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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Unzählige Autofahrer kosten die Möglichkeiten ihres Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeit gerne aus und drücken das Gaspedal entsprechend durch. Vielen bereitet das schnelle Autofahren reine Freude, andere sind unter Zeitdruck und wollen möglichst schnell von A nach B kommen. Doch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdet den Straßenverkehr und kann zu schweren Unfällen führen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat der Gesetzgeber deswegen bereits in den 80er Jahren eine Tempo-30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt. 30er Zonen befinden sich hauptsächlich in Wohngebieten, vor Kindergärten und Schulen sowie vor Seniorenheimen.
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die Vorschriften zu einer 30er Zone. Gemäß § 45 Abs. 1c StVO darf eine Tempo-30-Zone nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet werden, beispielsweise in Wohngebieten oder in Straßen, in denen hauptsächlich Fußgänger und Fahrradfahrer unterwegs sind. Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie weitere Vorfahrtstraßen sind grundsätzlich von einer Tempo-30-Regelung ausgeschlossen. In einer 30er Zone gilt an Kreuzungen und Einmündungen stets “Rechts vor Links”. Darüber hinaus muss die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Absprache zwischen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen.
30er Zonen sind in der Regel durch Verkehrszeichen (274.1) ausgewiesen, die den Anfang einer Tempo-30-Zone und die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigen. Das Ende einer 30er Zone wird durch ein grau-weißes analoges Verkehrsschild kenntlich gemacht.
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Der wichtigste Grund für die Einführung einer 30er Zone ist die Sicherheit des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer. Das Unfallrisiko sinkt, je niedriger die Geschwindigkeit ist. Autofahrer sind eher in der Lage, auf unerwartete Verkehrssituationen zu reagieren und das Fahrzeug kommt schneller zum Stehen, da der Bremsweg bzw. der Anhalteweg kürzer ist. Gerade vor Kindergärten und Schulen ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit wichtig, da Kinder das Bewusstsein für Gefahren im Straßenverkehr erst mit zunehmendem Alter entwickeln und die Verkehrsregeln noch nicht kennen.
Darüber hinaus hat die Einführung von Tempo-30-Zonen zwei weitere wesentliche Effekte. Zum einen ist der Lärm, den Fahrzeuge verursachen, in einer 30er Zone wesentlich geringer. Denn je langsamer ein Kfz fährt, desto leiser ist es. Zum anderen stößt ein Fahrzeug bei niedriger Geschwindigkeit weniger Abgase aus. Deswegen sind 30er Zonen auch häufig in Wohngebieten zu finden.
Obwohl 30er Zonen extra für die Verkehrssicherheit eingeführt wurden, ignorieren viele Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit und fahren zu schnell. Häufig sind sich Fahrzeugführer aber auch gar nicht bewusst, dass sie sich in einer 30er Zone befinden, was ebenfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Folge hat. Doch ob wohl wissend oder versehentlich – wer mit überhöhter Geschwindigkeit in einer 30er Zone fährt und dabei geblitzt wird, muss zahlen. Der Bußgeldkatalog sieht abhängig von der Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vor.
Punkte und ein Fahrverbot gibt es zwar erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. Doch wer in einer 30er Zone irrtümlich davon ausgeht, dass er sich in einer 50er Zone befindet, entsprechend schnell fährt und dabei ein bisschen zu sehr auf das Gaspedal tritt, dem droht bereits ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Da innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 50 km/h gilt, sofern keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschilder vorgegeben ist, fahren Autofahrer häufig gewohnheitsmäßig 50 km/h, ohne auf eine entsprechende Beschilderung zu achten.
Fahranfänger in der Probezeit müssen besonders aufpassen. Sind sie mehr als 20 km/h zu schnell in einer 30er Zone unterwegs, liegt ein A-Verstoß vor, also ein schwerwiegendes Vergehen. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.
Verkehrsteilnehmer, die in absehbarer Zeit mehrfach durch Verstöße im Straßenverkehr auffallen, werden mitunter härter bestraft. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dies der Fall, wenn der Verkehrssünder innerhalb eines Jahres zwei Mal die Geschwindigkeit um 26 km/h überschreitet. Beim zweiten Verstoß droht ein Fahrverbot. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten wurde.
Flattert ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ins Haus, ist es sinnvoll, sich bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Rat zu holen. Der Jurist kann beurteilen, inwiefern sich ein Einspruch lohnt, und Akteneinsicht beantragen. Der Bußgeldbescheid ist möglicherweise fehlerhaft, beispielsweise wegen technischer Mängel des Blitzers, was mithilfe eines Anwaltes offenbart werden kann
In Tempo-30-Zonen gelten die allgemeinen Vorschriften zum Halten und Parken gemäß § 12 StVO. Möchten Fahrer ihr Kfz abstellen, müssen sie dies auf den dafür vorgesehenen Parkflächen tun, die entweder mit Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschilder ausgewiesen sind. Widerrechtliches Halten oder Parken im Halteverbot oder an den in der StVO aufgeführten Orten wird mit einem Bußgeld bestraft.
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Hallo Herr Kämmerer,
Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich, der von der Stadt lediglich durch Beschilderung (also keine unterschiedliche Fahrbahndecke oder Bordstein) gekennzeichnet wurde. Das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches mündet in eine Kreuzung innerhalb einer Tempo 30- Zone. Nun würde ich gern wissen, ob an dieser Kreuzung generell rechts vor links gilt oder der aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommende Verkehrsteilnehmer in jedem Fall die anderen Teilnehmer zuerst fahren lassen muss? Da von links kommende Teilnehmer oft nicht wissen, das sich rechts von ihnen ein verkehrsberuhigter Bereich befindet, warten manchmal beide Seiten aufgrund der unklaren Situation.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Frage. Grundsätzlich müssen Autos, die aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommen, immer Vorfahrt gewähren. Dort gilt also nicht rechts vor links. Zur besseren Erkennbarkeit kann die Behörde dort ein Schild aufstellen lassen, dies ist aber nicht zwingend.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Wir wohnen in einer 30er Zone. Es handelt sich um eine Hauptstrasse.
Die Schilder wurden aufgestellt, damit die Anwohner ruhiggestellt wurden.
Keiner kümmert sich um die Durchsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Da die Autofahrer das wissen, hält sich auch niemand an das Tempolimit 30.
Ist die Gemeinde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist möglich, der Gemeinde mitzuteilen, dass man an der entsprechenden Stelle viele Geschwindigkeitsverstöße festgestellt hat.
Grundsätzlich ist die Gemeinde zwar verpflichtet, die Einhaltung der Tempolimits zu kontrollieren. Sie muss dies aber nicht in jeder Straße tun. Es besteht daher kein Anspruch darauf, dass die Gemeinde tatsächlich an der genannten Stelle Kontrollen durchführt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich habe einen Strafzettel in der 30er Zone erhalten, 15 €.
Schilder für Parkverbot gab es keine und es war mehr als genug Platz zum Durchfahren da.
Soll ich dagegen vorgehen oder lieber zahlen?
Herzliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
ist der Vorwurf denn näher konkretisiert? Handelte es sich vielleicht um eine unübersichtliche Stelle, einen Kurvenbereich oder einen verkehrsberuhigten Bereich? Hiervon würde es abhängen, ob man selbst Einspruch einlegen sollte.
Ein anwaltliches Vorgehen lohnt sich bei 15 Euro in aller Regel nicht.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
Ich wohnte bis vor kurzem in einem verkehrsberuhigten Bereich. Jetzt hatt einer unserer Nachbarn, da er einen Strafzettel bekommen hatt, dafür, dass er nicht auf einer gekennzeichneten Fläche geparkt hatte, geklagt, dass es garkein Verkehrsberuhigter Bereich sein darf, da ein Gehsteig vorhanden ist. Stimmt das?
Sein Strafzettel wurde außerdem rückgängig gemacht. Ist das rechtens?
Sehr geehrter Fragesteller,
meines Erachtens handelt es sich nicht um eine zwingende Vorschrift, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich kein Gehsteig vorhanden sein darf (Zitat aus der Verwaltungsvorschrift: “In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.”). Grundsätzlich sollte aber der gesamte Bereich die Anmutung haben, dass es sich nicht um eine abgegrenzte Fahrbahn und einen Gehweg handelt, sondern um einen einheitlich gestalteten Bereich.
Ohne nähere Informationen zur Begründung des Gerichts kann ich nicht beurteilen, ob die Entscheidung nachvollziehbar ist oder nicht. Grundsätzlich wird über dieses Thema häufiger diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Darf in einer Tempo 30-Zone überhaupt eine Fahrradzone eingerichtet werden? Ich weiß generell, dass keine Markierungen auf der Straße sein dürfen, aber wie ist es wenn die komplette 30er-Zone zur Fahrradzone umgewandelt wird? Gilt dann an dieser Stelle nicht wieder Tempo 50?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind Fahrradstraßen ohnehin Tempo-30-Zonen.
Die Regelungen zu den neugeschaffenen Fahrradzonen sind mir derzeit nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kömmerer
Rechtsanwalt
Hallo Herr Kämmerer,
mir hat ein angeblicher Fachmann erzählt, in 30er-Zonen gäbe es generell keine Zebrastreifen, da Fußgänger und Autofahrer “gleichberechtigt” seien. Stimmt das? Eine Rechtsgrundlage dafür konnte ich nicht finden.
Beste Grüße
Silvio
Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist eine interessante Diskussion. Grundsätzlich sollen Zebrastreifen nur neu eingerichtet werden, wenn sie notwendig sind. In 30er-Zonen gelten sie jedoch als entbehrlich aufgrund des geringen Unfallrisikos und werden daher dort in aller Regel nicht neu eingerichtet. Dort können aber andere Querungshilfen eingerichtet werden.
Wird aber eine 30er-Zone neu eingerichtet und dort existierte bislang bereits ein Zebrastreifen, wird dieser nicht entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich wohne in einer Tempo 30 Zone (ohne Zusatzschilder). Auf der einen Seite sind die Wohnhäuser, auf der anderen ein nichtbepflanzter Grünstreifen zum Parken. Wie ist das mit LKWs? Dürfen LKWs durch eine Zone 30 fahren? Wie verhält es sich dabei mit dem Parken dieser Kfz? Nebenan steht hier immer ein LKW über das Wochenende auf dem “Seitenstreifen”. Morgens höre ich ab und zu, wenn sich der Brummifahrer fertig macht und Luft in seinen Kompressor zieht.
Danke im Vorraus
Mfg
Sehr geehrter Herr N.,
ja, LKW dürfen auch durch 30er-Zonen fahren.
Parken dürfen LKW in Wohngebieten nur ausnahmsweise. Der LKW darf also eine Nacht, unter Umständen auch ein Wochenende dort verbringen, darf sich aber nicht regelmäßig dort hinstellen. Ist es also immer der selbe LKW, liegt ein Verstoß vor.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Kämmerer,
wir haben eine Straße mit Tempo 30 Zone. Beidseitig sind Gehwege vorhanden, die stark von Radfahrern benutzt werden. Von der Polizei kam nun der Hinweis, dass Radfahrer in Tempo 30 Zonen grundsätzlich auf der Straße fahren müssen. A: stimmt dies? B: wo kann ich diese Vorschrift finden?
Danke für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße H. Habel
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich müssen Radfahrer immer auf der Straße fahren, nicht nur in Tempo-30-Zonen.
Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 StVO.
Regeln für Radfahrer finden sich ferner in § 2 Abs. 4 StVO.
In § 2 Abs. 5 StVO ist darüber hinaus geregelt, dass Kinder unter elf Jahren den Gehweg benutzen müssen/dürfen, auch dies gilt ebenfalls in Tempo-30-Zonen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
muss man am Ende einer 30er-Zone Vorfahrt achten (wie am Ende einer “Spielstrasse”)? oder gilt auch dort rechts vor links, wenn an einer Kreuzung kein Verkehrszeichen vorhanden ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die Tempo-30-Zone hat keinen Einfluss auf die Vorfahrtsregelung. Die Tempo-30-Straße ist also nicht automatisch wartepflichtig, wenn sie auf eine andere Straße trifft.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sachverhalt ; Zone 30, Verkehrsschild “Parken auf dem Fussweg Anfang. Weiter keine Schilder. Ich habe ein Knöllchen in höhe von 10,00 € erhalten, weil ich keine Parkscheibe drin hatte und länger als 2 Stunden geparkt habe. Ich finde aber nichts über eine Parkzeitbegrenzung in dieser Situation.
Sehr geehrter Herr H.,
generell darf man in der Zone 30 überall parken, wo man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert, eine zeitliche Begrenzung dafür gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo.
Ich wurde ausserhalb der Ortschaft geblitzt, in einer Baustelle in der ein Tempolimit von weshalb auch immer 30 galt..selbst mit 60 wäre es dort zu keinerle Sicherheitsrisiko gekommen. Ist es überhaupt erlaubt ein Tempolimit von 30 ausserorts zu errichten ? Das niedrigste was ich bisher ausserorts sehen konnte war 40.
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
die Behörde hat grundsätzlich ein Ermessen, welches Tempolimit sie bei einer Baustelle (egal, ob inner- oder außerorts) für angemessen hält, bzw. es gibt kein Gesetz, das der Behörde gebietet, mindestens 40 km/h in einer Baustelle anzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt