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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Der tote Winkel bezeichnet einen nicht einsehbaren Bereich zwischen den Fenstern eines Fahrzeuges und den Außenspiegeln sowie dem Rückspiegel. Alles, was sich im toten Winkel befindet, sieht der Fahrer trotz Blick in den Spiegel nicht. Deswegen stellen diese Bereiche eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Nicht selten kommt es gerade beim Rechtsabbiegen zu schweren Unfällen, da sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel des abbiegenden Fahrzeuges befinden und vom Fahrer nicht gesehen werden.
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Um die schweren Unfälle, die aus dem toten Winkel resultieren, bestmöglich zu vermeiden, hat der Gesetzgeber einige Vorschriften erlassen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bietet die rechtliche Grundlage zum toten Winkel. Sie schreibt vor, wie Autospiegel angebracht sein müssen.
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(§ 56 Abs. 1 StVZO)
Darüber hinaus gibt es auch europaweite Regelungen hinsichtlich des toten Winkels für Lastkraftwagen. Die Richtlinie 2007/38/EG der europäischen Union ist seit März 2009 für alle Lkw verpflichtend. Ältere Fahrzeuge müssen entsprechend nachgerüstet werden. Die Regelungen der EU sehen vor, dass
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Der tote Winkel liegt sowohl hinten neben dem Fahrzeug als auch vor und hinter dem Kfz. Der tote Winkel ist bei Pkw kleiner als bei Lkw, da Autofahrer durch das hintere Fenster ein größeres Blickfeld haben. Der tote Winkel tritt zum einen beim Abbiegen auf. Zum anderen bei einem Überholvorgang, wenn der Fahrer die Spur wechseln möchte. Um den toten Winkel einsehen zu können und somit Unfälle zu vermeiden, sollte der Schulterblick angewendet werden.
Bei einem Abbiegevorgang oder einem Fahrbahnwechsel gilt:
Auch beim Rückwärtsfahren existiert ein toter Winkel. In diesem Fall im Rückspiegel. Der Fahrer kann den toten Winkel einsehen, indem er sich umdreht.
Beim Spurwechsel ist darauf zu achten, dass sich kein Fahrzeug im toten Winkel befindet.
Insbesondere bei Lkw ist der tote Winkel gefährlich. Kommt es zu einem Unfall, weil der Lkw-Fahrer andere Verkehrsteilnehmer nicht sieht, endet er oft tödlich. Durch fehlende Rückfenster ist der tote Winkel relativ groß und das Sichtfeld des Fahrers – im Gegensatz zu Pkw-Fahrern – eingeschränkt. Beim Rechtsabbiegen befinden sich so gerade Fahrradfahrer oft im toten Winkel eines Lkw. Eine besondere Gefahr geht von der Hinterachse des Lkw aus. Da die Hinterräder beim Abbiegevorgang einen kürzeren Weg haben als die Vorderräder, können sie leicht Fahrradfahrer im toten Winkel überrollen.
Es stehen technische Möglichkeiten zur Verfügung, bei einem Lkw den toten Winkel besser einzusehen. Dazu gehören ein Fahrassistent und eine Kamera. Der Fahrassistent stellt eine digitale Warneinrichtung dar, die durch Sensoren an den Außenspiegeln den Fahrer beispielsweise bei einem Fahrbahnwechsel auf eine mögliche Unfallgefahr aufmerksam macht. Kameras können als Unterstützung für die Außenspiegel dienen. Die Aufnahmen werden in einem Monitor in der Fahrerkabine übertragen. So kann der Lkw-Fahrer das Verkehrsgeschehen besser einsehen als nur mit den Außenspiegeln.
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Für Radfahrer und Fußgänger hat ein Verkehrsunfall häufig schwerwiegende Folgen. Daher ist im Hinblick auf den toten Winkel besondere Vorsicht walten zu lassen. Fahrradfahrer sollten sich beispielsweise an einer Ampel mit deutlichem Abstand vor oder hinter das Fahrzeug stellen. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich, nicht auf die Vorfahrt zu beharren, sondern das abbiegende Kfz gewähren zu lassen. Auch Fußgänger sollten bei einem Abbiegevorgang aufmerksam und vorsichtig sein. Um der Unfallgefahr vorzubeugen, ist es ratsam, sich von dem Rand des Bürgersteiges ein Stück weg zu stellen. Zudem sollten sowohl Fußgänger als auch Fahrradfahrer das Verkehrsgeschehen unmittelbar in ihrer Nähe immer wachsam im Auge behalten.
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Guten Tag,
Ich hatte vor einigen Monaten ein Verkehrsunfall mit einem holländischen LKW Fahrer.
Auf einer 2 spurigen Hauptstrasse fuhr ich auf eine rote Ampel zu. Im letzten Moment bin ich mit dem vorderen Teil meines Fahrzeugs auf die linke Spur gewechselt. Konnte mit dem Auto nicht ganz auf die Spur wechseln, weil Autos bereits vor mir an der roten Ampel standen. Ich stand bereits als zeitgleich ein LKW heranrollte und letztendlich auch zum stehen kam.
Als die Ampel auf grün wechselte fuhr leider der LKW los und rammte den vorderen Bereich meines Autos und drückte mich wieder auf die rechte Spur bis nach ca. 5- 10m der LKW anhielt.
Die Versicherung wollte anfangs sich nicht an der Schadensregulierung beteiligen. Erst als ich mit Gerichtlicher zuhilfenahme gedroht habe, waren sie letztendlich bereit 60% des Schadens zu übernehmen, die restlichen 40% müsse ich selbertragen. Das Argument welches sie dafür nutzten war, das ich im toten Winkel stand und der LKW Fahrer mich nicht hätte sehen können.
Es gibt auch ein Aktenzeichen der Polizei im dem steht, das der LKW Fahrer zugibt mich nicht gesehen zu haben und deshalb einfach losgefahren ist.
Muss ich jetzt allen ernstes 40% des Schadens selbst tragen, obwohl ich meines erachtens keine Schuld hatte?
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
Schöne Grüsse
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der gegnerischen Versicherung, Schadensforderungen soweit wie möglich abzuwehren. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherung die Zahlung insoweit verweigert.
Endgültig kann die Schuldfrage dann letztendlich nur vor Gericht geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Morgen.
Bei vielen Autos gibt es an den Seitenspiegeln eine Funktion bei dieser ein rotes Dreieck aufleuchtet sobald ein Auto bei jemanden im toten Winkel fährt. Bei mir ist diese Funktion leider zuletzt ausgefallen und war defekt. In Folge kam es leider zu einem leichten Unfall. Nicht schlimmes aber trotzdem ärgerlich. Wird mir trotzdem die volle Schuld zugerechnet oder komme ich aufgrund des Ausfalls der Funktion noch einmal mit einem blauen Auge davon?
Ich würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen Mattina Viesel
Sehr geehrte Frau Viesel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Fahrer ist selbst verantwortlich dafür, dass er beim Abbiegen die nötige Vorsicht an den Tag legt. Wenn er beim Abbiegen einen Unfall verursacht, trägt er in der Regel auch die Verantwortung dafür, auch wenn sich das andere Fahrzeug im Toten Winkel befunden hat. Ein Ausfall der Warnfunktion spielt dabei keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht