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Erwerbsobliegenheit: Anforderungen an Tätigkeit in Wohlverhaltensperiode
07 Feb 2013/20 Kommentare/in PrivatinsolvenzNach einer jüngeren Entscheidung des BGH genügen Sie der Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen (Erwerbsobliegenheit), wenn Sie sich (1)bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, (2)laufend Kontakt zu den dort für Sie zuständigen Mitarbeitern halten und (3)sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen.
Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Schuldenvergleich
31 Jan 2013/1 Kommentar/in Außergerichtlicher VergleichWenn Sie sich mit Ihren Gläubigern während des Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode durch einen Schuldenvergleich einigen, können Sie während der Wohlverhaltensperiode eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie zur Befriedigung der Gläubiger ein Kredit aufgenommen haben.
Ablauf der Entschuldung durch Vergleich sowie einen Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz
04 Okt 2012/2 Kommentare/in PrivatinsolvenzZunächst besprechen Ihren Fall und schätzen Ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich ein. Dies entspricht unserem Prinzip: Entschuldung durch “Vergleich vor der Insolvenz”. Seien Sie vor allem offen und ehrlich zu sich selbst. Entscheidend für eine Entschuldung ist erstens, ob Sie Ihren Gläubigern eine ausreichende Quote anbieten können.
Der PKW in der Insolvenz
05 Sep 2012/98 Kommentare/in Privatinsolvenz, RegelinsolvenzBei einer Privatinsolvenz fällt ein PKW normalerweise in die Insolvenzmasse. Sie haben allerdings die Chance, in bestimmten Fällen Ihr Auto zu behalten.
Die Vorteile eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs
05 Sep 2012/1 Kommentar/in Außergerichtlicher VergleichDer außergerichtliche Vergleich bietet Ihnen gegenüber einem Insolvenzverfahren einige wesentliche Vorteile:
1. Sie ersparen sich ein aufwändiges Insolvenzverfahren
Durch einen Schuldenvergleich erreichen Sie Ihre Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
2. Ihre Schuldbefreiung tritt deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt 6 Jahre