Was ist die Siegelung?
Der Insolvenzverwalter ist dafür zuständig, die Insolvenzmasse des Schuldners gewinnbringend zu verwerten. Zur Insolvenzmasse zählen neben dem Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung auch die im Laufe des Verfahrens hinzugetretenen Vermögenswerte, soweit sie der Pfändung unterliegen.
Bereits vor der Verwertung selbst, hat der Insolvenzverwalter allerdings auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Insolvenzmasse nicht durch rechtswidrige Verfügungen geschmälert wird. Neben der Möglichkeit der Insolvenzanfechtung hat er dabei auch eine andere einfachere Möglichkeit, Gegenstände zu sichern. Bei Sachen, die zur Insolvenzmasse gehören, kann der Insolvenzverwalter gem. § 150 S. 1 InsO durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere dazu gesetzlich ermächtigte Person ein Siegel anbringen lassen.
Diese sogenannte Siegelung ist in der Praxis ausschließlich im Hinblick auf die Inbesitznahmepflicht gem. § 148 Abs. 1 InsO von Relevanz.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!