterschiedliche Regelungen. Diese sind abhängig davon, welche (zusätzlichen) Versicherungen die Teilnehmer des Fahrsicherheitstrainings bzw. die Unfallteilnehmer abgeschlossen haben. Grundsätzlich gilt bei einem Unfall bei einem Fahrsicherheitstraining ebenso wie bei einem “normalen” Unfall: Schäden am anderen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, Schäden am eigenen Kfz deckt die Kaskoversicherung ab.
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Neben dem “klassischen” Fahrsicherheitstraining gibt es auch spezielle Fahrtrainings, sogenannte Event-Fahrtrainings. Dazu zählen beispielsweise Übungen zum Offroad-Fahren oder Fahrtrainings auf Rennstrecken. Da derartige Fahrtrainings im Vergleich zu einem “normalen” Fahrsicherheitstraining anspruchsvoller sind und ein erhöhtes Gefahrenpotential bergen, gelten für eine Teilnahme an Event-Fahrtrainings gesonderte, zusätzliche Vorschriften. So ist beispielsweise Offroad-Fahren nur in extra dafür vorgesehenen Arealen und nach fachmännischer Einweisung in die richtige Fahrtechnik erlaubt, da es sich hierbei um Fahrten durch das freie Gelände (und nicht auf “glatten” Straßen) einschließlich ungewohnter Untergründe (Wasser, Sand, Berge etc.) handelt.. Entsprechend sind auch nicht alle Fahrzeuge zum Offroad-Fahren geeignet, sondern hauptsächlich Geländewagen. Diese stellen Anbieter von Offroad-Fahrten bzw. Event-Fahrtrainings in der Regel zur Verfügung.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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