✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Ein rotes, achteckiges Verkehrsschild mit einem weißen Rahmen und der Aufschrift “Stop” in weißen Großbuchstaben… Jeder Verkehrsteilnehmer – egal in welchem Land – kennt das Stoppschild und seine Funktion zur Regelung der Vorfahrt. Kein anderes Verkehrszeichen ist derart weltweit einheitlich und international gültig. Seit 1968 existiert das Stoppschild in seiner heutigen Form in fast allen Ländern. Hintergrund der Vereinheitlichung des Stoppschildes ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. An vielbefahrenen oder schlecht einsehbaren Kreuzungen dient das Stoppschild dazu, Verkehrsunfälle und anderweitige Gefährdungen des Straßenverkehrs zu vermeiden. Dabei sollen auch ausländische Kfz-Fahrer ohne Kenntnisse der jeweiligen Landessprache das Stoppschild mit seiner Bedeutung problemlos verstehen. Deswegen steht in den meisten Ländern auf den Stoppschildern die englische Bezeichnung “stop”. Aufgrund der spezifischen (achteckigen) Form kann das Stoppschild zudem auch dann erkannt werden, wenn es beispielsweise verschmutzt oder eingeschneit ist.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
In Deutschland ist das Stoppschild (Verkehrszeichen 206) gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Vorschriftzeichen und regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen. Seine Bedeutung sowie die dazugehörigen Vorschriften sind in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO definiert: Der Fahrer muss anhalten und anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Dabei gilt:
Eine Besonderheit stellt eine Verkehrsampel an einem Stoppschild dar. Denn die Lichtzeichenanlage hat gegenüber dem Stoppschild Vorrang. Steht die Ampel auf Grün, dürfen Kfz-Fahrer fahren, ohne am Stoppschild anhalten zu müssen. Das Stoppschild an einer Ampel gilt also nur dann, wenn die Ampel nicht in Betrieb ist.
Die StVO schreibt darüber hinaus vor, dass bis zu 10 Meter vor dem Stoppschild nicht geparkt oder gehalten werden darf, wenn es dadurch verdeckt wird. (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO)
Es kann schnell passieren, dass ein Stoppschild missachtet wird – sei es aus Unachtsamkeit oder weil der Fahrer statt an der Haltelinie stehen zu bleiben langsam in die Kreuzung hineinfährt. Doch das Überfahren eines Stoppschildes kann teuer werden; der Gesetzgeber sieht hierfür Bußgelder vor, gestaffelt nach der Schwere des Verstoßes. Gegebenenfalls erhält der Verkehrssünder auch einen Punkt in Flensburg. Das bloße Überfahren eines Stoppschildes – also wenn der Fahrer nicht anhält – hat ein Verwarngeld von 10 Euro zur Folge. Erheblich kostspieliger wird die Missachtung des Stoppschildes, wenn es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt: dem Fahrzeugführer drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Verursacht der Fahrer einen Verkehrsunfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt .
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt | 10 Euro | – |
… mit Gefährdung | 70 Euro | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 80 Euro | 1 |
Beim Überfahren eines Stoppschildes kommen auf den Verkehrssünder neben den im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen unter Umständen weitere Konsequenzen zu. Passiert aufgrund der Missachtung eines Stoppschildes ein Unfall, stuft die Versicherung das Verhalten möglicherweise als grob fahrlässig ein und fordert deshalb von dem Betroffenen die Schadenskosten zurück.
Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, werden aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung im Straßenverkehr und der damit oftmals verbundenen Fehleinschätzung ihrer Fähigkeiten vom Gesetzgeber kritischer beäugt als langjährige Führerscheinbesitzer. Entsprechend werden bei Verstößen zusätzliche Sanktionen verhängt. Überfahren Fahranfänger ein Stoppschild, liegt ein sogenannter A-Verstoß vor. Verkehrssünder erwarten außer einem Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein kostenpflichtiges Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit; diese beträgt statt zwei dann vier Jahre.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Trackbacks & Pingbacks
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!