Obliegenheitsverletzung

Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug geht mit verschiedenen Pflichten einher, die der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter erfüllen muss. Zum einen ist er verpflichtet, die Regelungen und Vorschriften des Verkehrsrechts einzuhalten, die unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert sind. Zum anderen bestehen versicherungsvertragliche Pflichten, sogenannte Obliegenheiten.

Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)

Im Straßenverkehr entstehen aus unterschiedlichen Ursachen bedrohliche Situationen, die Kfz-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger gefährden. Eine der Gefahrenquellen ist ein nicht gesetzter Blinker vor beabsichtigen Fahrtrichtungsänderungen, beispielsweise vor dem Abbiegen oder einem Spurwechsel. Häufig führen derartige Situationen auch zu reichlich Ärger bei anderen Verkehrsteilnehmern.

Tunnel

Über den Gotthardpass oder durch den Gotthardtunnel? Die schöne Aussicht genießen oder Zeit sparen? Diese Frage stellen sich die meisten Autofahrer auf dem Weg in den Italienurlaub. Manchen Autofahrern ist es dabei nicht geheuer, viele Kilometer durch den Tunnel zu fahren, sodass sie einen Umweg in Kauf nehmen. Denn auch wenn die unterirdischen Gänge einen zeitlichen Nutzen bedeuten und dem Verkehrsfluss dienlich sind, verursacht die Fahrt durch einen engen, dunklen Tunnel mitunter ein mulmiges Gefühl.

Autokorso

Gemeinsam Fußball schauen, gemeinsam über einen Sieg jubeln und anschließend mit anderen Fans feiern… wenn ein ganzes Land oder zumindest ein Großteil bei einer Welt- oder Europameisterschaft vom Fußballfieber gepackt wird, darf eines selbstverständlich nicht fehlen: der Autokorso. Stoßstange an Stoßstange bewegen sich Fahrzeuge durch Innenstädte, deren Fahrer ihre Freude über den Sieg durch permanentes, lautes Hupen, Jubelrufe und Schwenken von Fahnen kundtun. Auch bei einer Hochzeit ist ein Autokorso für viele Hochzeitsgesellschaften Tradition, um das Brautpaar hochleben zu lassen.

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)

Ein verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße”) ist zwar dem öffentlichen Straßennetz angebunden, doch gelten hier besondere Regeln: Kinder und Fußgänger haben in solchen Bereichen Vorrang, Autofahrer und Radfahrer – sofern sie die Straße befahren dürfen – müssen sich unterordnen.

Umgangssprachlich wird ein verkehrsberuhigter Bereich im Allgemeinen als Spielstraße bezeichnet. Verkehrsrechtlich besteht zwischen den beiden Begriffen allerdings ein Unterschied: Während ein verkehrsberuhigter Bereich auch für Auto- und Radverkehr zugelassen ist, sind in echte Spielstraßen für Fahrzeuge grundsätzlich verboten.

Befahren von Wald- und Feldwegen

Wenn nach kalten Wintertagen der Frühling Einzug hält und die Temperaturen wieder wärmer werden, freuen sich viele auf einen Ausflug in die Natur. Felder und Wälder laden zum Erholen und Entspannen ein, etwa bei einem gemütlichen Picknick. Auf der Suche nach einem schönen Fleckchen liegt es nahe, mit dem Auto Wald- und Feldwege zu befahren. Doch am Ende eines schönen Ausfluges kann eine böse Überraschung warten, wenn Tage später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt.

Parken entgegen der Fahrtrichtung

Hat man nach langwieriger Parkplatzsuche endlich eine freie Lücke gefunden, möchte man natürlich so schnell wie möglich einparken, damit kein anderer Autofahrer den Parkplatz wegschnappt. Befindet sich der Parkplatz auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung, ist das rasche Einparken für gewöhnlich kein Problem. Doch wie verhält es sich, wenn die freie Parklücke auf der anderen Straßenseite ist? Ist das Parken auf der linken Fahrbahnseite bzw. entgegen der Fahrtrichtung überhaupt erlaubt?

Fahreignung und Fahrtauglichkeit

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der Fahrer eines Kraftfahrzeuges körperlich, geistig und charakterlich in der Lage sein, ein Kfz sicher zu beherrschen und zu führen. Eine eingeschränkte oder mangelnde Fahreignung oder Fahrtauglichkeit können eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen und im schlimmsten Fall zu schweren Verkehrsunfällen führen. Deswegen muss sowohl bei der Neuerteilung als auch bei der Verlängerung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Fahreignung bzw. Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.

Beleidigung im Straßenverkehr

Autofahren macht Spaß, kostet aber auch häufig Nerven. Dabei kennen viele Autofahrer das Phänomen: Gerade dann, wenn man es eilig hat, etwa wegen eines dringenden Termins, hängt man im dichten Großstadtverkehr oder im Stau auf der Autobahn fest. Die Ungeduld steigt und die Frustrationsgrenze sinkt. Wenn im Eifer des Gefechts schließlich die Emotionen hochkochen, rutscht eine Beleidigung mitunter schnell heraus.

Gefahrenbremsung

Unerwartete Gefahrensituationen im Straßenverkehr treten häufiger auf als einem lieb ist. Schnell ist es passiert, dass beispielsweise ein Ball auf die Straße rollt und ein Kind hinterher läuft, das vorausfahrende Kfz plötzlich abbremst oder sich hinter einer Kurve auf der Autobahn ein Stauende befindet. Um in derartigen Situationen einen Unfall zu verhindern, muss der Fahrer “in die Eisen steigen” und sein Fahrzeug schnellstmöglich zum Stehen bringen, das heißt eine Gefahrenbremsung durchführen.