Behindertenfahrzeug
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, muss hierzu körperlich und geistig in der Lage sein; unter den Stichworten Fahreignung und Fahrtauglichkeit bestehen hierzu detaillierte gesetzliche Vorschriften. Bei vorübergehenden Gründen der fehlenden Fahrtauglichkeit (zum Beispiel Alkoholkonsum) oder bei grundsätzlich behandelbaren, aber aktuell nicht ausreichend behandelten Erkrankungen (beispielsweise Epilepsie) gilt hier kein Kompromiss. Etwas anderes ist es bei dauerhaften (meist angeborenen) körperlichen Beeinträchtigungen, die das Führen eines Standardfahrzeuges (fast) unmöglich machen. Hier sind für die Betroffenen sogenannten Behindertenfahrzeuge eine wertvolle Hilfe.



