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Auffanggesellschaft gründen oder Regelinsolvenz anmelden?
02 Aug 2012/1 Kommentar/in RegelinsolvenzSelbstständigkeit: Auffanggesellschaft oder Regelinsolvenz? Sie haben als Selbstständiger zwei Möglichkeiten, in die Insolvenz zu gehen: Entweder Sie gehen in die Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb oder es wird eine Auffanggesellschaft gegründet. Inhalt dieser Seite: Selbstständigkeit: Auffanggesellschaft oder Regelinsolvenz Ihre Fragen und unsere Antworten Schuldenanalyse vom Fachanwalt ✔ KOSTENLOS ✔ SCHNELL ✔ UNVERBINDLICH Über 20.000geprüfte Fälle Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!Offene Fragen? – Einfach anrufen:
Geplante Abkürzung des Privatinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre
31 Jul 2012/2 Kommentare/in Privatinsolvenz, RegelinsolvenzGeplante Verkürzung des Privatinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre Der Gesetzgeber bereitet eine neue Regelung des Privatinsolvenzverfahrens (§ 300 InsO-Entwurf), die für Schuldner eine Möglichkeit schaffen soll bereits nach 3 Jahren die Insolvenz zu beenden. Die Gesamtdauer für eine Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung beträgt derzeit 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die neue Regelung befindet sich derzeit noch in der Phase der Gesetzesberatung. Es ist also noch kein geltendes Recht. Leider ist es auch derzeit noch nicht absehbar, wann (und ob überhaupt) die geplanten Gesetzesänderungen eingeführt werden. Inhalt dieser Seite: Geplante Verkürzung des Privatinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre Ihre Fragen und unsere Antworten Schuldenanalyse
Was Sie während des Privatinsolvenzverfahrens behalten dürfen
31 Jul 2012/1 Kommentar/in PrivatinsolvenzDas dürfen Sie im Privatinsolvenzverfahren behaltenKostenfreie Erstberatung und anwaltliche Begleitung bei Ihrer Entschuldung Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt Insolvenz ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓ Nicht alle Gegenstände gehören zur Insolvenzmasse Im Privatinsolvenzverfahren dürfen Sie selbstverständlich die meisten Ihrer Sachen behalten. Der Treuhänder wird Gegenstände verwerten – versteigern oder verkaufen – die einen hohen Erlös für die Insolvenzmasse versprechen (§ 36 Abs. 3 InsO). Das bedeutet für Sie: Sie dürfen alle Gegenstände behalten, die wenig Marktwert, aber möglicherweise einen hohen persönlichen Wert haben. Das gilt z. B. für ein altes