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Es ist ein typisches Bild auf der Autobahn: Eine PS-starke Limousine, ein Sportwagen oder ein SUV nähert sich mit extrem hoher Geschwindigkeit einem langsamer fahrenden Kfz auf der linken Spur der Autobahn. Häufig fahren diese leistungsstarken Autos dann so dicht auf, dass sie beim Vordermann “im Kofferraum hängen”. Häufig kommt auch noch die Lichthupe zum Einsatz – keine sehr angenehme Situation für den Vorausfahrenden. Der ein oder andere Autofahrer gerät dabei in Versuchung, dem Verkehrsrowdy eine Lektion zu erteilen, indem er extra die Geschwindigkeit drosselt und das hinter ihm fahrende Kfz ausbremst. Mit einem solchen Ausbremsmanöver gefährdet der Fahrer jedoch zum einen die Verkehrssicherheit und erhöht selbst die Unfallgefahr. Zum anderen macht er sich durch das Ausbremsen womöglich einer Nötigung im Straßenverkehr schuldig.
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Unter “Ausbremsen” ist eine plötzliche, unerwartete Reduzierung der Geschwindigkeit, etwa durch abruptes Bremsen, zu verstehen, infolgedessen der Fahrer im hinterher fahrenden Kfz zu einer Vollbremsung gezwungen wird. Auf Englisch wird dieses Manöver auch “Brake-Check”, genannt, da der Hintermann besser gut funktionierende Bremsen haben sollte. Das Ausbremsen im Straßenverkehr kann vorsätzlich erfolgen, um zum Beispiel Raser und Drängler “zu maßregeln”. Doch auch unabsichtlich können Fahrzeuge ausgebremst werden, zum Beispiel weil ein Kind auf die Straße läuft und der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer plötzlich abbremsen muss, um einen Unfall zu verhindern. In dieser Situation hat der Fahrer zwar einen triftigen Grund, plötzlich auf die Bremse zu treten. Dennoch zwingt er den hinter ihm fahrenden Kfz-Fahrer dazu, ebenfalls abrupt anzuhalten. Auch beim Spurwechsel kann es zum Ausbremsen kommen, etwa weil der Schulterblick vergessen wurde.
Der krasseste Fall des Ausbremsens liegt dann vor, wenn man sich vor das andere Fahrzeug setzt und bis zum Stillstand herunterbremst, beispielsweise um dann auszusteigen und mit dem anderen Fahrer persönlich einige Worte zu wechseln oder gar handgreiflich zu werden.
Grundsätzlich ist das Ausbremsen eines der gefährlichsten Manöver im Straßenverkehr. Insbesondere beim Ausbremsen von Rasern besteht ein hohes Unfallrisiko kaum zu vermeiden, da der Fahrer, der ohnehin schon mit Bleifuß unterwegs ist, aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes nur schwer rechtzeitig abbremsen kann. Aber auch bei Lkw ist die Unfallgefahr durch den verlängerten Bremsweg hoch.
Angesichts der großen Gefährdung des Straßenverkehrs ist das Ausbremsen bzw. das plötzliche, grundlose Abbremsen verboten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt diesbezüglich fest:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. (§ 4 Abs. 1 StVO)
Das Ausbremsen im Straßenverkehr wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür 20 oder 30 Euro Bußgeld vor.
Verstoß | Bußgeld |
Vorausgefahren und ohne zwingenden Grund stark gebremst | |
… mit Gefährdung | 20 Euro |
… mit Sachbeschädigung | 30 Euro |
Es kann allerdings auch eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegen. In diesem Fall macht sich der Verkehrssünder einer Straftat schuldig. Ihm droht laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis. Ob der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – dazu zählt unter anderem der Vorsatz – und muss immer im Einzelfall überprüft werden. Das Ausbremsen kann eine Nötigung im Straßenverkehr darstellen, da der hinterher fahrende Fahrer gegen seinen Willen zu einer Handlung – dem Bremsen – gezwungen wird. Zugleich wird ihm ein “empfindliches Übel” angedroht, nämlich der Unfall, der unweigerlich passieren würde, wenn er nicht bremst.
Steht der Vorwurf einer Nötigung im Straßenverkehr im Raum, sollte der Beschuldigte einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Da für eine Strafbarkeit bei einer Nötigung hohe Hürden gelten, kann der Vorwurf mit Hilfe eines Anwaltes möglicherweise leicht entkräftet werden.
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Ich bin als Radfahrer von einem Autofahrer ausgebremst worden, so daß ich zu Sturz kam und verletzt ins Krankenhaus gebracht wurde. Der Fahrer beginn anschließend Unfallflucht. Für das Ausbremsen gab es keine vekehrsbedingte Notwendigkeit. Es sollte eine Disziplinierung sein, nachdem mir der Fahrer zuvor den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte.
Der Unfall wurde von einer Zeugin beobachtet und auch so beschrieben..
Welches Vergehen liegt hier vor?
Sehr geehrter Fragesteller,
dem Autofahrer könnten hier eine Nötigung, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Körperverletzung vorgeworfen werden. Dies hängt letztendlich von der Gesamtbetrachtung aller Umstände ab.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt