Regelinsolvenz: Bereits freigegebene Selbstständigkeit fortführen und gleichzeitig eine unselbstständige Tätigkeit aufnehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in einem Regelinsolvenzverfahren und habe bereits die Freigabe meiner bisherigen selbstständigen Tätigkeit erhalten. Daraus resultiert sein fiktives Einkommen, für das ich entsprechend der Pfändungstabelle eine festgelegten Betrag abführe.
Nun habe ich das Angebot für eine unselbstständige Tätigkeit erhalten, bei der ich etwas mehr als das festgelegte fiktive Einkommen verdiene. Der Arbeitgeber würde den entsprechenden Pfändungsbetrag abführen. Der zukünftige Arbeitgeber hat mir die Fortführung meiner selbstständigen Tätigkeit auf nebenberuflicher Basis zugestimmt.
Meine Frage betrifft nun einen möglichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Was ist hiervon abzuführen? Wird analog zur bisherigen Vorgehensweise ein erneuter Pfändungsbetrag ermittelt, der abzuführen ist? Gibt es evtl. bereits höchstrichterliche Entscheidungen mit einer gleichartigen Konstellation?
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
LM



