Ihre Fragen
Verkürzung Wohlverhaltensphase von einem jahr bei vorzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten
Meine Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensverfahren endet offiziell nach 6 Jahren am 17.09.2016. Frage: Wenn ich die Verfahrenskosten bis September diesen Jahres restlos bezahlt habe, trifft für mich dann die Verkkürzung von einem Jahr zu? Findet das neue Recht in meinem Fall Anwendung? Gibt es darüber schon Ausführungen bzw. eine neuerliche Rechtsprechung?. Vielen Dank für ihre Abtwort im Voraus.
Anfrage
Hallo, ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz: Falls ich keinen Beratungsschein bekomme, kann man UNGEFÄHR sagen, wie hoch die Kosten dann wären (von Ihnen und vielleicht Gericht) bei einer Schuldensumme von 40000,- bei Jemandem und ca 80000 bei einem Andren. Ich selbst bin Frührentner und habe ein Nettoeinkommen von etwa 1180,- (verheiratet, keine eigenen Kinder). […]
Überprüfung der Verträge Ing Diba
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ruvinskij, ich habe im Jahre 2008 2 Verträge bei Ing Diba abgeschlossen. Nun würde ich gerne diese durch Sie auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Soweit ich das einschätzen kann, dürften die beiden Verträge fehlerhaft sein. Wie übersende ich Ihnen am besten die Verträge zur Überprüfung? Darf ich Ihnen diese per […]
Anfrage Aufhebungsvertrag in einer Insolvenz
Sehr geehrte Herren, vor etwas über einem Jahr führten Sie mich erfolgreich in das Insolvenzverfahren welches von einer Krefelder kanzlei über das Antsgericht in Duisburg meinen Wohnort weiter betreut wird. Ich habe die Situation, dass ich in den Niederlanden arbeite und daher keinen Deutschen Arbeitsvertrag habe in dem natürlich auch einiges anders geregelt ist als […]
aussergerichtlicher Vergleich
Guten Tag, ich habe Ihre Internetseite durch Zufall gefunden . Ich wende mich heute an Sie da ich Ende Januar diesen Jahres die letzte von 72 Raten beglichen habe. Nun meine Frage wie muss ich jetzt weiter vorgehen (Schufa-Eintrag ,Erledigungsvermerk der Bank etc.).Für eine baldige Antwort wäre ich sehr verbunden. MfG Andreas Lorenz




