Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine erste rechtliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein weiteres rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, insbesondere zur präventiven Absicherung gegen mögliche zukünftige Handlungen.
Im Dezember 2025 wurde ohne meine Zustimmung ein Audioausschnitt mit meiner Stimme auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich dabei offenbar um eine private Gesprächsaufnahme aus dem Jahr 2022, von deren Aufzeichnung ich keinerlei Kenntnis hatte.
Unmittelbar im Anschluss kam es in einem öffentlichen X-Space mit zahlreichen Zuhörern zu Äußerungen der betreffenden Person, in denen angekündigt wurde, weiteres privates Material über mich zu veröffentlichen. Diese Aussagen erfolgten ohne aktuellen Anlass; mit der Person bestand seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr. Kurz danach wurde der entsprechende Account gelöscht.
Das Verhalten hat bei mir erhebliche Verunsicherung und Stress ausgelöst, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiteres Material existiert und erneut veröffentlicht wird – gegebenenfalls auch auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts.
Am selben Tag, an dem die Veröffentlichung und die Drohungen erfolgten, habe ich eine Online-Strafanzeige bei der deutschen Polizei erstattet. Der Sachverhalt ist somit offiziell dokumentiert und aktenkundig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich prüfen lassen,
ob das geschilderte Verhalten strafrechtlich relevant ist (insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Tonaufnahmen, Bedrohung oder Nötigung),
ob zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügung) in Betracht kommen,
und ob ein präventives Vorgehen sinnvoll ist, um mich vor möglichen zukünftigen Veröffentlichungen oder Drohungen zu schützen.
Gerne würde ich erfahren, ob Sie einen solchen Fall übernehmen und ob aus Ihrer Sicht ein weiteres rechtliches Vorgehen empfehlenswert ist.
Hinweis: Für die weitere Kommunikation würde ich Englisch bevorzugen, da meine Deutschkenntnisse für eine detaillierte rechtliche Beratung telefonisch leider nicht ausreichend sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen