Gmbh Liquidieren
Hallo,
Kann bzw. Muss ich mein Gewerbe vor der Liquidation (noch nicht beauftragt) meiner gmbh abmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Becker
Hallo,
Kann bzw. Muss ich mein Gewerbe vor der Liquidation (noch nicht beauftragt) meiner gmbh abmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Becker
Guten Tag,
ich hätte da gleich mehrere Fragen. zum Einen möchte ich mein Einzelunternehmen in eine GMBH umwandeln und zum Anderen interessieren mich AGBs zum Thema Handel mit Maschinen und Anbaugeräte.
Beste Grüße Andre
Hallo, ich habe vor 2 Monaten mit 2 Partnern eine GmbH gegründet um ein karitatives Filmprojekt zu realisieren. Jetzt ist einer der Partner erkrankt und das Filmprojekt kann so nicht mehr realisiert werden. Deshalb macht die GmbH keinen Sinn mehr. Die GmbH hat noch keine Ausgaben, Verbindlichkeiten oder Kosten verursacht. Kann man solch eine GmbH eventuell direkt wieder auflösen?
Viele Grüße Verena Amtstätter
Guten Tag,
Wir wollen einen CSC Verein gründen, was kommen für Kosten auf uns zu und dürfen wir uns ein Gehalt auszahlen?
Viele Grüße
Nicole Drießen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne durch Sie das Restaurant meines Vaters in eine Holding Struktur Umwandeln. Dafür würde uns interessieren welche Kosten damit verbunden wären und ob dies in unserem Fall einen Sinn machen würde. Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Le Thi Pham Ngoc
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Ich habe Privatinsolvenz vor ca 3 Wochen beantragt. Noch wurde das Verfahren nicht eröffnet. Ich habe einen Brief erhalten, in dem sinngemäß steht, dass die Eröffnung gerechtfertigt ist. Darin wird mir eine Wochenfrist zur Stellungnahme eingeräumt. Falls vor der Eröffnung noch einmal Gehalt auf mein Konto eingeht, darf ich darüber noch verfügen, oder sollte ich den pfändbaren Anteil schon mal “zur Seite legen”? Ab wann muss ich überhaupt den pfändbaren Anteil an den Insolvenzverwalter abführen? Es wird ja nach der Eröffnung noch etwas dauern, bis sich der Insolvenzverwalter meldet. Oder schickt das Gericht mit Eröffnung eine Mitteilung an meine Bank, die dann automatisch den pfändbaren Anteil einbehält? Darf ich über den unfändbaren Anteil frei verfügen? Ich habe ein P Konto.
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