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Widerrufsjoker = Rechtsmissbrauch? BGH entscheidet am 01.12.2015
24 Nov. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderrufsjoker vor dem BGH Noch kurz vor Weihnachten und etwa sechs Monate vor dem gesetzlich geplanten Ende des Widerrufsjokers (Juni 2016) bekommt der BGH noch einmal die Gelegenheit, ein Machtwort zu sprechen. Am 01.12.2015 geht es in Karlsruhe um die Frage, ob ein Darlehen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann, auch wenn es dem Verbraucher gar nicht um den Fehler der Widerrufsbelehrung geht. Inhalt dieser Seite: Widerrufsjoker von dem BGH Ihre Fragen und unsere Antworten Anwaltliche Dokumentenprüfung ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 5.000geprüfte Fälle Zur kostenlosen DokumentenprüfungKostenlose telefonische Erstberatung:
Überraschung in Bonn – Durchbruch für Kunden der DSL-Bank
16 Nov. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderrufsbelehrung der DSL Bank fehlerhaft Dass die DSL Bank Ihre Kunden in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hatte, ist schon seit Langem bekannt. Nach breit angelegten Untersuchungen der Verbraucherzentrale waren 4 von 5 Verträgen von teilweise groben Fehlern betroffen. Eine höhere Fehlerquote erreichte allein die ING DiBa. Allerdings standen die widerrufswilligen Verbraucher häufig vor einem Problem. Das Landgericht Bonn, in dessen Bezirk sich der Sitz der DSL-Bank befindet, hat bisher sehr bankenfreundlich entschieden. War die Wahl eines anderen Gerichtsstands versperrt, standen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf häufig nicht besonders gut. Mit einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24.07.2015
Schulden in Deutschland 2015: Creditreform SchuldnerAtlas 2015 beschreibt einen Anstieg der Verschuldung
11 Nov. 2015/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, SchuldnerberatungSchulden in Deutschland 2015: Creditreform SchuldnerAtlas 2015 beschreibt einen Anstieg der Verschuldung Vor kurzem wurde SchuldnerAtlas 2015 veröffentlicht, in dem die Schuldensituation von Privathaushalten in Deutschland dargestellt wird. Die Wirtschaftsauskunft Creditreform bringt jedes Jahr einen solchen SchuldnerAtlas heraus, und analysiert die Daten der deutschen Bevölkerung im Hinblick auf ihre Verschuldung. Hieraus ergibt sich, dass die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland das zweite Mal in Folge angestiegen ist. Für die gesamte Bundesrepublik hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform eine Schuldnerquote von 9,92 Prozent gemessen. Darauf folgt auch, dass in absoluten Zahlen rund 6,7 Millionen Bürger (über 18 Jahre) überschuldet sind und nachhaltige Zahlungsstörungen aufweisen. Hierbei
ENDSPURT für Sparkassenkunden – Landgericht Nürnberg verleiht Widerrufsjoker Auftrieb
03 Nov. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderrufsbelehrung der Sparkassen aus den Jahren 2010-2012 betroffen Knapp 7 Monate vor dem geplanten Ende des Widerrufsjokers hat das LG Nürnberg den Verbrauchern, die insbesondere bei einer Sparkasse einen Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben, den Rücken gestärkt. Das LG Nürnberg entschied in ausdrücklicher Anlehnung an das verbraucherfreundliche Urteil des OLG München vom 21.05.2015 (AZ: 17 U 334/15) für den klagenden Verbraucher. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung konnte die Klägerin im vorliegenden Fall ihren Darlehensvertrag mit der Sparkasse auch noch vier Jahre nach Abschluss widerrufen und die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Inhalt dieser Seite: Widerrufsbelehrung der Sparkassen Keine Verwirkung des Widerrufsrechts durch Zahlung einer
Widerrufsbelehrung der Sparkasse- Durcheinander beim Landgericht Köln
29 Okt. 2015/0 Kommentare/in DarlehenswiderrufWiderrufsjoker – warum die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung so wichtig ist Der Widerruf von Darlehensverträgen ist in den Zeiten von stark gesunkenen Zinsen wirtschaftlich überaus lohnenswert und sorgt dafür, dass Verbraucher sich von ihren hochverzinsten Darlehensverträgen lösen können. Infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrungen steht Verbrauchern ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu. Allerdings ist die rechtliche Bewertung von Widerrufsbelehrungen schwierig und uneinheitlich. Davon zeugt die brandaktuelle Rechtsprechung des Landgerichts Köln zu einer Widerrufsbelehrung der Sparkasse aus den Jahren 2007 und 2008. Inhalt dieser Seite: Warum die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung so wichtig ist Ihre Fragen und unsere Antworten Anwaltliche Dokumentenprüfung ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 5.000geprüfte
BGH zur Rückabwicklung nach Widerruf – Ersparnis ist höher als erwartet
15 Okt. 2015/2 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufWiderruf von Darlehensverträgen wird noch vorteilhafter Der Bundesgerichtshof macht überraschende Vorgaben bezüglich des Widerrufs von Kreditverträgen (Beschluss vom 22. September 2015 – XI ZR 116/15). Eine Rückabwicklung könnte sich nun als überaus vorteilhaft für den Verbraucher herausstellen. Da viele Immobilienkreditverträge erhebliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufweisen, konnten Kreditnehmer bisher bereits, aufgrund stark gesunkener Zinsen, durch einen Widerruf einiges sparen. Nun entschied der Bundesgerichtshof zusätzlich über den Ablauf der Rückabwicklung solcher Kreditverträge, im Ergebnis könnte der Kreditnehmer davon zusätzlich profitieren. Die Entscheidung hat für Darlehensnehmer erhebliche Bedeutung, da bisher die Rechtsfolgen eines Widerrufs auch unter den Gerichten umstritten gewesen sind. Inhalt
OLG Frankfurt – keine Verwirkung des Widerrufsrechts
12 Okt. 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, DarlehenswiderrufVerbraucherrechte gestärkt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts beim Widerruf eines Darlehensvertrages. Das OLG Frankfurt am Main hat mit seiner Entscheidung vom 26.08.2015 (Az.: 17 U 202/14) die Rechte des Verbrauchers beim Widerruf von Darlehensverträgen gestärkt. Das Gericht stellte fest, dass es auch nach einer langen Vertragslaufzeit möglich sei, den Darlehensvertrag wegen fehlerhafter Belehrung zu widerrufen. Die Bank könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, denn die Rechte des Verbrauchers seien nicht verwirkt. Erfreulicherweise wurde diese Rechtsauffassung durch einen weiteren Senat des OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 02.09.2015 – 23 U 24/15 bestätigt. Inhalt dieser Seite: Verbraucherrechte gestärkt Ihre Fragen und unsere Antworten
Widerrufsjoker in Gefahr
08 Okt. 2015/0 Kommentare/in DarlehenswiderrufPressemeldungen der FAZ zur Folge soll der Widerrufsjoker abgeschafft werden – „der Joker stirbt“ (Joachim Jahn, FAZ vom 8. Oktober 2015, Seite 27). Verbrauchern, deren Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, soll künftig das Widerrufsrecht genommen werden. Stiftung Warentest berichtet, dass Darlehensverträge mit einem Kreditvolumen von 1,6 Billionen Euro betroffen sind. Gesetzgebungsverfahren läuft schon Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben eine entsprechende Regelung in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebaut. Zu der geplanten Reform des Widerrufsrechts wird der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Ulrich Kelber (SPD) mit folgenden Worten zitiert: „Insbesondere Unternehmen sind durch die Fortdauer des Widerrufsrechts verunsichert. Das wollen wir beenden.“ Inhalt
Verein in der Insolvenz: Das sollten Sie beachten
02 Okt. 2015/2 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, RegelinsolvenzVereine haben es in der heutigen Zeit nicht einfach. Öffentliche Zuschüsse sinken. Bei vielen Vereinen gehen die Mitgliederzahlen zurück. Schnell befindet sich der Verein in einer finanziellen Schieflage. Damit Sie im Falle einer Insolvenz wissen, was zu tun ist, haben wir die wichtigsten Punkte im Folgenden für Sie zusammengefasst. Ab wann ist Ihr Verein insolvent? Zunächst ist es wichtig zu erkennen, wann die Insolvenz des Vereins eingetreten ist. Die Insolvenz ist anzunehmen, wenn die folgenden Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren vorliegen: Zahlungsunfähigkeit Der Verein kann seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen oder hat seine Zahlungen bereits eingestellt (§ 17 Abs. 2
Reform Privatinsolvenz 2015: Änderungen der Insolvenzanfechtung
29 Sep. 2015/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, RegelinsolvenzInsolvenz Reform 2015 – Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung, § 133 Abs.1 InsO Bisher war eine sogenannte Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO innerhalb von 10 Jahren möglich. Hatten Sie als Empfänger einer Zuwendung Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, mussten Sie über einen längeren Zeitraum auf eine Rückabwicklung der Zahlung gefasst sein. Nach der Reform der Privatinsolvenz 2015 soll der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen auf vier Jahre verkürzt werden. Nach der Reform wird die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes bei kongruenter Deckung durch den Gläubiger lediglich dann vermutet, wenn er die eingetretene Zahlungsunfähigkeit kannte. Vor der Reform 2015 wurde auf die drohende Zahlungsunfähigkeit abgestellt. Nach der Reform der Privatinsolvenz 2015 soll zudem




