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Auf den Besuch der Fahrschule freuen sich fast alle zukünftigen Kfz- oder Motorradfahrer. Besonders auf die praktischen Fahrstunden fiebern die Führerscheinbewerber hin. Doch bis man sich hinter das Steuer setzen darf, muss “graue Theorie” gebüffelt werden. Dabei führt auch kein Weg an Mathematik vorbei: wenn die Themen “Anhalteweg”, “Bremsweg” und “Reaktionsweg” auf dem Stundenplan stehen, müssen unter anderem mathematische Formeln gepaukt werden. Mitunter anstrengend, aber notwendig. Doch was ist genau unter “Anhalteweg”, “Bremsweg” und “Reaktionsweg” zu verstehen? Wie sind hier die passenden mathematischen Formeln richtig anzuwenden? Und welche Rolle spielen die Ergebnisse in der Praxis?
Der Bremsweg bezeichnet den Weg, den das Fahrzeug bis zum kompletten Stillstand zurücklegt, nachdem der Fahrer das Bremspedal betätigt hat. Er bezieht sich auf den reinen Bremsvorgang. Der Reaktionsweg ist die Strecke, die das Fahrzeug in der Zeit zurücklegt, die zwischen der Wahrnehmung des Hindernisses und der folgenden Reaktion (Bremsen) verstreicht. Reaktionsweg und Bremsweg ergeben zusammen den Anhalteweg.
Der Anhalteweg meint den kompletten Weg vom Erkennen der Gefahr bis zum Stillstand des Fahrzeuges. Reaktionsweg und Bremsweg werden dabei addiert.
Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg
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Die Länge des Bremsweges ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Geschwindigkeit, das Gesamtgewicht des Fahrzeuges, der Zustand der Bremsen und der Reifen sowie die Fahrbahnbeschaffenheit.
Der Bremsweg kann durch eine Formel berechnet werden. Dabei sind die normale bzw. einfache Bremsung und die Gefahrenbremsung voneinander zu unterscheiden. Bei der aufgeführten Berechnung ist allerdings zu beachten, dass es sich lediglich um eine allgemeine Faustformel handelt und die Werte der Orientierung dienen, da sie sich auf Idealbedingungen beziehen (trockene Fahrbahn, optimale Bereifung, intakte Bremsen etc.). Für eine exakte Berechnung müssen die tatsächlichen Bedingungen berücksichtigt werden.
Die Formel für eine einfache Bremsung lautet:
Bremsweg in Metern = (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10)
Beispiele:
30 km/h → (30 : 10) x (30 : 10) = 9 m
50 km/h → (50 : 10) x (50 : 10) = 25 m
80 km/h → (80 : 10) x (80 : 10) = 64 m
100 km/h → (100 : 10) x (100 : 10) = 100 m
130 km/h → (130 : 10) x (130 : 10) = 169 m
Es liegt auf der Hand, dass sich die Geschwindigkeit ganz erheblich auf den Bremsweg auswirkt. Gerade auf der Autobahn braucht das Fahrzeug lange, bis es zum Stillstand kommt.
Bei einer Gefahrenbremsung (Vollbremsung) halbiert sich der Bremsweg. Die entsprechende Formel lautet:
Bremsweg in Metern = [(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10)] : 2
Ist der Fahrer mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h unterwegs, beträgt der Bremsweg also [(30:10) x (30:10)] : 2 = 4,5 Meter. Bei 50 km/h ist die Länge 12,5 Meter usw. Bei einer Gefahrenbremsung wird das Bremspedal bis zum Anschlag durchgedrückt, sodass das Fahrzeug schnellstmöglich zum Stillstand kommt. Eine derartige Bremsung sollte nur dann durchgeführt werden, wenn unmittelbare Gefahr besteht, beispielsweise weil ein Kind unerwartet auf die Straße läuft.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt gemäß § 4 einen Mindestabstand zwischen Fahrzeugen vor. Dieser muss so groß sein, dass der Fahrzeugführer bei unerwartetem Bremsen des vorausfahrenden Kfz gefahrlos bremsen kann, ohne dabei einen Unfall oder eine andere Gefährdung des Straßenverkehrs zu verursachen. Es liegt nahe, zu vermuten, dass der vorgeschriebene Mindestabstand der Länge des Bremsweges entspricht. Dies ist allerdings nicht der Fall. Bremsweg und Mindestabstand sind nicht identisch.
Besonders deutlich wird dies bei hohen Geschwindigkeiten. Als Faustformel für den Mindestabstand außerorts gilt Abstand = halber Tacho. Das heißt, der einzuhaltende Mindestabstand beträgt zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h 75 Meter. Die Berechnungen des Bremsweges zeigen jedoch, dass alleine der Bremsweg bei 169 Meter liegt (bei einer Gefahrenbremsung bei 84,5 Meter). Der Reaktionsweg muss zusätzlich miteinberechnet werden, sodass der Anhalteweg erheblich länger ist. Der Mindestabstand würde also nicht mehr ausreichen, um eine Kollision (im Falle eines stehenden Hindernisses) zu vermeiden.
Die oben genannte Vorschrift der StVO geht allerdings bei der Benennung des Mindestabstands davon aus, dass das vorausgehende Fahrzeug zwar bremst (das heißt erheblich die Geschwindigkeit drosselt), nicht jedoch abrupt zum Stehen kommt.
Eine besondere Rolle spielt das sogenannte Sichtfahrgebot. Dieses besagt, dass ein Fahrer bzw. überhaupt jeder Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren darf, dass er innerhalb der einsehbaren bzw. überschaubaren Fahrstrecke, falls nötig, noch zum Stehen kommen kann (das heißt, er muss „auf Sicht“ fahren). Bei eingeschränkter Sicht, etwa aufgrund von Witterungsbedingungen (Nebel, starker Regen, Hagel oder Schneefall), Beleuchtungsverhältnissen (Dunkelheit, fehlende Straßenbeleuchtung) oder der Straßenführung (enge Kurven, Bodenwellen) ergibt sich so zwangsläufig eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Unabhängig von der Sichtweite haben auch technische Eigenschaften des Fahrzeugs sowie die persönliche Erfahrung und die Reaktionsschnelligkeit des Fahrers Einfluss auf den Bremsweg. Die rechtliche Grundlage des Sichtfahrgebotes bildet § 3 StVO. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer bei Nichtbeachtung des Sichtfahrgebotes in der Regel mindestens eine Teilschuld zugesprochen.
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Bei der Berechnung des Reaktionsweges muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass theoretischen Beispielen Idealbedingungen zugrunde liegen. In der Praxis haben mehrere Faktoren Einfluss auf den tatsächlichen Reaktionsweg bzw. die Reaktionszeit und führen zu einer Abweichung von den Idealwerten. Eine zentrale Rolle spielen dabei der psychische und der physische Zustand des Fahrers.
Grundlage für die Berechnung des Reaktionsweges ist die Reaktionszeit, die der Fahrer vom Erkennen des Ereignisses bis zur entsprechenden Reaktion braucht. Während dieser Zeitspanne fährt das Fahrzeug noch mit voller Geschwindigkeit weiter und legt eine entsprechende Strecke zurück. Unter idealen Bedingungen geht man von einer Reaktionszeit von einer Sekunde aus.
Unter der Voraussetzung einer Reaktionszeit von 1 Sekunde gilt:
Reaktionsweg (m) = (Geschwindigkeit in km/h :10) x 3
Beispiele für die Berechnung des Reaktionsweges:
30 km/h → (30:10) x 3 = 9 m
50 km/h → (50:10) x 3= 15 m
80 km/h → (80:10) x 3 = 24 m
100km/h → (100:10) x 3 = 30 m
130km/h → (130:10) x 3 = 39 m
Der Fahrer legt also zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h 9 m zurück, bevor er überhaupt reagiert und auf die Bremse tritt.
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Warum nimmt der Bremsweg bei steigender Geschwindigkeit so schnell zu?
Sehr geehrte Fragestellerin,
die physikalischen Hintergründe genauer zu erläutern ist in diesem Rahmen leider nicht möglich. Allerdings lässt sich sagen, dass die Bremse bei doppelter Anfangsgeschwindigkeit vier mal so viel “arbeiten” muss, um das Auto zum Stillstand zu bringen. Bei der Berechnung des Bremswegs fließt die Geschwindigkeit quadratisch mit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt