Was macht der Rechtspfleger?
Einige Aufgaben des Insolvenzgerichts können im Einzelfall jedoch auch dem Rechtspfleger übertragen werden.
Was ist ein Rechtspfleger?
Rechtspfleger sind juristische Fachkräfte, die als Beamte im gehobenen Dienstes bei Gerichten oder der Staatsanwaltschaft tätig werden. Durch das Rechtspflegergesetz wurden einige – ursprünglich den Richtern oder Staatsanwälten obliegende Aufgaben – den Rechtspflegern übertragen.
Welche Aufgaben übernimmt der Rechtspfleger im Insolvenzverfahren?
Der Rechtspfleger kann zum einen die Überwachung des Insolvenzverwalters gemäß §§57-66 InsO übernehmen. Auch die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß §§67-73 InsO kann der Rechtspfleger bewirken. Der Rechtspfleger kann zudem Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§§97, 98 InsO) oder die Einstellung des Verfahrens (§§207 ff InsO) anordnen, unproblematische Entscheidungen zur Restschuldbefreiung treffen und die Vergütung des Insolvenzverwalters festsetzen.
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