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Widerrufsjoker wird abgeschafft
03 Feb. 2016/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufAUTOKREDIT WIDERRUFEN UND DIE RATEN ZURÜCKERHALTENBundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten Die Bankenlobby setzt sich durch Der Widerrufsjoker hat in den letzten Jahren tausenden Verbrauchern bundesweit den Ausstieg aus hochverzinsten Darlehen ermöglicht. Welche Verluste dabei die Kreditwirtschaft hinnehmen musste, lässt sich nur mutmaßen. Jedenfalls waren diese Verluste so hoch, dass die Banken alle Hebel in Bewegung setzten, um zumindest die Einbußen für die Zukunft zu verhindern. Inhalt dieser Seite: Die Bankenlobby setzt sich durch Es bleibt wenig Zeit Ihre Fragen und unsere Antworten Anwaltliche Dokumentenprüfung ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 5.000geprüfte Fälle Zur kostenlosen DokumentenprüfungKostenlose telefonische Erstberatung:
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung wegen Zahlungsverzug
20 Jan. 2016/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufVorfälligkeitsentschädigung – BGH kippt rechtswidrige Bankenpraxis Gerät ein Kreditnehmer in Zahlungsverzug, steht der Bank das Recht zu, das Darlehen vorzeitig zu kündigen. Die Folgen einer solchen Kündigung waren bisher nicht abschließend geklärt. Fest stand, dass das Kreditinstitut die noch offene Darlehenssumme sofort herausverlangen kann, zuzüglich gesetzlich vorgesehener Verzugszinsen. An dieser Stelle machte jedoch keine Bank halt. Stattdessen wurde den sich ohnehin in Geldschwierigkeiten befindlichen Schuldnern auch noch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung auferlegt. Eine solche wurde bislang auf der Grundlage des vereinbarten Zinssatzes bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnet (entgangener Zinsgewinn der Bank) und belief sich häufig auf einen fünfstelligen Betrag. Inhalt
Der Anspruch auf ein Basiskonto kommt: EU einigt sich auf neue Regelung
20 Jan. 2016/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, RegelinsolvenzAnspruch auf ein Basiskonto für EU-Bürger ab 2016 Am wirtschaftlichen Leben ohne ein Bankkonto teilzunehmen, ist für viele Menschen unvorstellbar – und dennoch haben in der Europäischen Union ungefähr 25 bis 30 Millionen Menschen kein eigenes Bankkonto. Dies soll sich nun ändern: Unterhändler von Europaparlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben sich auf eine Regelung geeinigt. Alle Bürger in der EU sollen ab 2016 europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto haben. Dieser Anspruch soll nicht nur Flüchtlingen, Menschen ohne Wohnsitz und Schuldnern zu Gute kommen, sondern auch den Behörden, die sich um diese Menschen kümmern. Inhalt dieser Seite: Der Anspruch auf
Fachartikel findet Beachtung: RA Dr. Seel fasst auf Jurion Aufsatz von RA Kraus / Wiss. Mit. Bank zusammen
20 Jan. 2016/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, RegelinsolvenzFachartikel in der ZinsO veröffentlicht Im Oktober veröffentlichten unser Namenspartner, Herr Rechtsanwalt Andre Kraus, zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Patrick-Eric Bank, einen Aufsatz mit dem Titel „Praxiswissen Verbraucherinsolvenz: Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung“ in der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO). Die ZInsO ist eine der führenden juristischen Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert. Inhalt dieser Seite: Fachartikel in der ZinsO veröffentlicht Thematik des Aufsatzes: Grundlegende Frage jeder Schuldnerberatung Aufsatz in Jurion erwähnt: RA
Pfändungstabelle 2016: Ermitteln Sie Ihre Pfändungsgrenzen
06 Jan. 2016/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, SchuldnerberatungPfändungstabelle 2016 Anhand der aktuell gültigen Pfändungstabelle 2016 können Sie Ihr unpfändbares Einkommen berechnen. Die Pfändungstabelle 2016 ist die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung der Pfändungsgrenzen. Die aktuelle Pfändungstabelle ist seit dem 01.07.2015 in Kraft getreten und gewährt Ihnen als Schuldner höhere Freibeträge im Vergleich zur vorher gültigen Pfändungstabelle. Relevant ist die Pfändungstabelle 2016 für Sie, wenn Sie gegen Sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben wird oder Sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Sie können anhand der Pfändungstabelle 2016 Ihr pfändbares und Ihr unpfändbares Einkommen ausrechnen. Das pfändbare Einkommen ist der Teile des Einkommens, den Sie bei einer Pfändung oder während eines
Sparkasse unterliegt vor dem OLG Hamm
30 Dez. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderrufsbelehrung der Sparkasse ist fehlerhaft – ein weiterer Sieg für die Verbraucher In der Zeit zwischen 2004 und 2008 verwendete der gesamte Sparkassenverband eine identische Widerrufsbelehrung. Diese enthielt neben der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ die Fußnote 2) „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ Diese Kombination ist den Sparkassen im gesamten Bundesgebiet zum Verhängnis geworden. Inzwischen hat eine ganze Reihe von Land- und Oberlandesgerichten entschieden, dass eine mit entsprechenden Angaben versehene Widerrufsbelehrung der Sparkasse fehlerhaft ist. Erfreulicherweise führt das OLG Hamm (Urteil vom 04.11.2015 – 31 U 64/15) diese Rechtsprechung fort und setzt damit klares Signal für
BGH entscheidet über Widerrufsbelehrung der Sparkassen (2010-2012)
18 Dez. 2015/2 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderrufsbelehrung der Sparkassen – Verbraucherschutzverbände klagen Die allermeisten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen sind fehlerhaft. Für die Verträge aus der Zeit vor 2009 ist dies schon von zahlreichen Gerichten bestätigt worden. Auch die im Jahre 2009 verwendeten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen bestehen nicht vor jedem Gericht. In den letzten Monaten sind schließlich auch die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen aus der Zeit zwischen 2010 und 2012 in den Fokus der Rechtsprechung gerückt. Der bisherige Befund lautet: erneut ist es den Sparkassen nicht gelungen, die Verbraucher ordnungsgemäß über ihre Widerrufsrechte zu belehren. Diesmal liegen die Fehler in der undeutlichen Gestaltung der Widerrufsbelehrung und der Mitteilung von Pflichtangaben, die in
Nicht für Fernabsatzgeschäfte – Widerrufsbelehrung der Sparkasse unwirksam
09 Dez. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufLandgericht Nürnberg-Fürth kippt eine weitere Widerrufsbelehrung der Sparkasse Wieder einmal war eine Widerrufsbelehrung des Sparkassenverbandes auf dem Prüfstand, diesmal betroffen: die Sparkasse Nürnberg. Schon in der Vergangenheit hatten sich die Sparkassen durch die flächendeckende Verwendung der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ des gesetzlichen Vertrauensschutzes beraubt. In der Folge wurden und werden immer noch tausende Verträge mit erheblichen finanziellen Vorteilen für den Verbraucher rückabgewickelt. Nun wird die „Fußnotenrechtsprechung“ ausgeweitet. Diesmal stellte den Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung eine Fußnote dar, die in den Jahren 2009-2010 in zahlreichen Darlehnsverträgen bundesweit von Sparkassen verwendet wurde. Widerrufsbelehrung[1] Inhalt dieser Seite: Landgericht Nürnberg-Fürth kippt
OLG Stuttgart erneut auf Seiten der Verbraucher – Widerrufsbelehrung der Commerzbank betroffen
02 Dez. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufVerbraucherfreundliches Urteil aus Stuttgart – gute Aussichten für Kunden der Commerzbank Das OLG Stuttgart hatte am 29.09.2015 (6 U 21/15) über den Widerruf von gleich sechs Darlehensverträgen eines Verbrauchers zu entscheiden. Gleich vorweg: alle in den Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen stuften die Richter als fehlerhaft an. Der Verbraucher durfte alle Verträge widerrufen und die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Betroffen sind Belehrungen wie diese in den Jahren 2004-2008 teilweise von der Commerzbank verwendet wurden. Inhalt dieser Seite: Gute Aussichten für Kunden der Commerzbank Ihre Fragen und unsere Antworten Anwaltliche Dokumentenprüfung ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 5.000geprüfte Fälle Zur kostenlosen DokumentenprüfungKostenlose telefonische Erstberatung:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse. Die Bank unterliegt vor dem LG Siegen
02 Dez. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufPositives Urteil für Kunden der Sparkassen – Widerruf von Darlehensverträgen auch nach vollständiger Abwicklung möglich Das Siegener Landgericht stärkt mit seiner neuen Entscheidung den Darlehensnehmern den Rücken. Im Fokus war erneut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse. Mit Urteil vom 24.07.2015- 2 O 350/14 entschieden die Richter, dass auch nach erfolgter Abwicklung ein Widerruf möglich ist. Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei vorzeitiger Ablösung gezahlt werden müssen, können so zurückgefordert werden. Inhalt dieser Seite: Positives Urteil für Kunden der Sparkassen Ihre Fragen und unsere Antworten Anwaltliche Dokumentenprüfung ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 5.000geprüfte Fälle Zur kostenlosen DokumentenprüfungKostenlose telefonische Erstberatung:




