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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Der Bus als Personenbeförderungsmittel nimmt im öffentlichen Nahverkehr eine bedeutende Rolle ein. Wer sein Auto stehen lassen möchte, um sich zum Beispiel nicht selber im Verkehrschaos zu ärgern oder keines besitzt, kann auf die öffentlichen Verkehrsmittel wie den Bus ausweichen. Da es in Deutschland ein immenses Verkehrsaufkommen gibt und täglich unzählige Autos unterwegs sind, sind verstopfte Straßen keine Seltenheit. Dies hat oftmals Verspätungen der Busse zur Folge, die ebenfalls die Straßen nutzen.
Damit Verspätungen möglichst ausbleiben und die Verkehrssituation allgemein entlastet wird, haben viele Städte Busspuren. Diese sind extra gekennzeichnet: Runde Verkehrsschilder (Nummer 245) weisen Sonderfahrstreifen für Busse aus. Jene Schilder haben einen blauen Untergrund, auf dem sich ein weißer Bus befindet. Oft sind Busspuren auch durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet, diese sind jedoch im Gegensatz zu den Verkehrsschildern nicht verpflichtend. Hinsichtlich der Busspuren sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Regeln vor, die beachtet werden müssen.
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Nur Linienbusse sowie Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, die mit einem Schulbusschild gekennzeichnet sind, dürfen den Sonderfahrstreifen benutzen. Allen anderen Fahrzeugen – auch Reisebussen – ist es nicht erlaubt, die Busspur zu befahren. Allerdings gibt es Ausnahmen und das Fahrverbot kann über bestimmte Zeiträume hinweg (zum Beispiel nachts) aufgehoben werden, was durch Zusatzschilder gekennzeichnet wird. Zudem gibt es für Taxen, Fahrräder, Einsatzfahrzeuge sowie Busse im Gelegenheitsverkehr Sonderregelungen.
Taxen dürfen die Busspur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen angezeigt wird. Dabei ist zu beachten, dass Busspuren häufig bestimmte Lichtzeichen haben, wodurch der Verkehr auf diesem Sonderfahrstreifen Vorfahrt hat. So gelten für Taxen bei Benutzung der Busspur jene Lichtzeichen anstatt der normalen Ampeln. Der Linienverkehr darf jedoch nicht beeinträchtigt werden, sodass ein Halten auf dem Sonderfahrstreifen verboten ist. Lediglich an einer freien Bushaltestelle ist es gestattet, kurz anzuhalten, damit Fahrgäste ein- oder aussteigen können. Fahrradfahrer dürfen ebenfalls die Busspur befahren, sofern extra Ampeln vorhanden sind.
Die Busspur hat des Weiteren auch Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung. Fährt ein Bus auf dem Sonderfahrstreifen, so hat dieser Vorfahrt vor dem abbiegenden Straßenverkehr. Als Führer eines anderen Fahrzeuges ist darauf zu achten, beim Abbiegen den Bussen oder Taxen Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt sowohl für Links- als auch für Rechtsabbieger.
Auch wenn es manchen Autofahrer reizt, den Sonderfahrstreifen zu nutzen, um im Verkehr schneller vorwärts zu kommen, so ist das Fahren auf der Busspur rechtswidrig und man wird zur Kasse gebeten. Auch das Missachten der Vorfahrtsregelung wird mit Bußgeld geahndet. Dieses kann je nach Situation auf 70 Euro (bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) oder 85 Euro (wenn ein Unfall ausgelöst wird) steigen. Hinzu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.
Da das Befahren der Busspur verboten ist, ist auch das Parken und Halten auf jenem Fahrstreifen illegal. Wird ein Fahrzeug rechtswidrig auf der Busspur abgestellt, wird es abgeschleppt. Für die dadurch anfallenden Kosten muss der Fahrzeughalter selbst aufkommen. Gleiches gilt für den Fall, wenn der Abschleppdienst bereits verständigt wurde, er jedoch noch nicht eingetroffen ist, als der Fahrer zu seinem Fahrzeug zurückkehrt. Auch hier muss der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten zahlen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Sehr geehrte Herr Dr. V. Ghendler,
Ich fahre des öfteren durch unsere Stadt und hier ist mir in letzer Zeit besonders eine Situation aufgefallen. Neben der Fahrbahn ist eine Busspur auf denen auch Fahrradfahrer fahren dürfen. An einer Ampel ist nur für Busse eine sogenannte Vorrangschaltung ( Extra Lichtzeichen) angebracht. Jetzt stehen Fahrradfahrer auf der Busspur an der Ampel (diese zeigt für den Individualverkehr Rot) ein Bus nähert sich von Hinten. Der Bus bekommt durch sein Sonderzeichen Grün. Fahrradfahrer bleiben stehen und blockieren so die weiterfahrt des Busses. Jetzt meine Frage: Wie sollen bzw. müssen sich Fahrradfahrer hier verhalten.
Über eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar und danke Ihnen für Ihre mühe.
Mit freundlichen Grüßen
G. Obermöller
Sehr geehrter Herr Obermöller,
die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung besagt hierzu folgendes:
Es sollte also eine eigene Ampel für die Radfahrer geben. Es könnte sich also um einen planerischen Fehler handeln. Generell sollte die von Ihnen beschriebene Situation durch diese Vorschrift verhindert werden. Die Radfahrer haben sich in dem von Ihnen genannten Fall so an der Ampel aufzustellen, dass der Busverkehr nicht behindert wird. Die Busampel gilt jedenfalls nur für den Busverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Busspur wegen Schienenersatzverkehr. Anlass seit 1 Woche weggefallen. Nun sind bereits nach 1 Woche die mobilen Verkehrszeichen aus der Sicht gedreht, die gelben Fahrbahnmarkierungen inkl. dem Wort BUS sind immer noch vorhanden. Was gilt nun? Busspur nur mit Schildern oder auch ohne? Und anders rum, Spur mit Schild aber ohne Markierung gültig und wenn, immer die rechte Spur?
Sehr geehrter Herr Wendland,
vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß § 39 Abs. 5 StVO haben die gelben Markierungen Vorrang vor den weißen Markierungen. Bei ganz strenger Auslegung gilt also weiterhin, auch ohne Schild, die mit den gelben Markierungen ausgewiesene Fahrspur.
Ebenso gilt aber, dass eine unklare bzw. sich widersprechende Verkehrsregelung nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen darf. Im Falle eines Bußgeldes oder Unfalls wäre dies also auch zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo und guten Tag,
ist es strafbar wenn, ich unabsichtlich ein kleines Stück auf den Fahrstreifen fahre?
Zum Beispiel habe ich in einer Kurve nicht genügend reingelenkt, die Polizei fährt hinter mir. Wäre das ein Grund mich anzuhalten oder mir einen Strafzettel zukommen zu lassen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Strafe für das verkehrswidrige Überfahren einer durchgezogenen Linie bzw. einer Fahrstreifenbegrenzung beträgt derzeit 10 Euro. Geschieht es wirklich aus Versehen, so kann die Polizei auch von der Strafe absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt