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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Wohl jeder Autofahrer kennt das Szenario und findet es mitunter nervig: man fährt in den Urlaub, freut sich auf eine wohlverdiente Auszeit – und dann reiht sich auf der Autobahn eine Baustelle an die nächste. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrbahnverengungen, der Verkehr stockt andauernd und es bildet sich schlimmstenfalls ein Stau… die Vorfreude auf den Urlaub erhält zunächst einmal einen Dämpfer und die Autofahrt wird nicht selten zur Geduldsprobe. Besonders in der Ferienzeit auf mehrspurigen Autobahnen, die in der Regel ohnehin schon “voll” und “verstopft” sind, sorgen Baustellen bei Kfz-Fahrern häufig für (noch mehr) Unmut, ist ein flüssiges, zügiges Autofahren doch oftmals kaum möglich – erst Recht, wenn es sich um sogenannte Dauerbaustellen handelt, die Tag und Nacht über Wochen oder sogar Monate auf der Fahrbahn errichtet sind. Trotz verständlicher Ungeduld und nachvollziehbarem Ärger dürfen Fahrzeugführer allerdings nicht vergessen, dass Baustellen ein erhöhtes Gefährdungspotential für den Straßenverkehr bergen und entsprechend Verkehrsregeln gelten. Dabei ist es unerheblich, ob die Baustelle eine Dauerbaustelle oder eine Tagesbaustelle ist, die nur an einem Tag oder in einer Nacht errichtet ist. In Baustellen ist stets erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich.
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Verengte Fahrbahnen, fahrende Baufahrzeuge und Bauarbeiter, die sich in der Nähe der Fahrbahn bewegen – das Unfallrisiko in einer Baustelle ist hoch und die potentielle Gefährdung groß. Daher müssen Kfz-Fahrer beim Befahren einer Baustelle umso mehr die geltenden Verkehrsregeln befolgen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber keine “eigenen” Verkehrsregeln für eine Baustelle vor; hier greifen die allgemeingültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), beispielsweise zur Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zum Rotlichtverstoß oder zum Mindestabstand. Allerdings sind in Baustellen in der Regel eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung oder – in Städten – eine Ampel (Baustellenampel) eingerichtet. Abhängig von der Art der Baustelle ist es zudem möglich, dass in der Baustelle ein Überholverbot existiert. Darüber hinaus gilt auch – etwa bei einer Baustelle mit mehreren Fahrspuren in eine Richtung – das Rechtsfahrgebot. Auch wenn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, sind Autofahrer dazu verpflichtet, den rechten Fahrstreifen zu benutzen und nicht die linke Spur zu blockieren; andere Fahrer dürfen nämlich nicht daran gehindert werden, schneller zu fahren.
Wer eine rote Baustellenampel überfährt, in einer Baustelle zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, das Rechtsfahrgebot nicht einhält usw., hat entsprechend die üblichen Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß etc. gemäß Bußgeldkatalog zu erwarten.
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Besonders bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen oder Schnellstraßen verlangen Baustellen Kfz-Fahrern ein erhöhtes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit ab. Nicht zuletzt aufgrund der erhöhten Unfallgefahr fährt mancher Autofahrer unsicher durch Baustellen und ist froh, wenn er wieder “rausfährt”. Für eine möglichst sichere Fahrweise und um das Risiko für die Verkehrssicherheit so weit wie möglich zu minimieren, ist es unerlässlich, in Baustellen das Fahrverhalten anzupassen. Dazu gehört in erster Linie die Anpassung der Geschwindigkeit; überhöhte Geschwindigkeit ist eines der größten Risiken für Verkehrsunfälle, daher sollte bei Ankündigung einer Baustelle durch das entsprechende Verkehrszeichen umgehend der Fuß vom Gas genommen und die Geschwindigkeit wie vorgeschrieben reduziert werden. Zur Vorbeugung von Auffahrunfällen sollten Fahrer zudem den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten, um gegebenenfalls rechtzeitig bremsen zu können.
Auch der geringere Seitenabstand aufgrund der Fahrbahnverengung ist zu bedenken. Überholvorgänge auf der linken Spur bergen hier ein erhöhtes Unfallrisiko und sollten daher – wenn überhaupt – nur mit absoluter Sorgfalt und Aufmerksamkeit durchgeführt werden; eine Gefährdung des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Darüber hinaus ist der linke Fahrstreifen in einer Baustelle in der Regel maximal zwei Meter breit; da viele Kfz – insbesondere Neufahrzeuge – allerdings breiter als zwei Meter sind, ist das Befahren der linken Spur in Baustellen nicht erlaubt. Wie außerhalb von Baustellen auf “normalen” Streckenabschnitten, gilt auch in einer Baustelle: auf der rechten Fahrspur nicht überholen. Stattdessen ist es sinnvoll – und unter Umständen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben – in einer Baustelle versetzt zu fahren.
Nicht nur Kfz-Fahrer müssen sich beim Befahren einer Baustelle an Verkehrsregeln halten. Auch für das Einrichten einer Baustelle gelten verpflichtende Vorschriften, die der Bauherr bzw. der Verantwortliche einer Baustelle zu befolgen hat. So muss eine Baustelle ordnungsgemäß gekennzeichnet und gesichert sein, damit Verkehrsteilnehmer (Kfz-Fahrer, Radfahrer, Fußgänger) ihr (Fahr)Verhalten entsprechend anpassen können und keine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Ist beispielsweise der Gehweg aufgrund einer Baustelle nicht wie üblich nutzbar, ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass ein entsprechender “Ersatzgehweg” vorhanden ist, auf dem sich Fußgänger gefahrlos und sicher bewegen können. Zur Verkehrssicherungspflicht bzw. zur Sicherung einer Baustelle gehört es zudem auch, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bauarbeiter zu ergreifen. Die Vorschriften zur Kennzeichnung und Sicherung einer Baustelle sind unter anderem in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften, droht dem Verantwortlichen ein Bußgeld.
Gemäß Anlage 1 zu § 40 StVO (Gefahrenzeichen) erfolgt die Kennzeichnung einer Baustelle durch das Verkehrszeichen 123 (Arbeitsstelle). Das Verkehrsschild ist dreieckig mit weißem Untergrund, rotem Rahmen und einem in schwarz symbolisierten Bauarbeiter in der Mitte. Hauptsächlich auf Autobahnen ist eine Baustelle außerdem mit Zusatzzeichen ausgewiesen, die zum Beispiel die Entfernung zur Baustelle angeben oder die Höchstgeschwindigkeit anzeigen. Auch digitale Anzeigetafeln über der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand kennzeichnen häufig eine Baustelle bzw. dienen als “Zusatzzeichen”, insbesondere bei einer Fahrbahnverengung durch den Wegfall einer Fahrspur und ein Reißverschlussverfahren zum Einordnen der Fahrzeuge erforderlich ist.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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