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Im Unterschied zum Fahrzeugschein, der zum Beispiel jedes Mal beim TÜV vorgelegt werden muss, nimmt man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erheblich seltener in die Hand und die Bedeutung ist einem im Allgemeinen auch weniger klar. Was ist ein Fahrzeugbrief? Welche Angaben enthält er? Muss er wie der Fahrzeugschein immer mitgeführt werden? Wo bewahrt man ihn am besten auf? Und was ist zu tun, wenn man ihn verloren hat?
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Der Fahrzeugbrief (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II) ist neben dem Fahrzeugschein Bestandteil der Fahrzeugpapiere eines Kraftfahrzeuges und beurkundet die allgemeine Zulassung des Fahrzeuges. Der Fahrzeugbrief beinhaltet zum einen wie der Fahrzeugschein Informationen zu (aktuellem) Halter und Fahrzeug, beispielsweise Name und Anschrift, Nummernschild und technische Daten. Zum anderen sind im Fahrzeugbrief Name und Anschrift des vorherigen Halters sowie die Anzahl der Halter insgesamt vermerkt. Das Dokument ist aufgrund etlicher Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Leuchtaufdrucke fälschungssicher.
Im Unterschied zum Fahrzeugschein ist das Mitführen des Fahrzeugbriefs weder vorgeschrieben noch empfehlenswert, dieses Dokument sollte auch keinesfalls im Fahrzeug, sondern zu Hause aufbewahrt werden. Im Fall des Verlustes des Fahrzeugscheins kann der Fahrzeughalter mit dem Fahrzeugbrief nämlich nachweisen, dass er der offizielle Halter ist.
Die Ausstellung des Fahrzeugbriefes erfolgt bei der Erstzulassung, oder bei einem Halterwechsel des Kfz; verantwortlich hierfür ist die Kfz-Zulassungsbehörde. Zudem ist der Fahrzeugbrief bei einer Abmeldung oder einem Verkauf des Wagens erforderlich. Auch bauliche Veränderungen am Fahrzeug werden im Fahrzeugbrief dokumentiert. Explizite gesetzliche Vorgaben zum Fahrzeugbrief legt § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fest.
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Im Fahrzeugbrief stehen grundlegende Fahrzeugdaten:
Der Fahrzeugbrief beinhaltet ebenso wie der Fahrzeugschein mit Ziffern und Buchstaben markierte Felder, deren Kennzeichnung teilweise übereinstimmt. Der Buchstabe ‘A’ beziffert beispielsweise das Nummernschild, der Buchstabe ‘B’ das Datum der Erstzulassung. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein umfasst der Fahrzeugbrief allerdings weniger technische Daten des Kfz.
Die Felder im Fahrzeugbrief sind ebenfalls EU-weit einheitlich gekennzeichnet, um Polizei und Behörden ein verständliches Lesen ausländischer Fahrzeugbriefe zu ermöglichen.
Wie bei anderen amtlichen Dokumenten (etwa Fahrzeugschein oder Führerschein), ist auch ein Verlust des Fahrzeugbriefes umgehend zu melden und ein neues Dokument zu beantragen. Ist der Fahrzeugbrief gestohlen worden, sollte der Betroffene zunächst eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben und anschließend die zuständige Zulassungsbehörde in Kenntnis setzen. Hat der Halter den Fahrzeugbrief “nur” verloren, ist eine sogenannte eidesstattliche Erklärung für die Versicherung erforderlich.
Für einen Antrag eines neuen Fahrzeugbriefes müssen der Behörde ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugschein, und die eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlsanzeige vorliegen. Ist das Kfz auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen sind darüber hinaus ein Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregisterauszug erforderlich. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Halter persönlich einen neuen Fahrzeugbrief beantragt. Vielmehr kann dies auch eine dritte Person übernehmen; Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Vollmacht des Halters.
Abhängig von Behörde und Aufwand kostet ein neuer Fahrzeugbrief zwischen 30 und 50 Euro. Taucht der verlorene gegangene Fahrzeugbrief wieder auf, ist er der Zulassungsbehörde zu übergeben.
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