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Verkürzte Insolvenz in 3 Jahren
28 Dez 2015/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, SchuldnerverteidigungDer wichtigste Vorteil der Reform der Privatinsolvenz 2014 war die Verkürzung der Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre. Die bisherige Dauer des Insolvenzverfahrens von 6 Jahren wurde dadurch reduziert.