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Ungeachtet dessen, dass das Unfallrisiko umso mehr steigt, je höher die Geschwindigkeit ist, brettern viele Autofahrer liebend gerne schnell über die Straßen. Umso nerviger ist es da für manchen Pkw-Fahrer, wenn die Geschwindigkeit begrenzt ist und eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit gilt. In den meisten Fällen ist die zulässige Geschwindigkeit klar festgelegt, beispielsweise beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) 50 km/h. Auch Verkehrsschilder bestimmen ein Tempolimit; diese heben die Vorschriften der StVO auf den entsprechenden Streckenabschnitten auf. In eingerichteten 30er- oder 50er-Zonen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls selbsterklärend.
Doch es gibt darüber hinaus Verkehrssituationen, etwa in einer Spielstraße oder in einem Parkhaus, in denen eine besondere Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist: nämlich die sogenannte Schrittgeschwindigkeit. Im Gegensatz zu anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist die Schrittgeschwindigkeit nicht eindeutig festgelegt. Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit? Wie schnell darf man als Kfz-Fahrer fahren, wenn Schrittgeschwindigkeit vorgegeben ist? Welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung der Schrittgeschwindigkeit?
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Schrittgeschwindigkeit ist das Tempo, das ein Fußgänger läuft. Im Durchschnitt legt ein Fußgänger in einer Sekunde einen Meter zurück, das bedeutet eine Schrittgeschwindigkeit von 3,6 km/h. Ist Schrittgeschwindigkeit vorgegeben, müssen Kfz-Fahrer also entsprechend langsam fahren. Allerdings macht die StVO keine genaue Angaben, wie viel km/h Schrittgeschwindigkeit sind. Auch Gerichte kommen zu unterschiedlichen Auffassungen, wie hoch Schrittgeschwindigkeit ist. Zwar wird in der Rechtsprechung größtenteils eine Geschwindigkeit bis 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit angesehen (unter anderem OLG Brandenburg, OLG Köln und OLG Düsseldorf). Einige Gerichte akzeptieren jedoch auch 10 bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit (zum Beispiel OLG Hamm, AG Leipzig). Die Gesetzeslage ist also schwammig und im Einzelfall ist die genaue Definition von Schrittgeschwindigkeit Auslegungssache des Gerichts.
Doch auch wenn Gerichte mitunter eine Geschwindigkeit bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkennen, sollten Kfz-Fahrer stets langsamer (maximal 7 km/h) fahren, wenn Schrittgeschwindigkeit vorgegeben ist. Besonders in verkehrsberuhigten Bereichen, wie in einer Spielstraße, wo sich vermehrt Kinder aufhalten und spielen, ist eine niedrige Geschwindigkeit erforderlich. Da Kinder die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht einschätzen können und die Verkehrsregeln nicht kennen, muss der Kfz-Fahrer jederzeit mit einem unvorhergesehen Verhalten rechnen und in der Lage sein, zu bremsen. Je höher die Geschwindigkeit allerdings ist, desto länger sind Brems- und Reaktionsweg und damit der Anhalteweg. Die Unfallgefahr ist automatisch höher.
Ist Schrittgeschwindigkeit vorgegeben, müssen sich nicht nur Fahrer von Kraftfahrzeugen oder Motorrädern daran halten. Auch für Radfahrer und Krankenfahrstühle gilt Schrittgeschwindigkeit, wenn sie etwa in Fußgängerzonen fahren dürfen.
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Die StVO bestimmt zwar nicht explizit, wie hoch Schrittgeschwindigkeit ist. Allerdings legt sie fest, wo bzw. wann Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Unter anderem:
Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, sollten sich Kfz-Fahrer darüber hinaus an die Schrittgeschwindigkeit halten:
Neben Alkohol am Steuer und der Missachtung des Mindestabstandes zählt eine überhöhte Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden daher mitunter hart sanktioniert. Hält sich der Fahrer nicht an die Schrittgeschwindigkeit, greifen die im Bußgeldkatalog aufgeführten Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, die sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung richten. Bei einer Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bis 10 km/h kommt der Verkehrssünder mit einem Verwarngeld von 15 Euro davon. Bei gravierenden Überschreitungen (ab 26 km/h zu schnell) drohen ein Bußgeld im dreistelligen Bereich, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Zu beachten ist, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht nur verhältnismäßig schnell überschritten ist, sondern eine relativ hohe Geschwindigkeitsüberschreitung auch schnell erreicht ist. Da Gerichte allerdings hinsichtlich der Höhe der Schrittgeschwindigkeit unterschiedlich urteilen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und kann kompetent einschätzen, wie die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch sind.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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