Ihre Fragen
Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung
Restschuldbefreiung per 2010 erteilt. O.g.Forderung ist in Gläubigertabelle aufgestellt gewesen (aus 2004) seitdem ist der Gläubiger nicht wieder bei mir vorstellig geworden, bis zum heutigen Tag 16.02.17 durch ein anwaltliches Schreiben. Wie muß ich vorgehen? Muß der Gläubiger eine angemeldete Forderung vom Amtsgericht aus diesem Insolvenzverfahren haben ?
Kündigung Probezeit Resturlaub
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe eine Stelle als Sozialarbeiter am 01.01.2017 bei einem Landratsamt angefangen. Aufs Jahr verteilt habe ich Anspruch auf 30 Urlaubstage. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Jetzt wurde ich aus verschiedenen Gründen zum 28.02.2017 gekündigt. Parallel dazu bin ich ab dem 07.02.2017 bis einschließlich 28.02.2017 krank geschrieben. […]
P-Konto Beschluss vom Gericht wird nicht ausgeführt
Guten Tag Schon einmal habe ich geschrieben was das P-Konto angeht. Es ging darum, das die Bank ein Guthaben zurückhält. Ich bin dann zum Insolvenzgericht gegangen und bekam ein Beschluß, das der Differenzbetrag zwischen Sockelbetrag des Kontos und der Pfändungstabelle erhöht wird, da ich eine Rentenpfändung habe und keine Kontopfändung. Weiterhin hat das Gericht beschlossen, […]
Regelinsolvenz – Hobby
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich in der Endphase (noch knapp 1,5 Jahre) meiner Restschuldbefreiung. Nun möchte ich gerne ein Hobby ausüben und mir dazu eine kleine Werkstatt einrichten. Das benötigte Kapital dafür (ca. 2000 EUR) würde ich als Darlehen von einem Familienmitglied erhalten. Nun meine Fragen: – Kann meine Insolvenzberater mir irgendwelche […]
Kein eigenantrag zur insolvenz
In 2012 wurde von einer 3 Person ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Dieser wurde jetzt in 2016 endgültig mangels Masse nicht eröffnet. Kann ich jetzt eine restschuldbefreiung beantragen oder noch einmal einen EIgenantrag stellen? Bin angestellt und verdiene unter der Pfändungsgrenze, da in den eigenen Firma von Ehefrau angestellt. Danke für Ihre Antwort Uwe wille




