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Motorrad, Quad, Mofa oder Fahrrad… wer Fahrzeuge wie diese ohne Helm fährt, riskiert sein Leben. Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese Gefahr bewusst und dennoch gehen insbesondere Fahrradfahrer das Sicherheitsrisiko ein, ohne Sturzhelm zu fahren. Bisher gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer, sodass es diesen freigestellt ist, ob sie den Helm benutzen oder nicht. Anders verhält es sich bei Motorrad-, Mofa- und Quadfahrern: für sie ist es gesetzlich vorgeschrieben, während der Fahrt einen Helm zu tragen, sofern keine Sicherheitsgurte angelegt sind.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. (§ 21a Abs. 2 StVO)
Der Helm ist Teil der Schutzausrüstung, die Bikern das Leben retten kann. Da Motorräder, Mofas und Quads als motorisierte Kraftfahrzeuge keine Knautschzonen und keinen Schutz durch eine Karosserie haben, ist die Schutzausrüstung besonders wichtig. Die Gefahr für schwere Verletzungen bei einem Verkehrsunfall ist bei Verstoß gegen die Helmpflicht besonders groß
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Seit 1976 sind Motorradfahrer und ihre Beifahrer dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. So können sie bei Stürzen vor schweren oder sogar tödlichen Kopfverletzungen bewahrt werden. Fahrer von motorisierten Zwei- und Dreirädern müssen beim Kauf eines Sicherheitshelmes darauf achten, welche Modelle im Straßenverkehr erlaubt sind. Grundsätzlich muss der Helm den gesamten Kopf- und Nackenbereich schützen und mit einem Prüfzeichen, z. B. einem ECE-Prüfzeichen, versehen sein, um nicht gegen die Helmpflicht zu verstoßen. Abgesehen von diesen beiden Vorschriften können die Fahrer frei wählen, welches Helmmodell sie kaufen.
Wird der Motorradhelm bei einem Sturz oder einem Unfall beschädigt, muss er ausgetauscht werden.
Auch Mofa- und Mopedfahrer sind genau wie Fahrer eines Quads in der Pflicht, einen Helm zu tragen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss gilt für Mofas seit dem 1. Oktober 1985. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Leichtmofas und E-Bikes. Bei diesen Mofa-Fahrzeugklassen ist die Nutzung eines Helmes nicht verpflichtend.
Werden Motorradfahrer und/oder erwachsene Beifahrer von der Polizei bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht erwischt, müssen sie 15 Euro Verwarngeld zahlen. Eine große Verantwortung und Vorbildfunktion hat der Motorradfahrer, wenn Kinder mitfahren. Entsprechend sieht der Gesetzgeber eine höhere finanzielle Strafe vor, wenn die Helmpflicht nicht eingehalten wird. Fährt ein Kind ohne Helm auf dem Motorrad mit, beträgt das Bußgeld für den Fahrer 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt.
In der Probezeit stellt das Missachten der Helmpflicht einen sogenannten B-Verstoß dar.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen | 15 | – |
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug | 60 | 1 |
… mehrere Kinder | 70 | 1 |
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Gegensätzlich zu Motorrad-, Mofa- und Quadfahrern können Fahrradfahrer frei entscheiden, ob sie einen Helm während der Fahrt tragen oder nicht. Für sie ist eine Helmpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch Kinder müssen keinen Helm benutzen. Allerdings gibt es eine allgemeine Empfehlung, als Radfahrer im Straßenverkehr einen Helm zu tragen.
Die Helmpflicht für Radfahrer ist in Deutschland umstritten. Für eine Helmpflicht spricht unter anderem, dass die Gefahr von Kopfverletzungen bei einem Unfall gemindert wird. Zudem sind Experten der Meinung, dass ein Helm circa 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen, die bei Fahrradunfällen passieren, verhindern kann. Doch es gibt auch Argumente, die gegen eine Helmpflicht sprechen. So wird beispielsweise durch das bloße Tragen eines Helmes das Fahrradfahren nicht sicherer. Stattdessen könnten eine sinnvollere Informations- und Aufklärungsarbeit sowie eine bessere Infrastruktur und mehr Rücksicht auf Radfahrer die Sicherheit ebenso erhöhen.
Eine Helmpflicht könnte zur Folge haben, dass Menschen vom Rad wieder auf das Auto umsteigen. Dadurch würde die Gefährdung für die verbleibenden Fahrradfahrer steigen. Denn das Risiko, dass Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden, ist höher, wenn weniger Radfahrer im Straßenverkehr unterwegs sind. Des Weiteren wären Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht, insbesondere bei Kindern, kaum umsetzbar.
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Die Helmpflicht für Motorradfahrer besteht in der EU größtenteils einheitlich. Wenn beim Fahrzeug Sicherheitsgurte vorhanden sind, etwa bei einem Quad, ist es unter Umständen möglich, dass die Helmpflicht, wie in Deutschland nicht gilt. Zudem sind die Anforderungen an die Motorradhelme zu beachten. Für gewöhnlich müssen diese mit der europäischen ECE-Richtlinie übereinstimmen.
Keine einheitliche Vorschrift gibt es dagegen hinsichtlich der Helmpflicht für Fahrradfahrer. Lediglich die Gesetzeslagen in Spanien und Finnland sowie auf Malta sehen Regelungen durchgängig für alle Altersgruppen vor. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Dieses kann beispielsweise in Spanien bis zu 90 Euro betragen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Hallo,
mein Ex-Mann besitzt einen Strassenbuggy bei dem er keinen Helm braucht, jetzt nimmt er ab und zu eines unserer gemeinsamen Kinder mit, ohne Helm. Ich finde das unverantwortlich. Was gilt bei Strassenbuggys für Kinder, gibt es da eine Helmpflicht?
Sehr geehrte Fragestellerin,
bezüglich der Helmpflicht gelten für Kinder keine strengeren Regeln als für Erwachsene.
Gemäß § 21a Abs. 2 StVO gilt: Wenn Sicherheitsgurte vorgeschrieben und angelegt sind, ist kein Helm erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hi
mein Kind weigert sich seinen neuen tollen Helm anzuziehen
was soll das? kann ich beschuldigt werden wen was passiert? kommt dann das jugendamt
Sehr geehrte Fragestellerin,
es besteht keine Helmpflicht für Kinder, daher drohen Ihnen auch keine Konsequenzen, wenn ihr Kind ohne Helm fährt.
Bei einem Unfall, bei dem das Kind keinen Schutzhelm trägt, könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Daher und weil die Unfallwahrscheinlichkeit bei Kindern doch relativ hoch ist sollten Sie dem Kind doch wenn möglich beibringen, einen Helm zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Mittag,
momentan sind ja die elektrischen Roller in aller Munde. Wie sieht es in dem Fall mit der Helmpflicht aus? Wird einem dort auch etwas vorgeschrieben? Und gibt es bei Kindern generell eine andere Regelung?
Danke.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Für E-Scooter gilt grundsätzlich keine Helmpflicht, wie auch für Fahrräder. Dies gilt auch für Kinder.
Allerdings ist es trotzdem empfehlenswert, dass Kinder auf dem E-Roller aufgrund des größeren Unfallrisikos einen Helm tragen sollten. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann einem ein Nachteil entstehen, wenn das Kind keinen Helm anhatte, denn man könnte dann ein Mitverschulden annehmen, wenn ein Helm die Unfallfolgen gemindert hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt