✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Für ein paar Stunden aus dem Alltag und dem wirklichen Leben ausbrechen… Um diesem Drang nachzugeben, ist es weit verbreitet, sich durch legale oder illegale Drogen in einen Rausch zu versetzen. Während viele Menschen zu Alkohol greifen, konsumieren andere Partydrogen, bspw. Kokain, Ecstasy oder Speed. Doch oft wirkt sich der Drogenkonsum nicht nur auf das eigene Leben aus, sondern auch auf das entsprechende Umfeld. Insbesondere im Straßenverkehr ist Drogenkonsum gefährlich. Um das Konsumieren von Drogen bzw. Rauschmitteln entsprechend zu ahnden, ist ein eindeutiger Beweis notwendig. Dazu wird ein Drogenscreening in einem Labor durchgeführt.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Der Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten hat aus verkehrsrechtlicher Sicht schwere Konsequenzen. Setzt man sich berauscht hinter das Steuer, kann eine Verkehrskontrolle erhebliche Strafen nach sich ziehen. Wenn den Polizisten der Verdacht kommt, dass der Fahrer Rauschmittel eingenommen hat, wird dieser entsprechend getestet. Das geschieht durch einen sogenannten Schnelltest. Hierbei wird der Blutalkohol bzw. der Promillegehalt durch eine Atemalkoholkonzentration festgestellt. Drogen oder illegale Medikamente wie Morphin werden hingegen durch Schweiß oder Urin nachgewiesen.
Als Beweismittel vor Gericht sind diese Schnelltests jedoch nicht zulässig. Deswegen wird im Falle eines positiven Nachweises eingenommener Substanzen eine Blutuntersuchung zur Bestätigung angeordnet. Ist auch diese Untersuchung positiv, erwarten den Betroffenen entsprechende Sanktionen. Dazu gehören eine Geldbuße, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eine strafrechtliche Verfolgung des Vergehens.
Je nach Höhe des festgestellten Wertes im Blut muss sich der Betroffene zudem einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Für eine MPU muss jedoch zuerst der offizielle Nachweis einer Abstinenz über sechs bis zwölf Monate vorliegen. Dazu werden über diesen Zeitraum hinweg mehrere Drogenscreenings durchgeführt.
Ein Drogenscreening wird häufig hinsichtlich einer MPU angeordnet. Doch auch Gericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitgeber oder Arbeitsamt können einen solchen Suchtest in Auftrag geben, um Klarheit über den Drogenkonsum der getesteten Person zu erlangen. Ein Drogenscreening ist ein standardisiertes Verfahren und erfolgt immer im Labor, Polizisten sind nicht befähigt, eine derartige Untersuchung vorzunehmen. Während bei einem Schnelltest nur bestimmte Drogen nachgewiesen werden, bedeutet ein Screening eine Zusammenfassung unterschiedlicher Drogentests. Dafür sind mehrere Untersuchungen nötig, die Tage oder Monate andauern. Den Betroffenen werden dazu Haare, Urin, Blut oder Speichel als Probematerial entnommen. Durch ein Drogenscreening sollen möglichst viele Rauschmittel wie Cannabis oder Kokain nachgewiesen werden.
Beim Drogenscreening sind genau wie bei den Drogentests der Polizei die Nachweiszeiten der Substanzen entscheidend. Die häufigsten Untersuchungsmaterialien sind Haare und Urin. Diese beiden Substanzen haben unterschiedliche Nachweiszeiten. Ein Drogenkonsum kann bei einer Haaranalyse bis zu sechs Monate später noch nachweisbar sein, ein Alkoholmissbrauch bis zu drei Monate. Bei einem Drogenscreening wird ein Urintest vorgezogen. Wenn dieser aus persönlichen Gründen nicht durchführbar ist, findet eine Haaranalyse statt.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Bevor ein Drogenscreening beginnt, legt die zuständige Behörde den Zeitraum fest, über den die Abstinenz nachgewiesen werden soll. Der Betroffene wird in unregelmäßigen Abständen und zu ihm unbekannten Zeiten per Telefon oder Brief kontaktiert und zu einer Probenentnahme im Labor aufgefordert. Für gewöhnlich wird dafür eine Frist von 36 Stunden vorgegeben. Um zu verhindern, dass der Proband das Screening manipuliert, bspw. durch genaue Vorbereitung auf die Probenentnahmen, können Abstände und Zeiten weder abgestimmt noch auf andere Weise beeinflusst werden.
Im Labor wird zunächst die Identität des Betroffenen überprüft, bevor unter der Aufsicht von Fachpersonal eine Haar- oder Urinprobe entnommen wird. Danach wird das Material auf drei Proben aufgeteilt: Die A-Probe wird analysiert, die B-Probe bleibt verschlossen und die C-Probe wird eingefroren. Die B-Probe wird dann untersucht, wenn die A-Probe positiv ist. Schlussendlich ist ein Alkohol- oder Drogenkonsum offiziell nachgewiesen, wenn sowohl die A- als auch die B-Probe positiv sind. In diesem Fall drohen dem Betroffenen strafrechtliche Sanktionen, Führerscheinentzug oder der Verlust der Arbeitsstelle.
Die Kosten eines Drogenscreenings richten sich nach dem Umfang der Untersuchung. Bei einer Haaranalyse betragen die Kosten ungefähr zwischen 180 und 300 Euro, während bei einer Urinuntersuchung circa 45 bis 180 Euro anfallen. Der Betroffene muss die Kosten selbst bezahlen.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Hallo, ich wurde angeklagt wegen drogenbesitz im Dezember 2019. Es wurde 16 gramm gefunden, habe es aufgehoben für einen freund und ich selber nie konsumiert. Auf dem Revier habe ich am selben tag vorgeschlagen, einen drogentest zu machen, dies wurde abgelehnt. Juli 2020 wurde der fall abgeschlossen. Jetzt im august bekam ich ein brief,dass ich einen drogenscreening machen muss, sonst könnten sie sofort meinen Führerschein entziehen wenn ich es ablehne und die kosten darf ich selber übernehmen. Das wären auch nochmal 715 euro. Jetzt die Frage. Muss ich ihn machen obwohl der fall schon geschlossen ist? Kann ich mich dagegen wehren? Ich sehe darin kein sinn und zweck. Wurde davor schon öfters von der Polizei angehalten und musste da schon urinproben abgeben, natürlich negativ ausgefallen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich gilt leider eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes für die Führerscheinstelle als Anhaltspunkt, dass auch Konsum vorliegt, selbst wenn im Gerichtsprozess keine entsprechenden Feststellungen getroffen worden sind.
Es bleibt somit leider nichts anderes übrig, als der Anweisung zu folgen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Nehmen wir mal an, ich hätte Drogen vorm Autofahren genommen. Die Polizei beschließt ein Drogenscreening also nen Blutest. Muss ich das machen? Weil eigentlich kann ich das ja frei entscheiden, weil das ja ansonsten Körperverletzung wär
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 ist es mittlerweile auch der Polizei möglich, einen Bluttest anzuordnen. Bis dahin konnte dies nur nach vorheriger Anordnung durch einen Richter erfolgen. Man kann sich dann leider nicht mehr weitern, den Bluttest durchführen zu lassen. Allerdings kann man sich unter anderem dem Urintest sowie Tests wie dem “Geradeauslaufen auf einer Linie” verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt