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Es ist besonders auf der Autobahn ein Alptraum, den wohl die meisten Autofahrer schon erlebt haben: bei hohen Geschwindigkeiten, die einem grundsätzlich schon viel Aufmerksamkeit und Konzentration abverlangen, setzt plötzlich Starkregen ein, man fährt wie durch eine Wand hindurch. Die Sichtverhältnisse verschlechtern sich augenblicklich und das Gefährdungsrisiko steigt. Ein derartiger Alptraum kann allerdings abhängig von der Jahreszeit zum blanken Horror werden. Dann nämlich, wenn der Regen auf dem Boden gefriert und zu sogenanntem Blitzeis wird. Von der einen auf die andere Sekunde wird die Fahrbahn spiegelglatt, die Reifen verlieren die Bodenhaftung und der Fahrer schlimmstenfalls die Kontrolle über das Kfz – ein Horrorszenario, das verständlicherweise niemand erleben möchte. Doch unter welchen Bedingungen entsteht überhaupt Blitzeis? Und warum ist es so gefährlich bzw. tückisch? Wie sollte man sich bei Blitzeis verhalten? Wer haftet bei einem Unfall?
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Entscheidend für das Entstehen von Blitzeis sind zwei Faktoren: Regen bei wärmeren Lufttemperaturen einerseits und gefrorener Boden aufgrund vorhergehender, tagelanger Minustemperaturen andererseits. Mit einfachen Worten ausgedrückt: dort, wo der Regen entsteht und niederfällt (in den Wolken und in der Luft), ist es über Null Grad Celsius (das heißt, Wasser ist flüssig), dort, wo er auftrifft (auf dem Straßenbelag), ist es unter Null Grad (das heißt, Wasser gefriert). Es müssen also spezielle Witterungsbedingungen herrschen, damit Blitzeis entsteht.
Fällt der Regen auf den gefrorenen Boden, wird er unmittelbar zu einer festen fortlaufenden bzw. durchgehenden Eisschicht. Dabei ist das Risiko der Entstehung von Blitzeis besonders auf Streckenabschnitten ohne Sonneneinstrahlung oder ohne “Bodenhaftung” hoch, etwa in Wäldern oder auf Brücken. Besonders tückisch ist, dass Blitzeis plötzlich auftritt und sich sehr schnell bildet. Für Kfz-Fahrer ist die Eisschicht in der Regel auch nicht ohne Weiteres erkennbar, sodass sie von ihr überrascht werden.
Die Gefahr von Blitzeis ist besonders bei wechselhaften Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt gegeben, insbesondere, wenn der Winter endet und der Frühling beginnt. Die Lufttemperatur geht hier nach oben und wird wärmer; der Boden dagegen ist aufgrund der vorangegangenen frostigen Temperaturen noch sehr kalt und gefroren. Speziell in den frühen Morgenstunden sollte man vorsichtig fahren, da die Straßen nach einer frostigen Nacht noch sehr kalt bzw. gefroren sein können.
Das ständige Auf und Ab der Temperaturen mit dem Wechsel von Gefrieren und Auftauen verändert ständig die Fahrbahnbeschaffenheit. Auch eine spezielle Winterausrüstung des Autos mit Winterreifen und Schneeketten oder technische Finessen wie Antiblockiersystem (ABS) und Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) sind nicht immer eine Garantie dafür, nicht ins Rutschen und Schleudern zu kommen.
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Das Führen eines Kfz verlangt den Fahrern bei extremen Wetterverhältnissen, wie beispielsweise bei Starkregen, Schnee, Glatteis oder Glatteisregen, besonders viel ab. Die Unfallgefahr bzw. das Risiko für die Verkehrssicherheit ist bei derartigen Bedingungen nämlich unweigerlich höher. Daher ist ein erhöhtes Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit erforderlich. Bei zunehmender Gefahr bzw. bei zunehmendem Risiko für Blitzeis auf der Fahrbahn gelten die allgemeingültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 3 Abs. 1 StVO darf der Fahrer “nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen”.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] (§ 3 Abs. 1 StVO)
Zudem muss der Fahrer einen ausreichenden Abstand zum Vordermann einhalten. Denn er muss in der Lage sein, auch bei unerwarteter Bremsung des Vordermannes jederzeit gefahrlos bremsen und halten zu können, ohne dass ein Unfall passiert (§ 4 Abs. 1 StVO). Da sich der Bremsweg bei bestimmten Gegebenheiten, glatter Fahrbahn oder hoher Geschwindigkeit verlängert, vergrößert sich auch der Mindestabstand entsprechend.
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen (zum Beispiel bei Schnee, Glatteis oder Blitzeis) Winterreifen aufgezogen werden. Es gilt dabei eine sogenannte situative Winterreifenpflicht unabhängig von der Jahreszeit. Die Winterreifen müssen den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen und mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein. Ältere M+S-Reifen (mit Herstellungsdatum bis Ende 2017) sind bei winterlichen Straßenverhältnissen übergangsweise bis 2024 erlaubt.
Wer die Winterreifenpflicht missachtet und beispielsweise bei Blitzeis ohne Winterreifen fährt, riskiert sowohl ein Bußgeld als auch einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Der Bußgeldkatalog bzw. der Gesetzgeber sieht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vor. Dieses erhöht sich je nach Sachverhalt (Behinderung, Gefährdung, oder Unfall) auf bis zu 120 Euro. In allen Fällen gibt es einen Punkt in Flensburg.
Darüber hinaus drohen versicherungstechnische Konsequenzen. Sowohl die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung sind bei einem Unfall nämlich dazu berechtigt, ihre Leistungen einzuschränken oder ganz zu streichen.
Grundsätzlich sollten sich Fahrer in der entsprechenden Jahreszeit über die bestehenden Straßenverhältnisse insbesondere auf “ihrer” Strecke informieren, ehe sie sich hinter das Steuer setzen. Im Zweifel ist es ratsam, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder die Fahrt zu verschieben, falls diese zu dem aktuellen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich ist.
Wer die Fahrt allerdings dringend antreten muss und plötzlich von Blitzeis überrascht wird, denkt eventuell im ersten Moment daran, abzubremsen und gegenzulenken. Doch auch wenn ein derartiges Fahrverhalten nahe liegt, ist es – wie bei Aquaplaning – gefährlich und verursacht häufig Unfälle, sogar Massenkarambolagen. In einer solchen extremen Verkehrssituation ist Panik im ersten Moment zwar nur menschlich, allerdings auch ein schlechter Ratgeber, weil ein zusätzliches Verkehrsrisiko entstehen kann. Daher ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten und ruckartigen Brems- und Lenkmanöver durchzuführen. Vielmehr sollte der Fuß vom Gaspedal genommen und das Lenkrad ruhig gehalten werden, bis der Streckenabschnitt mit dem Blitzeis zu Ende ist.
Falls die Möglichkeit besteht, ist es bei Anzeichen von Blitzeis zudem sinnvoll, das Fahrzeug anzuhalten und abzuwarten, bis das Blitzeis weggetaut ist und die Fahrt sicher fortgesetzt werden kann. Derartige Anzeichen können bei entsprechenden Wetterverhältnissen etwa ein verändertes Fahrverhalten (zum Beispiel Reduzierung der Geschwindigkeit) der vorausfahrenden Kfz sein, ohne dass dafür zunächst ein Grund ersichtlich ist.
Auf Autobahnen, Schnellstraßen oder anderen mehrspurigen Fahrbahnen sollten Fahrzeugführer bei drohender Gefahr für Blitzeis von Spurwechsel absehen, um das Gefährdungsrisiko für den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu erhöhen.
Darüber hinaus wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen in der Regel vor erhöhtem Risiko von Blitzeis gewarnt, beispielsweise über Verkehrsmeldungen im Radio. Fahrer, die gerade auf entsprechenden Strecken bzw. in entsprechenden Gebieten unterwegs sind, sollten in diesem Fall umgehend die Geschwindigkeit drosseln und auf den Sicherheitsabstand achten.
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Sorgfalt und Aufmerksamkeit, eine angemessene Fahrweise und vorausschauendes Fahren sind im Straßenverkehr bekanntlich das A & O, um die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten und Gefahrensituationen zu minimieren. Doch Unfälle sind trotzdem nie auszuschließen, besonders in Situationen, die von Natur aus ein erhöhtes Gefährdungspotential bergen, wie beispielsweise eis- oder schneeglatte Fahrbahnen. Dabei muss nach jedem Unfall bekanntlich die Schuldfrage geklärt werden. Da Blitzeis allerdings plötzlich auftritt und nicht vorhersehbar ist, stellen sich hier besonders die Fragen nach Schuld und Haftung.
Rechtlich besteht zwischen Blitzeis – auch wenn es ohne “Vorwarnung” entsteht und kaum zu erkennen ist – und “normalem” Glatteis kein Unterschied. Vielmehr geht der Gesetzgeber bei Blitzeis ebenso von einer vorhersehbaren Gefahr aus. Der Fahrer muss also seiner Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO nachkommen und seine Fahrweise den äußerlichen Bedingungen anpassen. Das heißt: kommt es bei Blitzeis zu einem Unfall, ist der Fahrer von der Haftung im Straßenverkehr nicht befreit. Vielmehr ist von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht auszugehen und die Klärung der Schuldfrage erforderlich. Je nach Höhe des Schuldanteils haften die beteiligten Kfz-Fahrer bzw. die jeweilige Versicherung entsprechend für die entstandenen Schäden.
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Nicht nur für den Fahrverkehr auf den Straßen ist Blitzeis äußerst tückisch bzw. gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen. Blitzeis kann sich auch auf Gehwegen bilden und entsprechend ein erhebliches Gefährdungsrisiko für Fußgänger darstellen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Fußgänger auf vereisten Bürgersteigen stürzen bzw. ausrutschen und sich verletzen. Daher haben Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgersteig gefahrlos von Fußgängern benutzt werden kann (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Das heißt, dass Anwohner bzw. Grundstücksbesitzer den Gehweg von Glatteis bzw. Blitzeis, Schnee, Laub usw. befreien müssen.
In vielen Gemeinden ist bei Blitzeis bzw. Glatteis ein sofortiges Streuen durch die Anwohner verpflichtend vorgeschrieben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass bei andauerndem Regen auf den gefrorenen Bürgersteigen und Gehwegen immer wieder von neuem Blitzeis entsteht, auch über dem gerade verteilten Streumaterial. Es wurde daher in einigen Fällen gerichtlich zugestanden, erst nach dem Regen zu streuen. Auf diese Möglichkeit sollte man sich jedoch gerade als Anwohner nicht verlassen, da die Gerichte hier zum einen Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Straßen usw. machen. Zum anderen können Gemeinden öffentliche Straßen, Wege und Plätze nicht alle gleichzeitig streuen. Um jegliche Schwierigkeiten und Konflikte zu vermeiden, ist es daher ratsam, als Privatperson bzw. Anwohner sofort und, falls nötig, auch wiederholt zu streuen. Bei vorübergehender Abwesenheit empfiehlt es sich, zur Sicherheit eine Vertretung organisieren.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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