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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Ein kurzer Blick auf das Smartphone, nur mal eben die Musik im Auto angestellt oder das Navi bedient… Dinge, die Autofahrer nahezu bei jeder Fahrt tun. Sie tun sie selbstverständlich und routiniert. Trotzdem sind sich viele Fahrzeugführer nicht bewusst, dass auch derartige gewöhnliche Dinge ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen können, denn sie lenken den Fahrer – ganz gleich ob Fahranfänger oder erfahrener Kfz-Fahrer – vom Verkehrsgeschehen ab. Auch wenn die Ablenkung nur minimal ist: es reicht eine Sekunde, in der der Fahrer nicht aufmerksam ist – und ein Verkehrsunfall ist passiert. Daher ist es von immenser Wichtigkeit, dem Straßenverkehr stets 100% Aufmerksamkeit zu schenken und sich in keiner Weise ablenken zu lassen.
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Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist sicherlich die größte Ablenkung am Steuer. Doch es gibt auch eine Vielzahl an anderen Risikofaktoren, die die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen und so eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Neben der Bedienung des Navigationssystems oder dem Einschalten bzw. grundsätzlich Hören der Musik im Auto zählen dazu unter anderem:
Auch kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, beispielsweise durch Alkohol, Müdigkeit oder durch starke Emotionen, wie etwa Wut, haben negative Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit und Konzentration des Fahrers. Um weder sich noch andere zu gefährden sollte man sich daher zum einen in diesen Situationen nicht hinter das Steuer setzen. Zum anderen sollte man keine Tätigkeiten ausführen, die in irgendeiner Weise ablenken.
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Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer abgelenkt ist, trägt er in der Regel mindestens eine Teilschuld, auch wenn der Unfallgegner seinerseits einen Verkehrsverstoß begangen hat. Denn es ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht anzunehmen:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (§ 1 Abs. 1 StVO)
Wäre der Fahrer nicht abgelenkt gewesen und hätte dem Verkehrsgeschehen die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt, hätte der den Unfall gegebenenfalls verhindern können.
Zudem droht dem Fahrzeugführer bei einem Unfall aufgrund Ablenkung am Steuer eine Leistungskürzung der Kaskoversicherung. Denn die Versicherung hat bei grobem fahrlässigen Verhalten die Möglichkeit, die Leistungen teilweise oder sogar vollständig zu kürzen. Ein derartiges Verhalten liegt vor, wenn der Fahrer seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt hat.
Gerade Fahranfänger in der Probezeit überschätzen oft ihre Fähigkeiten als Autofahrer und und gefährden dadurch die Verkehrssicherheit, etwa weil sie sich ablenken lassen. Aber auch langjährige, erfahrene Autofahrer unterschätzen häufig, wie groß die Gefahr der Ablenkung und die daraus resultierende Gefährdung des Straßenverkehrs ist. Denn je größer die Ablenkung und damit Unaufmerksamkeit des Fahrers, desto länger die Reaktionszeit und damit der Anhalteweg. Ist der Fahrzeugführer abgelenkt, benötigt er mehr Zeit, bis er reagiert, beispielsweise beim Bremsen an einer roten Ampel. Durch die verzögerte Reaktionszeit verlängert sich auch der Reaktionsweg und damit der Anhalteweg: denn das Fahrzeug braucht länger, bis es zum Stehen kommt. Die Unfallgefahr ist unweigerlich erhöht.
Auch Radfahrer und Fußgänger sollten stets aufmerksam am Straßenverkehr teilnehmen und sich nicht ablenken lassen, beispielsweise durch das Smartphone oder durch Musikhören mit Kopfhörern. In Gefahrensituationen können sie aufgrund der verlängerten Reaktionszeit womöglich nicht mehr rechtzeitig reagieren. um etwa einen Unfall zu vermeiden – und gerade für Fahrradfahrer und für Fußgänger haben Unfälle häufig schwere, wenn nicht gar tödliche Verletzungen zur Folge.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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