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Kein Kraftfahrzeughalter kommt an ihr vorbei: die Abgasuntersuchung (AU). Beim Auto und Motorrad besteht alle zwei Jahre die Pflicht, die Abgaswerte überprüfen zu lassen. Nur direkt nach der Erstzulassung hat man drei Jahre Zeit. LKW und Busse müssen sogar jedes Jahr durch den Abgastest. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte die vorgeschriebenen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide nicht überschreiten. Die Abgasuntersuchung ist bereits seit den 80er Jahren gesetzlich vorgeschrieben und betrifft sowohl Benziner als auch Dieselfahrzeuge. Die Kontrolle der Abgaswerte soll u. a. dazu dienen, die Umweltverschmutzung zu begrenzen. Zusammen mit der Abgasuntersuchung erfolgt die Hauptuntersuchung (HU), bei der Kraftfahrzeuge auf Sicherheitsmängel untersucht werden. Die beiden Untersuchungen können gleichzeitig durchgeführt werden oder unabhängig. Die HU kann nur von offiziellen Prüfungsorganisationen wie z. B. TÜV oder DEKRA durchgeführt werden, während die AU auch separat in einer Werkstatt erfolgen kann. Wichtig ist, dass nach einer unabhängigen Abgasuntersuchung innerhalb eines Monats die Hauptuntersuchung erfolgen muss, da eine entsprechende Bescheinigung für eine bestandene AU nur so lange gültig ist.
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Bekannt aus:
Bei einer Abgasuntersuchung erfolgt zunächst eine sogenannte Sichtprüfung. Dabei soll festgestellt werden, ob mit bloßem Auge Schäden an Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter eines Kraftfahrzeuges erkennbar sind. Anschließend erfolgt die Kontrolle von Einstellungen und Werten des Motors: Gemessen werden die Gase und Schadstoffe, die durch den Auspuff ausgestoßen werden. Bei Benzinern sind das u. a. Kohlenstoffmonoxid (CO) und Stickoxide (NOx), während bei Dieselmotoren hauptsächlich die Rußpartikel von Bedeutung sind. Eine einheitliche Abgas-Grenze gibt es nicht, die Grenzen richten sich nach Motor und Fahrzeugtyp.
Motorräder, deren Hubraum über 50cm³ beträgt und/oder die eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h haben, müssen genauso wie Quads und Trikes ebenfalls regelmäßig hinsichtlich der Abgaswerte überprüft werden. Bei einer derartigen Abgasuntersuchung (AUK – Abgasuntersuchung für Krafträder) werden sowohl Temperatur und Drehzahl des Motors als auch die Werte von Kohlenstoffmonoxid im Abgas gemessen. Zudem wird kontrolliert, in welchem Zustand sich die Bauteile der Gemischaufbereitung und der Abgasanlage befinden.
Oldtimer müssen zwar regelmäßig zur Hauptuntersuchung, damit gewährleistet wird, dass keine Sicherheitsmängel vorhanden sind und sie für den öffentlichen Straßenverkehr fahrtauglich sind. Eine Abgasuntersuchung muss jedoch nicht unbedingt erfolgen. Für die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: ist die Erstzulassung eines Benziners vor dem 01. Juli 1969 oder eines Diesels vor dem 01. Januar 1977 datiert, entfällt die AU. Eine weitere Besonderheit betrifft die Feinstaubplakette: auf diesen grünen Aufkleber können Oldtimerbesitzer ebenfalls verzichten und auch bei überschrittenen Grenzwerten in der Umweltzone fahren.
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Die Kosten für eine unabhängige Abgasuntersuchung können je nach Standort und Anbieter stark unterschiedlich sein und liegen zwischen 20 bis 75 Euro. Werden AU und HU zusammen vorgenommen, betragen die Kosten zwischen 69 und 120 Euro.
Für Abgas- und Hauptuntersuchung gelten gesetzliche Fristen innerhalb derer die Kraftfahrzeuge überprüft werden müssen. Versäumt man jene Frist, drohen Bußgelder. Bei zwei bis vier Monaten 15 Euro, bei fünf bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Fahranfänger in der Probezeit müssen beachten, dass bei einem Versäumnis der Abgasuntersuchung über acht Monate zusätzlich ein B-Verstoß vorliegt. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet, sodass sich die Probezeit auf vier Jahre erhöht. Zudem müssen die Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
Termin der AU überschritten für | ||
2 bis 4 Monate | 15 € | – |
4 bis 8 Monate | 25 € | – |
Mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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