Abgasskandal – So kommen Sie zu Ihrem Recht

  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Abgasskandal – Millionen Käufer von Autos, Wohnmobilen und Transportern betroffen

    Im September 2015 wurde bekannt, dass Europas größter Automobilkonzern Volkswagen (VW) Millionen Dieselfahrzeuge mit einer manipulierten Software ausgestattet hat. So wurden die gesetzlichen Abgasnormen scheinbar eingehalten. In Wirklichkeit jedoch war der Schadstoffausstoß viel höher. Die vermeintlich umweltfreundlichen Fahrzeuge entpuppten sich als Drecksschleudern.

    Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Bis heute haben die Behörden mehrere hunderttausend Diesel von Daimler, aber auch von Audi, Porsche und Opel zurückgerufen. Nahezu jede Woche kommen neue Manipulationen ans Licht.

    Etwa stellte sich heraus, dass bei VW auch der Motor EA288 auf diese Weise manipuliert ist – auch hier haben bereits die ersten betroffenen Kunden Schadensersatz erhalten.

    Zuletzt deckten Prüfer auf, dass auch bei kostspieligen Wohnmobilen insbesondere auf Basis des Fiat Ducato extrem erhöhte Abgaswerte messbar sind. Auch hier waren die Fahrzeuge im Abgastest aber scheinbar “sauber” – ein klarer Hinweis auf illegale Manipulationen.

    Kunden fühlen sich oft sitzengelassen, denn sie erhalten vom Hersteller nur spärliche Auskünfte. VW etwa bot den Kunden ein Software-Update, was aber nicht mehr als eine notdürftige Ausbesserung und keinesfalls eine akzeptable Lösung ist. Nur mit anwaltlicher Unterstützung kommen die Betroffenen zu ihrem Recht – einem angemessenen Schadensersatz.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Fahrverbote mindern den Wert Ihres Fahrzeuges

    Zeitgleich mit dem Bekanntwerden der Manipulationen wurden die Ergebnisse von Schadstoff-Messungen in deutschen Städten veröffentlicht. Die erlaubten Grenzwerte etwa für giftige Stickoxide in der Umgebungsluft wurden dabei vielerorts weit überschritten, die Politiker suchten nach Lösungen.

    Diesel-Fahrzeuge wurden als die Schuldigen ausgemacht, die für die schlechte Luft in zahlreichen Ballungsgebieten in Deutschland verantwortlich sind. Nicht zuletzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts machte klar: Es müssen schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Luftqualität zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen erscheint besonders hart, aber effektiv: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge.

    Mittlerweile sind diese in zahlreichen Städten bereits Realität geworden. Dies ist der nächste Schlag, der Diesel-Besitzer in ihrer Bewegungsfreiheit und in ihrem Portemonnaie trifft. Denn: Wer sein Fahrzeug verkaufen will, erlebt oft eine böse Überraschung. Für einen realistischen Preis findet das Auto keinen Abnehmer. Wegen der bekannten Manipulation und drohender weiterer Fahrverbote werden die Autos zu Ladenhütern.

    Dieselbesitzer fühlen sich also zu Recht von der Autoindustrie und Regierung hintergangen, ihnen wurden saubere Fahrzeuge versprochen die sie bald nicht mehr nutzen dürfen. Doch in vielen Fällen gibt es einen Ausweg.

    Logo der WirtschaftswocheHintergründe zu Ihren Handlungsmöglichkeiten im Abgasskandal sowie der Frage, wie Diesel-Fahrverbote vermieden werden können, erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Dr. V. Ghendler in diesem Artikel in der Wirtschaftswoche Online

    Schadensersatz im Dieselgate berechnen

    Ihr wirtschaftlicher Vorteil durch Schadensersatz im Dieselskandal lässt sich unter Heranziehung mehrerer Faktoren bereits im Vorfeld grob berechnen. Vor einem Vorgehen ist es vielen unserer Mandanten wichtig, diesen wirtschaftlichen Vorteil zu ermitteln, um das gerichtliche Vorgehen wirtschaftlich mit einem Verkauf vergleichen zu können. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten und dennoch Schadensersatz zu erhalten.

    Der Schadensersatz berechnet sich anhand des Kaufpreises des Autos. Hiervon wird für die gefahrenen Kilometer ein prozentualer Anteil abgezogen (Bei Wohnmobilen werden häufig nicht gefahrene Kilometer, sondern das Alter in Jahren als Nutzung abgezogen). In der Regel wird eine Entschädigung für die bisherige Nutzung deutlich geringer ausfallen als der Wertverlust des Fahrzeugs – gerade wenn es beim Kauf ein Neuwagen war. Denn auch einige Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals hat der Diesel-Markt sich noch nicht von dem Schock erholt.

    Rückabwicklungsrechner im Abgasskandal nutzen

    Zur schnellen Berechnung des möglichen Schadensersatzes haben wir ein einfach zu bedienendes Rechner-Tool erstellt. Beim Diesel-Schadensersatz gilt als Faustformel: Je weniger Kilometer Sie mit dem Fahrzeug zurückgelegt haben, desto niedriger wird die Nutzungsentschädigung ausfallen und desto mehr lohnt sich ein Vorgehen im Abgasskandal.

    Bei einem finanzierten Diesel ist neben dem Schadensersatz auch ein Widerruf des Autokredits möglich. Daher fragen wir in diesem Fall die Höhe der Anzahlung, das Datum des Vertragsschlusses, die monatlichen Raten und den effektiven Jahreszins ab. All diese Daten lassen sich Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

    Abgasskandal-Rechner

    Sie müssen nicht mehr zahlen

    abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer

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    So kommen Sie zu Ihrem Recht im Abgasskandal

    Käufer der betroffenen Fahrzeuge sind gerade angesichts des Fahrverbot-Urteils vom Bundesverwaltungsgericht verunsichert. Sie fürchten einen Wertverlust und Fahrverbote in der Umgebung. Ein Blick auf den Dieselmarkt und die Städte, die die Grenzwerte dauerhaft überschreiten gibt Ihnen Recht. Viele misstrauen den Software-Updates, die das Abgas-Problem angeblich beheben sollen. Immer mehr Fälle von Folgeproblemen und höherem Verbrauch werden bekannt. Wer sich vor dem Rückruf drückt, muss eine Stilllegung seines Diesels fürchten. Der Abgasskandal entwickelt sich damit mehr und mehr zu einer Zwickmühle für den Dieselkunden.

    Doch auch aus dieser Zwickmühle gibt es ein Entkommen. Der Kunde steht Fahrverboten, fragwürdigen Rückrufaktionen und Stilllegungen nicht mittellos gegenüber.

    Seine Ansprüche richten sich dabei gegen mehrere mögliche Anspruchsgegner. Ein Dieselkunde kann daher zwischen mehreren Optionen das Vorgehen wählen, das für seinen konkreten Fall objektiv am erfolgversprechendsten und am lukrativsten ist. So kann er – solange etwaige Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt sind – die Neulieferung eines Austauschfahrzeugs verlangen. Im Rahmen der Gewährleistung kann er außerdem den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Auch eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung ist denkbar. Diese Forderungen richten sich gegen den Händler.

    Jetzt Schadensersatz oder Rückabwicklung im Abgasskandal fordern

    Gegen den Hersteller, vor allem die Volkswagen AG und den Daimler-Konzern, kann der Kunde auf Schadensersatz klagen. Auch in diesem Rahmen kann eine Rückabwicklung des Vertrages, aber auch eine finanzielle Entschädigung erwirkt werden.

    Allerdings ist Eile geboten. Vor allem Schadensersatzansprüche unterliegen strengen Verjährungsfristen, die unaufhörlich weiterlaufen. Erst die Rechtsverfolgung hemmt die Verjährung. Betroffene sollten keine Nachbesserung oder ein konkretes Fahrverbot abwarten, um sich nicht selbst in ihren Rechten zu beschneiden.

    Die Chancen stehen in jedem Fall gut, wenn bei Ihrem Fahrzeug der Motor E189 verbaut ist. Volkswagen ist schließlich der einzige Konzern, der die Abgasmanipulationen und damit den Betrug öffentlich gestanden hat. Diese Tatsache verbessert die Verhandlungssituation deutlich und erhöht den Druck auf den Hersteller, Ihnen entgegenzukommen.

    Daneben ist die Manipulation im Mercedes Sprinter und anderen Modellen des Stuttgarter Automobilriesen Daimler ebenfalls relativ zweifelsfrei nachgewiesen. Auch hier bestehen daher gute Erfolgsaussichten.

    Abgasskandal: So erhalten Sie die kostenlose Erstberatung

    Zu unseren Service-Leistungen für Sie gehört eine kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie ohne finanzielles Risiko eine seriöse Einschätzung Ihres individuellen Falles, auf deren Grundlage Sie über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden können.

    Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie

    • mit unserem Schnell-Check sofort eine erste Einschätzung Ihrer Aussichten erhalten,
    • oder uns unter der Rufnummer 0221 – 6777 00 55 anrufen und einen kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren

    Für eine korrekte Einschätzung benötigen wir bestimmte Informationen von Ihnen, die uns erst eine rechtliche Einordnung ermöglichen.

    Gerne prüfen wir kostenlos anhand Ihrer FIN-Nummer bzw. Ihres Fahrzeugscheins, ob Ihr Auto einen der manipulierten Motoren besitzt.

    Nachdem wir alle notwendigen Informationen beisammen haben, beraten wir Sie kostenlos zum bestmöglichen Vorgehen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Handlungsoptionen genau. Wenn Sie sich für ein Vorgehen entscheiden und uns mandatieren, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit Ihrem Forderungsgegner, unabhängig davon, ob es sich um die Herstellerbank, den Händler oder den Hersteller handelt. Auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies erfolglos sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Abgasskandal:

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Ilja Ruvinskij
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    Fatbardha Kameraj
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Natalie Wegener
    Rechtsanwältin

    Masihullah Nasr
    Rechtsanwalt

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    Welche Kosten entstehen bei einem Vorgehen im Abgasskandal?

    Viele Kunden scheuen ein Tätigwerden im Abgasskandal aus Kostengründen. Sie fürchten, im rechtlichen Kampf gegen einen Weltkonzern zu unterliegen und teure Rechtsanwalts- oder sogar Gerichtskosten tragen zu müssen.

    Tatsächlich lässt sich ein finanzielles Risiko aber vollständig vermeiden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Nachdem unsere vorherige Kommunikation im Rahmen der Erstberatung kostenlos war, können Sie durch eine Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen lassen. Wichtig ist dabei, dass diese Versicherung auch Verkehrsrechtschutz abdeckt.

    Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Vorgehen ebenfalls möglich. Insbesondere gegen VW, aber auch gegen Daimler stehen die Erfolgaussichten je nach Lage des Falles sehr gut.

    Welche Fahrzeuge sind vom Dieselgate betroffen?

    Ob Sie selbst von den Manipulationen im Abgasskandal betroffen sind, können Sie teilweise bei den Herstellern selbst online überprüfen. Anhand Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) lässt sich schnell feststellen, ob auch Ihr Diesel erhöhte Stickoxidwerte aufweist.

    Abgasskandal Ausgangspunkt: Skandalmotor EA 189

    Zentrum der Abgasproblematik ist wohl der Skandalmotor EA 189, der zwischen 2009 und 2014 von Herstellern wie Skoda, VW, Audi und Seat verbaut wurde. Hier wurden die erhöhten Stickoxidwerte erstmals festgestellt. Hier spielte VW die Betrugssoftware auf, um bei Abgastests gute Ergebnisse zu erzielen. In Wirklichkeit jedoch übertrifft der Motor EA 189 die Schadstoffgrenzwerte um ein Vielfaches. Vom Dieselgate betroffen sind dabei zunächst einmal die Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5, aber auch Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 wurden zum Teil manipuliert. Weiterhin sind auch Mercedes-Motoren vom Dieselskandal betroffen. Die Motoren OM 642 und OM 651 gelten ebenfalls als manipuliert. Doch nicht nur die fünf genannten Marken sind Teil des Abgasbetrugs. Auch bei Opel, Jaguar, Jeep, Hyundai, Porsche, Renault und weiteren Herstellern gibt es betroffene Modelle. Die Liste ist lang.

    Autofinanzierung widerrufen?

    Diesel-Autos haben einen massiven Wertverlust erlitten. Dies gilt nicht nur für die im Abgasskandal betroffenen Autos, sondern für alle Diesel. Wer ein Diesel-Fahrzeug besitzt, das nicht beispielsweise den Motor EA 189 von VW oder einen der betroffenen Daimler-Motoren besitzt, hat es schwer, seinen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.

    Für Geschädigte im Abgasskandal, die ihren Diesel über einen Autokredit finanziert haben, gibt es mit dem Widerrufsjoker aber noch eine weitere Option. Der Widerrufsjoker ist ein Instrument, mit dem der Gesetzgeber das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Banken und Verbrauchern kompensieren will. Deswegen stellte er hohe Anforderungen an eine korrekte Belehrung des Verbrauchers. Erfüllt die Bank die Anforderungen und belehrt sie den Kunden korrekt, fängt die 14-tägige Widerrufsfrist an zu laufen.

    Finden sich in der Widerrufsinformation Fehler oder fehlen im Vertrag erforderliche Pflichtangaben, so fängt die Frist nicht zu laufen an. Eine Frist, die nicht beginnt, kann auch nicht ablaufen. Daher hat der Kunde auch Jahre nach Abschluss des Finanzierungsvertrages die Chance, zu widerrufen. In der Folge wird das gesamte Geschäft rückabgewickelt. Während der Verbraucher seine Zahlungen zurückerhält, bekommt die Bank ein Auto wieder, dessen Restwert immer weiter sinkt. Mit der Rückzahlung kann der Kunde eine Neuanschaffung finanzieren. Ob er eine Nutzungsentschädigung für den Verschleiß des Wagens zahlen muss, ist bislang nicht höchstinstanzlich geklärt. Unserer Rechtsauffassung nach fällt eine solche bei Verträgen ab dem 13.06.2014 nicht an.

    Die meisten Autokredite sind fehlerhaft – lassen Sie kostenlos auch Ihren Vertrag prüfen.

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    Neueste Entwicklungen im Abgasskandal

    Die neuesten Entwicklungen im Abgasskandal betreffen vor allem die Fahrverbote für Diesel sowie die verbraucherfreundliche Tendenz bei Gerichtsurteilen im Abgasskandal.

    Fahrverbote für rechtmäßig erklärt

    Für viele Autofahrer, die den Abgasskandal bisher nur beiläufig verfolgten, gab es Ende Februar 2018 ein böses Erwachen. Das Bundesverwaltungsgericht ebnete den Weg für Fahrverbote, die insbesondere Diesel-Autos betreffen. Grund sind die hohen Schadstoffwerte in deutschen Großstädten. Die Verbannung von Diesel-Autos soll nun Abhilfe schaffen.

    Damit trifft das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine lang erwartete Entscheidung, aufgrund derer viele Betroffene im Dieselgate nun handeln müssen. Denn Fahrverbote müssten laut deutscher Umwelthilfe in bis zu 300 deutschen Städten eingeführt werden. Für viele ist das nicht nur ärgerlich, sondern stellt eine faktische Enteignung dar und ist mitunter sogar existenzgefährdend. Wer eine Klage oder ein anderweitiges Handeln im Dieselskandal bisher auf die lange Bank geschoben hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden.

    Rechtsprechung im Abgasskandal

    Parallel verhandeln immer mehr Gerichte die Klagen von Verbrauchern im Dieselskandal. Die verbraucherfreundlichen Abgas-Urteile beginnen sich zu häufen. So haben beispielsweise das LG Berlin, das LG Ellwangen und das LG Arnsberg die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits bestätigt.Außerdem sprachen sowohl das LG Hildesheim wie auch das LG Stendal dem jeweiligen Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Zur Rücknahme des manipulierten Diesels wurde der Händler durch die LG Aachen, Regensburg und Potsdam, sowie das OLG Köln verpflichtet. Es entwickelt sich somit mehr und mehr eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die die Automobilkonzerne in die Pflicht nimmt. Angesichts des immer weiter einstürzenden Dieselmarktes ist das eine erfreuliche Entwicklung für die Betroffenen im Abgasskandal.

    Verhaftungen im Abgasskandal

    Nachdem mit Oliver Schmidt ein VW-Manager der unteren Führungsebene in den USA bereits verhaftet und zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, schlug die Staatsanwaltschaft dann auch in Deutschland zu, und zwar ganz oben. Mit Rupert Stadler kam der Vorstandsvorsitzende der Audi AG zeitweise in Untersuchungshaft.

    Auch die damalige Konzernspitze um den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn rückt ins Visier der Ermittler. Nach mehrjährigen Ermittlungen wurde um April 2019 Anklage gegen Winterkorn erhoben. Die Anklagepunkte lauten unter anderem schwerer Betrug, Untreue und unlauterer Wettbewerb.

    Für die betroffenen Kunden sind die Verhaftungen im Abgasskandal jedoch nur ein schwacher Trost. Zwar wird deutlich, dass auch eine Position im höchsten Management nicht vor Haftstrafen schützt. Doch um Wiedergutmachung des entstandenen Schadens geht es bei strafrechtlichen Ermittlungen nicht. Dies muss weiterhin jeder Betroffene auf zivilrechtlicher Ebene für sich selbst erstreiten.

    Hierbei hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt. Nutzen Sie jetzt noch die verbleibende Zeit, Ansprüche gegen den VW-Konzern vor Ablauf der Verjährungsfrist anzumelden.

    Der Abgasskandal – wie konnte es so weit kommen?

    • 2014

      Studie deckt erhöhte Emissionswerte auf

    • September 2015

      VW gesteht öffentlich, über zwei Millionen Fahrzeuge in Deutschland manipuliert zu haben. Dieses Geständnis legt die Grundlage für Ansprüche gegen VW.

    • Oktober 2015

      Das KBA zwingt VW zum Rückruf von 2,4 Millionen Diesel-Autos. Die Staatsanwaltschaft beginnt Ermittlungen gegen VW.

    • Juni 2017

      VW-Tochter Audi ist mit über 250.000 betroffenen Fahrzeugen in den Abgasskandal verstrickt.

    • Juli 2017

      Die Rückrufaktion ist in vollem Gange. Es wird klar, dass Autos, die den Rückruf verweigern, stillgelegt werden könnten. Der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel bricht zusammen.

    • August 2017

      Es kommt zum ersten Diesel-Gipfel. Ergebnis: Die Autos werden nicht umgerüstet, sondern nur die Motor-Software aktualisiert.

    • Ende 2017

      Erste Diesel, die das Update verweigern, werden stillgelegt. Rechtsmittel gegen die Stilllegung haben häufig Erfolg. Es gibt immer mehr Urteile zugunsten der Autobesitzer.

    • 27.02.2018

      Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Diesel-Fahrverbote sind zulässig, wenn in Städten die Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. Nur noch 33 % der neu zugelassenen Fahrzeuge sind Diesel.

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    12 Kommentare
    1. Bernd S.
      says:

      Ich empfinde es als eine grosse Frechheit die Kunden bewußt über den Tisch zu ziehen
      und dafür sollen Sie büßen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Hallo und danke für Ihren Kommentar. Genau so empfinden viele unserer Mandanten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Mark B.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Anfang 2014 haben wir über unsere Firma einen Audi A6 3.0 TDI 243 PS geleast. 2018 wurde das Auto herausgekauft und ist nun in unserem eigenen Firmenbesitz. Nun hat es einen Kilometer Stand von 295000 Kilometern.

      Besteht hierzu noch die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen wenn das Auto noch behalten werden möchte? Und wenn ja, mit welcher Höhe des Schadensersatzes kann man rechen

      Vielen Dank im Voraus,

      Mit freundlichen Grüßen,
      Mark Böhm

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bei dem genannten Kilometerstand ist es in der Regel aussichtslos, noch Schadensersatz zu fordern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    3. Wede
      says:

      Ich habe meinen KFZ schein ihnen gemailt

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Interessent,

        vielen Dank, wir haben Ihnen unsere Einschätzung per E-Mail mitgeteilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    4. D. G. .
      says:

      Hallo Ghendler Team,
      ist der VW Touareg 3.0 tdi noch verklagbar oder ist die Verjährung eingetreten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        je nach Kaufdatum können noch Ansprüche bestehen. Nehmen Sie also gerne Kontakt zu uns auf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    5. Dr. B.
      says:

      warum gibt es vw touran nicht?
      Warum keine Chance Bewrtung trotzt Angebot!!!
      ich habe Vw Touran bj 2016 gekauft 2018 mit 26000 km fur 28750 eu jetztige km 41000km
      das auto hat noch viele andere gravierende fehler wie zb/-Hohe Verbrauch 7-8l/100km bei ruhige Fahrt
      identif.nr. wvg zzz 1tzgw591291
      sicherlich motor ea 288 100% manipuliert!!!
      BITTE BERECHNEN SIE MEINE CHANSEN U,HOEHE DER ENTSCHAEDIGUNG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Recht, der Touran war versehentlich nicht aufgeführt, wir haben dies korrigiert.
        Nun können Sie den Schnell-Check gerne erneut ausführen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    6. Bernd R.
      says:

      Der Fin-Nr. Check von Volkswagen funktioniert nicht. Alle anderen Fabrikate funktionieren.
      Ist das nur ein vorübergehender Ausfall?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        vielen Dank für den Hinweis. Volkswagen hat die URL zum FIN-Check geändert. Wir haben dies nun aktualisiert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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