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Ein Auto bedeutet Mobilität und Flexibilität. Gerade im Urlaub möchten immer weniger Menschen auf diesen Komfort verzichten. Deswegen nehmen sie sich einen Mietwagen oder fahren direkt mit dem eigenen Auto in die Ferien. So kann der Urlaub möglichst unabhängig verbracht werden. Doch im schlimmsten Fall droht eine böse Überraschung in einer Polizeikontrolle: denn nicht in allen Ländern wird der deutsche Führerschein anerkannt. Um in bestimmten Ländern mit dem Auto fahren zu dürfen, muss der internationale Führerschein erworben werden.
Der internationale Führerschein ist ein mehrseitiges Dokument, das eine Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnis darstellt. Er beinhaltet persönliche Daten, ein biometrisches Foto sowie die Führerscheinklassen, die der Führerscheininhaber fahren darf. Durch einen internationalen Führerschein ist es beispielsweise der ausländischen Polizei möglich, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Berechtigung als Ausländer ein Fahrzeug zu führen, zu überprüfen.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Jeder, der eine gültige nationale Fahrerlaubnis besitzt, kann einen internationalen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. In der Regel erhält der Antragsteller den internationalen Führerschein direkt, wenn er die nötigen Dokumente der Behörde vorlegt. Ist dies nicht der Fall und bestimmte Dokumente müssen nachgereicht werden, beträgt die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:
Der internationale Führerschein gilt für drei Jahre. Danach muss eine erneute Beantragung erfolgen. Allerdings darf die Gültigkeit der nationalen Fahrerlaubnis nicht überschritten werden. Zusammen mit dem internationalen Führerschein muss immer die nationale Fahrerlaubnis mitgeführt und im Ausland vorgelegt werden.
Die Beantragung eines internationalen Führerscheins erfolgt persönlich oder durch eine schriftliche Vollmacht einer dritten Person. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich. Für einen internationalen Führerschein fallen Gebühren von 15 bis 20 Euro an.
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Da die Regelungen hinsichtlich der Anerkennung des nationalen Führerscheins im Ausland nicht einheitlich sind, sollte sich im Vorfeld der Reise über die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis genau informiert werden. Dies gilt hauptsächlich für Länder, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Ob man im Zielland einen internationalen Führerschein benötigt, erfährt man vorab beispielsweise beim ADAC, bei seinem Reiseveranstalter oder bei der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat.
Grundsätzlich muss ein internationaler Führerschein für Aufenthalte in Mittel- und Südamerika, Neuseeland, Asien und Afrika erworben werden, wenn der Reisende sich dort hinter das Steuer setzen möchte. Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern noch weitere Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug. Während beispielsweise in China in der Regel extra eine Fahrprüfung abgelegt werden muss, muss bei einem längeren Aufenthalt in Brasilien ein zeitlich begrenzter brasilianischer Führerschein beantragt werden.
In den USA, in Kanada und in Australien ist ein internationaler Führerschein zwar laut Gesetz nicht verpflichtend. Da allerdings gerade in den USA die Regelungen hinsichtlich der Anerkennung einer nationalen Fahrerlaubnis von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden sind, empfiehlt es sich, eine internationale Fahrerlaubnis mitzuführen. So werden Konflikte mit der Polizei und den Behörden vermieden.
Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Reisende zum Fahren eines Kfz keinen internationalen Führerschein. Gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ist die erworbene nationale Fahrerlaubnis sowohl in den EU-Staaten als auch den EWR-Staaten gültig.
In europäischen Ländern, die weder der EU noch dem EWR angehören, ist es ratsam, einen internationalen Führerschein zu besitzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist es allerdings nicht. Doch mit einem internationalen Führerschein kann – wie beispielsweise in den USA – Komplikationen in einer Polizeikontrolle vermieden werden. Gerade für eine Reise in Osteuropa ist es sinnvoll, einen internationalen Führerschein zu erwerben.
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Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass der internationale Führerschein gestohlen wird oder anderweitig verloren geht. In diesem Fall ist eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Die deutsche Botschaft stellt eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins aus. Diese dient als vorübergehender Ersatz. Ist auch die nationale Fahrerlaubnis abhanden gekommen, muss sich der Betroffene umgehend mit der zuständigen deutschen Führerscheinbehörde in Verbindung setzen.
Neben einem internationalen Führerschein existiert seit 2013 auch der EU-Führerschein (europäischer Führerschein). Dieser wurde eingeführt, um die Gesetzeslage in der EU hinsichtlich des Straßenverkehrs zu vereinheitlichen und anzupassen. Zweck des EU-Führerscheins ist es unter anderem, die Überprüfung der Fahrerlaubnis ausländischer Fahrer zu erleichtern. Jeder Führerscheininhaber in der EU muss zukünftig einen EU-Führerschein besitzen und seine bisherige nationale Fahrerlaubnis eintauschen. Der europäische Führerschein gilt für 15 Jahre und muss dann neu ausgestellt werden.
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Hallo zusammen,
welche Dokumente muss ich mitbringen um solch einen Führerschein zu beantragen und gibt es dort bestimmte Voraussetzungen?
LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
für den internationalen Führerschein benötigt man lediglich seinen aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. Zusätzlich benötigt man den ausgefüllten Antrag auf den internationalen Führerschein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt