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Für viele Autofahrer ist es so etwas wie eine “Tradition”: wenn die Urlaubsreise beginnt, ist es Nacht oder zumindest später Abend und dunkel. Nachtfahrten in den Urlaub sind mitunter weit verbreitet und erfreuen sich großer Beliebtheit. Zweifelsohne haben nächtliche Urlaubsreisen ihre Vorteile: auf Autobahnen und Schnellstraßen herrscht wenig Verkehr, es gibt keine lästigen, zeitraubenden Staus und im Morgengrauen kommt man am Zielort an, sodass man bereits einen vollen Urlaubstag entspannt am Strand verbringen kann.
Aber auch hier hat die Medaille zwei Seiten: die bekannte Redensart “Die Gefahr lauert in der Dunkelheit” gilt nämlich nicht nur im Krimi, sondern trifft gerade auch und besonders im Straßenverkehr zu. Tatsächlich birgt das Autofahren in der Dunkelheit einige – häufig unterschätzte – Risiken, die es beim Autofahren tagsüber bzw. im Hellen so nicht gibt. Welche Gefahren beim Autofahren in der Dunkelheit lauern, unter welchen Umständen das Führen eines Kfz in der Dunkelheit sogar verboten ist und wie man auch in der Nacht bzw. in der Dunkelheit möglichst sicher fährt, erläutert der folgende Artikel.
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Das hauptsächliche Risiko ist die beeinträchtigte Sicht des Fahrers, die nachts bzw. in der Dunkelheit wesentlich schlechter ist. Grund hierfür ist zum einen das fehlende bzw. unzureichende Licht – ein Umstand, der offensichtlich ist und im wahrsten Sinne des Wortes “einleuchtend” ist. Zum anderen (und dieser Umstand ist einem mitunter nicht unmittelbar bewusst und wird daher unterschätzt) ist das eigene (auch gesunde) Sehvermögen und dessen natürliche Abhängigkeit von der Umgebungsbeleuchtung. Dies führt dazu, dass auch ohne (gesundheitliche) Einschränkung des Sehvermögens die Sicht in der Dunkelheit schlechter ist; etwa weil die Tiefenschärfe, die generelle Sehschärfe oder die Farbwahrnehmung beeinträchtigt sind.
Jeder kennt den Blendungseffekt, wenn man gerade in dunkler Umgebung unerwartet von einem grellen Lichtschein (zum Beispiel Fernlicht eines entgegenkommenden Fahrzeugs) angestrahlt wird: es dauert mitunter Sekunden, bis sich das Auge wieder “umgewöhnt” hat und man wieder richtig sehen kann – das Risiko für ein sicheres Fahren liegt auf der Hand.
Besonders tückisch können hierbei Sehfehler, zum Beispiel eine Kurzsichtigkeit, sein, die am Tag, also bei Helligkeit, kaum “ins Gewicht fallen”, in der Dunkelheit allerdings umso größere Auswirkungen haben können. Die Gefahr besteht, dass bei Kurzsichtigkeit in der Dunkelheit die Entfernung zu anderen Fahrzeugen schlechter einzuschätzen ist und andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsschilder schwerer zu erkennen bzw. zu sehen sind. So ist es möglich, dass bei Helligkeit keine Brille oder eine andere Sehhilfe benötigt wird, in der Dunkelheit bei Auftreten der erwähnten Symptome eine besondere Sehhilfe für die Verkehrssicherheit allerdings zwingend erforderlich ist.
Neben der schlechten Sicht des Fahrers gibt es noch einen weiteren wesentlichen Faktor, der das Autofahren in der Dunkelheit, besonders in der Nacht, gefährlich macht: die Müdigkeit. Naturgemäß braucht jeder Mensch Ruhe- und Erholungspausen um zu regenerieren. In der Regel ist dies in der Nacht der Fall, wenn sich der Mensch durch Schlaf erholt. Genau diese notwendige Erholung fehlt allerdings, wenn man sich nachts hinter das Steuer setzt. Daher besteht die Gefahr, dass der Fahrer müde und somit unaufmerksam und unkonzentriert wird. Im schlimmsten Fall führt die Müdigkeit zu einem Sekundenschlaf am Steuer und zu Unfällen oder anderweitigen Gefährdungen des Straßenverkehrs.
Entsprechend müssen Kfz-Fahrer, wenn sie in der Nacht bzw. in der Dunkelheit Auto fahren besonders aufmerksam und konzentriert sein.
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Autofahren in der Dunkelheit stellt wie erwähnt aufgrund der beeinträchtigten Sicht bzw. Sehschärfe ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für den Straßenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer dar. Grundsätzlich ist es allerdings unter Einhaltung der gängigen Verkehrsregeln einerseits und der Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern andererseits problemlos möglich bzw. erlaubt, in der Dunkelheit Auto zu fahren. In einigen Fällen jedoch, wenn in der Dunkelheit das gesamte Sehvermögen eingeschränkt ist, ist es Betroffenen verboten, in der Nacht bzw. in der Dunkelheit ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Man spricht hier von der sogenannten Nachtblindheit. In diesem Fall ist die Sehkraft in der Dunkelheit derart eingeschränkt, dass die Verkehrssicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gegeben ist. Entsprechend dürfen Fahrzeugführer, die an Nachtblindheit leiden, ihr Kfz, Motorrad oder Moped nur bei Tag bzw. bei Helligkeit bewegen. Es kommt allerdings vor, dass sich eine Nachtblindheit mit der Zeit bessert – das Nachtfahrverbot kann dann aufgehoben werden und Kfz-Fahrern ist es dann (wieder) erlaubt, ihr Fahrzeug auch in der Nacht bzw. in der Dunkelheit zu nutzen.
Eine Nachtblindheit ist im Führerschein eingetragen (Schlüsselzahl 05.01. oder 61).
Um in der Nacht bzw. in der Dunkelheit möglichst sicher Auto zu fahren, ohne den Straßenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, und Unfälle zu vermeiden, sind einige Verhaltensweisen zu beachten:
Für eine möglichst gute Sicht ist darüber hinaus darauf zu achten, dass sowohl die Windschutzscheibe als auch Scheinwerfer und Rückspiegel sauber sind.
In ländlichen oder bewaldeten Gegenden besteht außerdem die Gefahr, dass Tiere, zum Beispiel Rehe, die Fahrbahn kreuzen und auf der Fahrbahn stehen bleiben, wenn sie von den Autoscheinwerfern geblendet werden. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten, um einen Wildunfall zu vermeiden. Auch auf Fußgänger, die beispielsweise aufgrund dunkler Kleidung häufig schwer zu erkennen sind, müssen Fahrzeugführer beim Autofahren in der Dunkelheit unbedingt achten.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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