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Egal ob jung oder alt: die Vorstellung, gesundheitlich eingeschränkt zu sein und nicht mehr so zu können, wie man möchte, ist alles andere als schön. Besonders einschneidend ist dabei, der Verlust der Mobilität: nicht mehr Autofahren zu können und flexibel von A nach B zu kommen ist für viele ein Alptraum – und dennoch ist niemand davor gefeit. Wer im Fall der Fälle aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht mehr Autofahren kann oder möchte, stellt sich mitunter die Frage: was tun mit dem Kfz?
Schließlich ist ein eigenes Auto ein nicht immer billiges Vergnügen und wenn man es nicht benötigt, verschlingt es unnötige Kosten. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn man über Jahre zwei oder gar mehr Autos hatte, aber jetzt nur noch auf einen Wagen angewiesen ist. Eine Option in diesem Fall – vermutlich auch die nächstliegende – ist, das Auto zu verkaufen. Dabei besteht zum einen die Möglichkeit, das Fahrzeug – gegen einen entsprechenden Preis – einem gewerblichen Autohändler zu überlassen. Zum anderen kann der Fahrzeugbesitzer sein Auto selber an eine Privatperson privat verkaufen. Klingt zunächst einmal einfach und leicht durchführbar, doch es gibt hierbei einiges zu beachten.
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Im digitalen Zeitalter sind die Möglichkeiten, sein Kfz zum privaten Verkauf anzubieten, nahezu grenzenlos. Neben der klassischen Anzeige in der Tageszeitung oder dem “altmodischen” “Auto zu verkaufen”-Zettel hinter der Windschutzscheibe kann das Fahrzeug auch auf diversen Online-Portalen im Internet angeboten werden und auf diese Weise bedeutend mehr potentielle Käufer erreichen. Zwar kostet ein privater Autokauf erheblich mehr Zeit als das “einfache Abstoßen” des Fahrzeuges an einen gewerblichen Händler. Doch gerade durch den großen “Pool” an möglichen Käufern ergibt sich für den Verkäufer/ den Kfz-Besitzer ein bedeutend größerer Verhandlungsspielraum. Er kann nämlich – unabhängig von den Zahlungsangeboten gewerblicher Gebrauchtwagenhändler – häufig einen höheren Preis erzielen.
Das Verkaufsinserat sollte unter anderem alle erforderlichen und wahrheitsgemäßen Daten und Angaben zum Kfz beinhalten, beispielsweise das Datum der Erstzulassung inklusive Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Antriebsart, Unfallfreiheit und gegebenenfalls durchgeführte Umbauten. Eine Verkaufsanzeige im Internet sollte zudem qualitativ gute Fotos beinhalten, um das Interesse potentieller Käufer zu erhöhen.
Doch ganz gleich, auf welche Weise das Auto zum Verkauf angeboten wird, eine gute Vorbereitung ist das A & O; nicht zuletzt, um einen guten Verkaufspreis zu erzielen.
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Eine Hürde, die Betroffenen häufig am meisten Kopfzerbrechen bereitet, ist das Festlegen des Kaufpreises. Wie viel ist das Auto noch wert? Welchen Preis kann man verlangen? Grundsätzlich richtet sich der Kaufpreis nach dem Restwert und dem Zustand des Fahrzeuges. Die Gleichung ist simpel: je besser das Fahrzeug “in Schuss” ist, desto höher ist der Wert des Kfz und der Kaufpreis bzw. der Kfz-Besitzer kann einen höheren Preis verlangen. Eine Rolle hierbei spielen etwa die gefahrenen Kilometer oder das (äußerliche) Erscheinungsbild bzw. mögliche Mängel an einzelnen Fahrzeugteile(n), der Karosserie und dem Innenraum des Kfz. Von Bedeutung ist zudem, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit in einen Unfall verwickelt war; gerade die Tatsache eines früheren Unfalls muss in der Anzeige wahrheitsgemäß erwähnt werden.
Je nach Zustand des Kfz ist es unter Umständen sinnvoll, das Auto noch einmal in der Werkstatt von einem Fachmann durchchecken und gegebenenfalls “in die Reihe bringen” zu lassen. Dies gilt nicht nur bei einem privaten Autoverkauf, sondern auch bei einem Verkauf an einen gewerblichen Händler. Darüber hinaus sollte das Fahrzeug scheckheftgepflegt sein, das heißt, jede durchgeführte Inspektion, Wartung und Reparatur sollte detailliert im Scheckheft (Serviceheft) eingetragen bzw. dokumentiert sein. Ein derartiger Nachweis der Instandhaltung des Kfz gewährleistet nicht nur, dass dieses verkehrssicher ist, sondern auch steigert auch den Wert des Fahrzeuges. So kann der Kfz-Besitzer bei einem Verkauf einen höheren Preis erzielen.
Der Wert des zu verkaufenden Autos kann anhand unterschiedlicher Fahrzeugdaten entweder auf entsprechenden Online-Portalen oder durch einen beauftragten Gutachter bestimmt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass unter Umständen entsprechende Kosten anfallen. Auf Basis des ermittelten Wertes des Kfz kann der Kaufpreis festgelegt werden.
Grundsätzlich ist es ratsam, einen “gesunden Mittelweg” zu finden, das heißt, der Preis sollte weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Es ist allerdings sinnvoll, einen etwas höheren Preis zu verlangen, als man eigentlich erwarten würde, da ein Autokauf meist auch Verhandlungssache ist und der Kaufinteressent in der Regel versucht, den Preis herunterzuhandeln. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer hinsichtlich des Kaufpreises keinerlei Verpflichtungen hat. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Verhandlungen jederzeit abbrechen kann, wenn eine Einigung über den Kaufpreis nicht absehbar ist.
Kommt es zu einem Besichtigungstermin mit einem Kaufinteressenten, sollte der Fahrzeugbesitzer auch in diesem Verkaufsgespräch stets wahrheitsgemäß Auskunft geben und keine falschen bzw. unwahren Angaben machen, beispielsweise zu etwaigen Mängeln am Kfz. Hier besteht dann auch die Möglichkeit – gegen Vorlage von Führerschein und Ausweis des Kaufinteressenten -, eine Probefahrt zu vereinbaren, damit der potentielle Käufer das Auto testen kann.
Nach gelungener Probefahrt und erfolgreichen Preisverhandlungen, ist der nächste Schritt bei einem privaten Autoverkauf der Kaufvertrag zwischen Verkäufer (Fahrzeugbesitzer) und Käufer. Der Kaufvertrag sollte in zweifacher Ausführung (für Käufer und Verkäufer) angefertigt werden und folgende Punkte beinhalten:
Für gewöhnlich wird ein privater Autokauf über eine Überweisung oder eine Barzahlung abgewickelt. In letzterem Fall sollte der Verkäufer das Geld vor Aushändigung des Fahrzeuges bzw. der Unterlagen von einer Bank auf Echtheit überprüfen lassen. So kann er verhindern, schlimmstenfalls Opfer eines Betruges beim Autoverkauf zu werden.
Hat der Verkäufer, also der “alte” Fahrzeugbesitzer, den vollständigen Kaufpreis erhalten, ist das Kfz inklusive Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), Serviceheft, Bedienungsanleitung und Schlüssel zu übergeben. Um jegliche böse Überraschungen und Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte keinesfalls eine Übergabe erfolgen, wenn der Kaufpreis noch nicht vollständig über “den Tisch gewandert” ist. Zudem ist es ratsam, das Auto vor dem privaten Verkauf abzumelden. So ist gewährleistet, dass der “alte” Besitzer für den Käufer/ neuen Besitzer keine Versicherung, Steuern oder Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit zahlen muss.
Erfolgt eine Übergabe bzw. Verkauf des Autos ohne Abmeldung, bleibt das Kfz also angemeldet, müssen sowohl die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als auch die Zulassungsstelle umgehend in Kenntnis gesetzt werden.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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