Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe diese Nachricht erreicht Sie wohlauf.
Ich wende mich an Sie, da ich Ihre Unterstützung in einer rechtlich komplexen Angelegenheit benötige. Es handelt sich um eine Klage des Vermieters eines Ladenlokals, bei der ich aus einem Mietvertrag in Anspruch genommen werde, obwohl ich meinen vollen Anteil an der Gesellschaft bereits Ende 2022 verkauft habe.
Im Kaufvertrag mit dem Käufer wurde Folgendes vereinbart:
“Die Gesellschaft ist in den längerfristigen Verträgen (Miet- und Pachtverträge, Versicherungsverträge, Leasingverträge, Belieferungs- und Bezugsrechte) verpflichtet. Käufer und Verkäufer wirken gemeinsam auf die jeweiligen Gläubiger dahingehend ein, dass der Verkäufer aus der Verpflichtung entlassen wird. Soweit dies nicht der Fall ist, hat der Käufer den Verkäufer für jeden Fall der Inanspruchnahme so zu stellen, als sei der Verkäufer nicht mehr Schuldner des jeweiligen Vertragsverhältnisses.”
Trotz dieser Regelung besteht nun eine offene Forderung des Vermieters für Ende 2023, die bislang nicht beglichen wurde. Der Vermieter hat daraufhin Klage gegen mich erhoben, da ich weiterhin als Vertragspartei des Mietvertrags aufgeführt bin.
Das Schreiben des Gerichts ist am 18.12.2024 bei mir eingegangen. Ich wurde darin aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob ich mich gegen die Klage verteidigen möchte.
Da ich mich derzeit auf den Philippinen befinde, bin ich ausschließlich per E-Mail erreichbar und benötige Ihre Unterstützung vor Ort, um die Fristen einzuhalten und eine rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Ich stelle Ihnen gerne alle relevanten Unterlagen wie den Kaufvertrag, den Mietvertrag, die Klageschrift und die bisherige Korrespondenz per E-Mail zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, ob Sie mich in dieser Angelegenheit vertreten können und welche weiteren Informationen oder Dokumente Sie benötigen. Sie erreichen mich per E-Mail unter rocelleesguerra@gmail.com .
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rocelle Esguerra