Neuerungen des UG Rechts

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Die Neuerungen des UG-Rechts 2020

Nachfolgend sehen Sie eine Zusammenfassung des älteren und des aktuellen UG-Rechts, das 2012 und 2018 groben Reformen unterlag, insbesondere folgende Punkte:

  • Einführung der UG durch das MoMiG
  • Vereinfachung und Beschleunigung der UG-Gründung
  • Erhöhung der Attraktivität des Gründungsstandorts Deutschland
  • Reformen des UG Rechts durch MicroBilG
  • UG Rechtsreform 2018
  • Die UG und der Brexit

Die wichtigsten Reformen der Rahmenbedingungen einer UG Gründung im Jahr 2020  ergeben sich aus den bisherigen Reformen und Rechtsprechung zum GmbH-Recht. Es ist vor allem im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt, welches nach § 5a GmbHG auf Unternehmergesellschaften bzw. UG anwendbar ist.

Einführung der UG durch das MoMiG

Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) wurde im Mai 2007 beschlossen und trat am 01. November 2008 in Kraft. Es ist die stärkste strukturelle Reform des GmbH-Rechts – es führte die UG (haftungsbeschränkt) als eigenständige Rechtsform in Deutschland ein.

Vereinfachung und Beschleunigung der UG-Gründung oder Umwandlung in eine GmbH

Neben der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) vereinfachte es den Gründungsprozess und erleichterte die Umwandlung in eine UG:

  • Herabsetzung des zur Gründung einer GmbH erforderlichen Mindestkapitals von 25.000 € auf 12.500 €. Damit war eine leichtere und schnellere Umwandlung in eine UG möglich.
  • Möglichkeit der Gründung mit einem UG Musterprotokoll (nur in bestimmten Ausnahmefällen empfehlenswert)
  • Anrechnung der Bareinlageansprüche bei einer verdeckten Sacheinlage (beispielsweise durch Herauskauf eines privaten PKW unmittelbar nach Gründung der UG, ohne dass dessen Nutzung im Sinne der UG erforderlich ist)

Erhöhung der Attraktivität des Gründungsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich

  • Der Verwaltungssitz der UG kann bei Gründung frei gewählt werden und auch im Ausland liegen. Während der Hauptsitz in Deutschland liegt, kann ein operativer Sitz überall gewählt werden
  • Eine Hin- und Herzahlung der Einlage im Rahmen eines Cash-Poolings ist zulässig (§ 30 Abs. 1 GmbHG n. F. – die UG kann dem Gründer unter bestimmten Voraussetzungen ein marktüblich verzinstes und jederzeit fälliges Darlehen in voller Einlagenhöhe gewähren)

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Reformen UG Recht durch das MicroBilG

2012 wurden mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) die Vorgaben der Richtlinie 2012/6/EU im deutsches Recht umgesetzt. Hauptpunkte der UG Reform waren erleichterte Anforderungen an die UG Buchführung und Abschluss bei sogenannten „Kleinsgesellschaften“.

Die UG ist dann als Kleinstkapitalgesellschaft anzusehen, wenn sie eines der Merkmale des § 267a HGB unterschreitet:

  1. 350 000 € Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen
    Fehlbetrags (§ 268 Absatz 3);
  2. 700 000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
  3. im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.

Wird eine UG als Kleinstkapitalgesellschaft definiert, gelten nach § 267a HGB die folgenden Erleichterungen:

  1. ein gegenüber kleinen Kapitalgesellschaften nochmals verkürztes Bilanzgliederungsschema nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB,
  2. ein gegenüber kleinen Kapitalgesellschaften nochmals verkürztes Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 5 HGB,
  3. der Anhang kann gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB entfallen,  wenn unter der Bilanz einige Angaben aufgeführt werden und
  4. die Offenlegung der Bilanz kann auf Antrag an den Betreiber des Bundesanzeigers durch eine Hinterlegung ersetzt werden.

Reform UG Recht 2018

Mit der Einführung eines Transparenzregisters nach dem § 18 Geldwäschegesetz wurden die Anforderungen an die Gesellschafterliste der UG erhöht. Nach § 40 Abs. 1 GmbHG n. F. geben wir nun die prozentuale Beteiligung jedes Gesellschafters am Stammkapital der UG gesondert an.

Die UG nach dem Brexit

In Folge des Brexit – des EU-Austritts Großbritanniens – besteht die Gefahr, dass in Deutschland tätige Limited Gesellschaften nicht mehr anerkannt werden und somit als einfache GbR oder OHG gelten. Demnach haften die Gesellschafter dann umgehend mit ihrem Privatvermögen.

Um eine solche Situation zu verhindern wandeln viele Inhaber der Limited diese in eine UG oder GmbH um. Um diese so genannte Verschmelzung zu vereinfachen wurde das GmbH-Gesetz zum 01.01.2019 geändert. Seit dem ist die Umwandlung ausländischer Gesellschaften einfacher. Dennoch handelt es sich um ein aufwändiges und kostspieliges Verfahren. Sollten Sie sich für die Umwandlung einer Limited in eine UG interessieren, fangen Sie am besten alsbald mit der Verschmelzung an um etwaige Haftungsrisiken zu unterbinden.

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