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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Hohe Geschwindigkeiten, schnell fahrende Autos, rasende PS-starke Sportwagen – eine Fahrt auf der Autobahn sorgt bei vielen für einen ganz besonderen Kick. Während manch Autofahrer aus Spaß an der Freude mit seinem leistungsstarken Fahrzeug über die Fahrbahn “brettert”, um einen Geschwindigkeitsrausch zu erleben, lassen bei anderen Kfz-Fahrern Respekt und Unsicherheit das Adrenalin in die Höhe schnellen – wohl wissend, dass die Unfallgefahr steigt, je höher die Geschwindigkeit ist. Zweifellos müssen Fahrer auf der Autobahn besonders aufmerksam und umsichtig fahren; doch nicht nur das Fahren auf der Autobahn an sich birgt Risiken für die Verkehrssicherheit. Mindestens ebenso gefährlich ist das Auffahren auf die Autobahn vom Beschleunigungsstreifen; auch hier besteht ein erhebliches Unfallrisiko, das oft unterschätzt wird. Damit der Verkehr nicht gefährdet wird, müssen Fahrzeugführer beim Auffahren auf die Autobahn bestimmte Vorschriften einhalten – andernfalls drohen ein Bußgeld und ein Eintrag in die Verkehrssünderkartei.
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Der Beschleunigungsstreifen (auch Beschleunigungsspur oder Einfädelungsstreifen genannt) ist eine parallel zur Autobahn verlaufende Fahrspur, die zur Auffahrt auf die Autobahn dient. Bevor sie auf die Autobahn auffahren, müssen Kfz-Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen die Geschwindigkeit erhöhen und dem fließenden Verkehr anpassen. Im besten Falle haben die Fahrzeuge am Ende der Beschleunigungsspur die Geschwindigkeit der Autos auf der Autobahn erreicht. Damit das Einfädeln auf die Autobahn möglichst gefahrlos erfolgt, ist es bei der Steigerung der Geschwindigkeit erlaubt auf dem Beschleunigungsstreifen den fließenden Verkehr zu überholen.
Die Länge eines Beschleunigungsstreifens beträgt in der Regel 250 Meter und geht in einen Seitenstreifen (Standstreifen) über. Diesen dürfen Kfz-Fahrer allerdings – bis auf wenige Ausnahmen – nicht befahren.
Bei hoher Geschwindigkeit erhöht sich nicht nur die Unfallgefahr per se. Auch die Folgen, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt, sind wesentlich gravierender als bei niedriger Geschwindigkeit. Daher lernt jeder Autofahrer in der Fahrschule sowohl in der Theorie als auch in der Praxis das korrekte Auffahren auf die Autobahn – dennoch vernachlässigen viele Fahrer mit den Jahren die geltenden Vorschriften; manchen sind sie nicht mehr bewusst, anderen hingegen gleichgültig. Wie aber fährt man nun korrekt vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auf? Wie fädelt man sich möglichst sicher in den fließenden Verkehr ein? Grundsätzlich gilt: der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Gemäß einem Urteil des OLG Köln findet das sogenannte Reißverschlussverfahren, das bei einer Fahrbahnverengung bzw. dem Wegfall einer Fahrspur genutzt wird, beim Einfädeln auf die Autobahn keine Anwendung. Der Fahrzeugführer, der auf die Autobahn einfahren möchte, muss die fahrenden Autos stets gewähren lassen.
Wer der die Vorfahrt des fließenden Verkehrs missachtet und sich zwischen zwei Fahrzeugen “reinquetscht”, riskiert ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 Euro | 1 |
… mit Gefährdung | 90 Euro | 1 |
Kfz-Fahrer, die sich bereits auf der Autobahn befinden, haben zwar Vorfahrt. Dennoch sind auch sie verpflichtet, den Straßenverkehr nicht unnötig zu gefährden und Fahrzeugen ein möglichst sicheres Einfädeln zu ermöglichen. So sollten Fahrer auf der rechten Spur – falls gefahrlos möglich – auf den linken Fahrstreifen wechseln, damit Fahrzeuge zügig vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahren können.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Sehr geehrter Herr Kämmerer,
ich habe da eine Frage bezüglich einer Situation.
Wenn ich auf dem Beschleunigungsstreifen bin, ist es da nicht klug vorzeitig zu schauen,
ob man sicher auf die Autobahn fahren kann, selbst wenn mehrere Autofahrer noch vor mir
auf die Autobahn auffahren müssen? Es entstand nämlich wie durch eine Kettenreaktion eine
Vollbremsung vor mir und habe wegen des beobachten der Autobahnfahrer zu spät bemerkt, dass
diese Vollbremsung passiert. Der Sicherheitsabstand wurde eingehalten jedoch habe ich eben zu spät gebremst und den Vordermann nur leicht berührt. Es kam übrigens zu keinem Schaden, jedoch würde ich gerne Wissen ob dies meine volle Schuld gewesen ist und ob ich erst auf die Autobahn schaue, wenn der Beschleunigungsstreifen vor mir frei ist.
Viele Grüße
Marcel B
Sehr geehrter Herr B.,
grundsätzlich trägt meist der Auffahrende die Schuld an dem Unfall. Das reine Beobachten des Verkehrs auf der Autobahn vom Einfädelungsstreifen aus rechtfertigt keine Reduzierung der Schuld, zumal der Unfallgegner ja auch nichts für die Situation konnte, solange er nicht übermäßig und unvorhersehbar/unnötig gebremst hat.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Kämmerer,
Ich habe da mal eine Frage.
Ich bin vor kurzem entspannt mit 120 auf der 3 Spurigen Autobahn im rechten Fahrstreifen unterwegs gewesen. Dann kam eine Auffahrt. Dort fuhr ein Audi zuerst unsicher. Hinter mir war Platz, vor mir fuhr ein Auto (ich habe den Sicherheitsabstand eingehalten) links neben mit auf dem mittleren Streifen fuhr ebenfalls ein Auto etwa 4 bis 5m versetzt zu mir. Auf einmal kurz vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens beschleunigt der Audi und drängeln sich haarscharf zwischen mich und meinen Vordermann. Ich habe einen unglaublichen schreck gekriegt und zog links rüber, weil ich dachte das Bremsen alleine nicht reich. (Ich weiß das man das eigentlich nicht machen soll.
Habe ich mich damit Strafbar gemacht ?
Es gab keinen Schaden.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich liegt eine strafbare Nötigung nur dann vor, wenn man mit Absicht jemanden zum Abbremsen/Ausweichen zwingt. Dies wäre in diesem Fall nicht erfüllt.
Grundsätzlich käme aber eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 5 StVO in Betracht. Hierzu ist erforderlich, dass es zu einer Gefährdung kam, das bedeutet, dass ein Unfall nur gerade so, durch Glück oder Zufall, verhindert wurde. Auch dies wäre hier noch nicht unbedingt erfüllt, es käme aber genau auf die Beurteilung des Einzelfalles an. Das Bußgeld dafür würde 30 Euro betragen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Wenn auf dem Zubringer eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, endet diese mit dem Beginn des Einfädelungsstreifens. Liege ich da richtig mit meiner Einschätzung?
Allerdings ist auf dem Zubringer die Kombi aus VZ Baustelle und Höchstgeschw. 60 aufgestellt und der gesamte Bereich gehört noch zu Baustelle und auf der Hauptfahrbahn gilt 80 km/h. Meiner Meinung nach endet trotzdem die 60 km/h am Einfädelungsstreifen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für die Frage. Es käme dann darauf an, ob das Tempolimit, wie anscheinend in diesem Fall, aufgrund der Gefahrensituation einer Baustelle aufgestellt wurde, oder wegen der Gefahrensituation einer Auffahrt, worauf sich aufgrund von Kurvenführung und Fahrspurwechsel ebenfalls Streckenverbote, also Tempolimits, beziehen können. Ob ein Tempolimit von 60 nur für eine Baustelle typisch ist oder auch für eine Auffahrt, vermag ich nicht zu beurteilen. Es käme aber darauf an, wie der Verkehrsteilnehmer das Tempolimit nach seinem Verständnishorizont in der jeweiligen Situation beurteilen kann bzw. muss. Da die Gefahrensituation der Baustelle laut Ihrer Angaben am Beschleunigungsstreifen noch nicht bereinigt ist, könnte man es jedenfalls so interpretieren, dass weiterhin Tempo 60 gilt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Eine sehr gute, detaillierte Erklärung – vielen Dank!
Dennoch habe ich noch eine Frage:
Üblicherweise wird der Beschleunigungsstreifen bzw. Einfädelungsstreifen durch eine breite, unterbrochene Linie gekennzeichnet. Dort darf ich also rechts überholen, um mich vor einem langsamer fahrenden Fahrzeug auf der Durchgangsspur einzuordnen.
Was gilt jedoch, wenn die Markierung der Spur von der breiten Markierung zu einem Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen (durchgehend auf der Seite der Durchgangsspur; unterbrochen auf der Seite der Beschleunigungsspur) wechselt? Ist das dann weiterhin noch Beschleunigungsspur oder wird durch diese Markierung aus der Beschleunigungsspur eine “normale” Autobahnspur, auf der ich nicht mehr rechts überholen darf?
Vielen Dank & beste Grüße
Ronald Bardoux
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die interessante Frage. Mir ist kein entsprechendes Urteil bekannt, jedoch würde ich davon ausgehen, dass es sich in dem Fall nicht mehr um einen Einfädelungsstreifen, sondern um einen durchgehenden Fahrstreifen handelt, auf dem grundsätzlich das Verbot für Rechtsüberholen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt