Unberechtigter Zugriff auf P-Konto durch Insolvenzverwalter?

Seit September 2025 bin ich in Privatinsolvenz und habe ein P-Konto. Mein Arbeitgeber führt Zahlungen (Pfändungen) an den Insolvenzverwalter ab bevor das Gehalt auf meinem Konto landet. Da das Konto ein P-Konto und mein Gehalt über der Freigrenze ist, wird ein weiterer Betrag X seitens der Bank blockiert. Bis Mitte Dez. 2025 waren dies knapp 4.000€. Der Insolvenzverwalter hat dann Mitte Dez.’25 knapp 3.100€ eingezogen – obwohl dies m.E.n. nicht rechtmäßig ist da es einer Doppelpfändung gleich kommt. Der Insolvenzverwalter hat nach Aufforderung meinerseits weder Stellungnahme bezogen noch das Geld zurück gezahlt obwohl durch das Amtsgericht bestätigt wurde dass das Geld mir gehört.

Ich brauche das Geld für eine dringende Neuanschaffung (Küche).

Steht mir das Geld zu? Was kann ich noch tun um das Geld zurück zu erhalten?

Vielen Dank im Voraus.

Mr.

20

Jack sully

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AGB Prüfen

Guten Tag,
unsere AGB’s sind schon etwas in die Jahre gekommen und ausser Adressänderungen ist seit 2017 nichts passiert.

Aus diesem Grunde möchte ich diese prüfen lassen.

Gruss Thomas Hoffmann

P-Konto Erhöhung

Sehr geehrter Herr Kraus,

Ich habe bei Ihnen schon mal eine Erhöhung meines P-Kontos bekommen von 1500€ auf den jetzigen Freibetrag von ca 2100€. Damals war ich noch in der Ausbildung, seit Oktober bin ich ausgelernt und verdiene dementsprechend ca 2600€ netto im monat und ich habe miete zu zahlen wie auch versicherung und steuern und tank zur arbeit wie auch wahrscheinlich anfallende reperaturen meines autos da auch der tüv jetzt im Januar gemacht werden muss. Auch habe ich im Dezember eine sonderzahlung von ca 900€ als Weihnachtsgeld bekommen. Ich komme mit dem freibetrag von 2100€ nicht zurecht. Ich komme nicht an mein erarbeitetes und verdientes geld um zu leben.

Ich bitte Sie um eine Bescheinigung zur Wehlhung meines Freibetrages, sodass ich auf das geld zugreifen kann welches ich auch auf meinem konto habe und bekomme.

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mirlinda Beqaj

Prüfung Handyverstoß

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Anhörung wegen eines angeblichen Handyverstoßes im Straßenverkehr erhalten und möchte vor einer Entscheidung lediglich prüfen lassen, ob der Vorwurf rechtlich angreifbar ist.

Konkret geht es mir zunächst um:
• eine kurze rechtliche Einschätzung und
• ggf. Akteneinsicht zur Prüfung auf formale oder inhaltliche Fehler.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bitte daher um eine kurze Information,
mit welchen Kosten ich für diese Prüfung und eine Akteneinsicht rechnen muss, bevor ich ein Mandat erteile.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Erik Brommann

Insolvenzverschleppung oder Betrug

Gegen die Aerotask GmbH wurde im Februar 2025 ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht Wuppertal eröffnet (Az. 506 IN 10/25). Im Zusammenhang mit diesem Verfahren und dem Geschäftsgebaren des Unternehmens gibt es Vorwürfe und rechtliche Schritte bezüglich einer möglichen Insolvenzverschleppung:
Strafanzeigen: Geschädigte Kunden haben im Jahr 2025 Strafanzeigen gegen die Geschäftsführung erstattet. Die Vorwürfe umfassen neben dem Verdacht der Insolvenzverschleppung auch den Verdacht der Veruntreuung von Geldern.
Hintergrund der Vorwürfe: Kunden berichteten, dass noch kurz vor der Insolvenzanmeldung im Weihnachtsgeschäft 2024 massiv Gutscheine mit Rabatten beworben wurden, obwohl das Unternehmen kurz darauf zahlungsunfähig war. Zudem wurden geplante Termine oft ohne Information abgesagt, während das Unternehmen bereits nicht mehr erreichbar war.
Aktueller Stand (2026): Nach der Versteigerung von Unternehmenswerten im Juni 2025 befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung geführt haben, ist derzeit nicht öffentlich dokumentiert.
Wie kann man das herausfinden und lohnt es sich eine Anzeige zu stellen?
(Inzwischen gibt es ca. 1200 Geschädigte – das könnte sich lohnen ;-))
VIele Grüße und vielen Dank

Rechtliche Einschätzung erbeten – Bedrohung & unerlaubte Tonaufnahme in sozialen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine erste rechtliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein weiteres rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, insbesondere zur präventiven Absicherung gegen mögliche zukünftige Handlungen.

Im Dezember 2025 wurde ohne meine Zustimmung ein Audioausschnitt mit meiner Stimme auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich dabei offenbar um eine private Gesprächsaufnahme aus dem Jahr 2022, von deren Aufzeichnung ich keinerlei Kenntnis hatte.
Unmittelbar im Anschluss kam es in einem öffentlichen X-Space mit zahlreichen Zuhörern zu Äußerungen der betreffenden Person, in denen angekündigt wurde, weiteres privates Material über mich zu veröffentlichen. Diese Aussagen erfolgten ohne aktuellen Anlass; mit der Person bestand seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr. Kurz danach wurde der entsprechende Account gelöscht.

Das Verhalten hat bei mir erhebliche Verunsicherung und Stress ausgelöst, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiteres Material existiert und erneut veröffentlicht wird – gegebenenfalls auch auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts.

Am selben Tag, an dem die Veröffentlichung und die Drohungen erfolgten, habe ich eine Online-Strafanzeige bei der deutschen Polizei erstattet. Der Sachverhalt ist somit offiziell dokumentiert und aktenkundig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich prüfen lassen,
ob das geschilderte Verhalten strafrechtlich relevant ist (insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Tonaufnahmen, Bedrohung oder Nötigung),
ob zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügung) in Betracht kommen,

und ob ein präventives Vorgehen sinnvoll ist, um mich vor möglichen zukünftigen Veröffentlichungen oder Drohungen zu schützen.
Gerne würde ich erfahren, ob Sie einen solchen Fall übernehmen und ob aus Ihrer Sicht ein weiteres rechtliches Vorgehen empfehlenswert ist.

Hinweis: Für die weitere Kommunikation würde ich Englisch bevorzugen, da meine Deutschkenntnisse für eine detaillierte rechtliche Beratung telefonisch leider nicht ausreichend sind.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen