Ihre Fragen
Prvatinsolvenz, pfändbare Beträge
Ich bin in der Privatinsolvenz seit Oktober 2017. Nach Langzeitarbeitslosigkeit arbeite ich seit dem 13.06.2018 bei einem Personaldienstleister. Zur Eingliederung erhielt ich von der ARGE einen Zuschuss von 400,- € monatl. nach dem “Hamburger Modell” SGB II. (bis zum 12.06.19) Ist dieser Zuschuss als Arbeitseinkommen anzusehen und somit Teil des pfändbaren Einkommens?
Pfändungsgrenzen
Guten Tag, welche persönlichen Mehrbelastungen sind bei der Ermittlung des nicht pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen? Meine persönlichen Mehrbelastungen sind: 2 unterhaltspflichtigen Personen, Frau und ein behindertes volljähriges Kind, doppelte Haushaltsführung wegen eines auswärtigen Arbeitsplatzes Sind diese Mehrbelastungen bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens anzurechnen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Lodder
Abrechnungsguthaben vom Vermieter / Stromanbieter
Hallo, bekommt der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase Abrechnungsguthaben vom Vermieter, Stromanbieter? Freundliche Grüße
Außergerichtlicher Schuldenvergleich
Sehr geehrte Damen und Herren, falls ich mich dazu entschließen sollte, Ihnen ein Mandat zum Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs zu erteilen, würde ich gerne wissen, welche Kosten für mich entstehen? Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen Michael Florschütz
Privatinsolvenz
Ich bin momentan in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz und habe nun ein Schreiben von UGV Inkasso bekommen. Darin wird mir mit Kontopfändung gedroht falls ich die geforderte Summe nicht innerhalb einer Woche bezahle. Die Forderung stammt von einem Mahnbescheid aus 2012. ich kann die geforderte Summe nicht aufbringen und verstehe auch nicht das diese Forderung […]