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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Auch wenn man als Fahrradfahrer durchaus gerne einmal auf dem Gehweg fährt, zum Beispiel weil die Straße so eng ist, ist dies grundsätzlich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist festgelegt:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. […] (§ 2 Abs. 1 StVO)
Die Bezeichnung „Fahrzeug“ schließt auch ein Fahrrad mit ein. Radfahrer müssen also auf der Straße fahren und dürfen den Gehweg nicht benutzen. Eine Besonderheit stellen Fahrradwege dar. Es gibt Radwege, die durch ein blaues Verkehrsschild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Dies bedeutet, dass ein Radweg benutzungspflichtig ist. Radfahrer müssen diesen Radweg dann befahren anstatt der Straße. Sofern ein derartiges Verkehrsschild nicht vorhanden ist, sind Fahrradfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen und sie können entscheiden, ob sie dort oder auf der Straße fahren. Unabhängig davon, inwiefern Radwege vorhanden sind: Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist verboten. Benutzen Radfahrer dennoch den Gehweg, droht ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro.
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Verstoß | Bußgeld |
Unerlaubtes Fahren auf dem Bürgersteig | 15 Euro |
… mit Behinderung | 20 Euro |
… mit Gefährdung | 25 Euro |
… mit Unfallfolge | 30 Euro |
Es gibt Ausnahmen, wann Fahrradfahrer dennoch auf dem Gehweg dennoch fahren dürfen. Kindern zwischen acht und zehn Jahren steht es frei, ob sie auf dem Bürgersteig, dem Radweg oder der Straße fahren. Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen mit dem Fahrrad den Bürgersteig zu nutzen. Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren – sofern kein – von der Fahrbahn abgetrennter, Fahrradweg verfügbar ist. Da Kinder in der Regel nicht alleine im Straßenverkehr fahrradfahren, werden sie von älteren Personen begleitet. Diese müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bis zum Dezember 2016 war es verboten, dass Begleitpersonen auf dem Gehweg mitfuhren. Diese mussten auf dem Fahrradweg oder der Straße fahren. Die Gesetzeslage sieht seit dem 14. Dezember 2016 vor, dass Begleitpersonen mit dem Fahrrad ebenfalls den Bürgersteig benutzen dürfen, sofern das Kind nicht älter als acht Jahre ist.
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Gemeinsame Rad- und Fußwege sind durch Verkehrsschilder ausgewiesen. In diesem Fall ist Fahrradfahren ebenfalls auf dem Gehweg erlaubt. Gekennzeichnet sind solche Wege bspw. mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Fahrradfahrer müssen aber den freigegebenen Gehweg nicht benutzen und können auch auf der Straße fahren. Radfahrer können aber dazu verpflichtet sein, einen gemeinsamen Rad- und Fußweg zu nutzen. Dies wird durch ein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad- und Fußgängersymbol ausgewiesen.
Es gibt zwei Arten dieses Schildes. Sind die Symbole durch einen senkrechten Strich voneinander getrennt, hat dies auch eine Trennung des Weges zur Folge. Radfahrer und Fußgänger sind dann dazu verpflichtet, jeweils eine andere Seite zu benutzen. Wenn die Symbole auf dem Schild durch einen waagerechten Strich getrennt sind, können sich Radfahrer und Fußgänger gemeinsam auf dem Gehweg fortbewegen.
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hallo, ist es erlaubt in einem verkehrsberuhigten bereiche (spielstraße) mit dem fahrrad auf dem bürgersteig fahren. eigentlich gibt es ja keinen “offiziellen” Bürgdersteig, aber wenn die straße so aufgebaut ist, das man den bürgersteig als bürgersteig wahrnimmt. darf ich dann dort fahren? selbtsverständlich unter berücksichtigung der schrittgeschwindigkeit und rücksicht bei Fussgängern.
mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie Sie schon richtig bemerkt haben, gibt es im verkehrsberuhigten Bereich keine faktische Unterscheidung zwischen Gehweg und Fahrbahn. Daher dürfen Fahrradfahrer auch überall fahren, eben unter Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit. Auch dürfen Autofahrer nicht vorsätzlich behindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Letztes Jahr fuhr meine Mutter mit meiner Tochter hinten auf dem Fahrradsitz auf dem Gehweg. An einer Kreuzung wurde meine Mutter von einer Autofahrerin übersehen und angefahren. Nun hat meine Mutter ein Schreiben der Versicherung der Autofahrerin erhalten, dass diese die Kosten (kaputtes Fahrrad, Fahrradsitz, gebrochener Fahrradhelm meiner Tochter) nicht übernehmen, da meine Mutter mit dem Fahrrad auf dem Gehweg im Unrecht war. Muss meine Mutter dies akzeptieren oder könnte Sie dies anfechten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dies ist ohne nähere Kenntnis des Unfallhergangs nicht zu beantworten. Zwar klingt es laut Ihrer Schilderung zumindest nach einer hohen Teilschuld des Autofahrers, so dass die Versicherung zumindest einen Anteil des Schadens übernehmen müsste. Dennoch kommt es rein auf den Einzelfall an und darauf, wie ein Gericht die Schuldfrage einschätzen würde.
Gerne können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen, ob das Einschalten eines Anwalts hier lohnenswert ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hey, ich bin Student und wohne in der Stadt Köln. An den Ringen sehe ich oft, wie Fahrradfahrer auf ihre Vorfahrt bestehen, wenn ein Fußgänger zum beispiel über den Fahrradweg gehen muss, um an eine Ampel zu kommen. Die Fahrradfahrer bremsen meist nicht und die Fußgänger verhalten sich teils auch nicht wirklich verkehrsgerecht und verantwortungsbewusst. Wie ist die Rechtslage, wenn es in solch einem Fall zu einem Unfall kommt? Oft sieht man auch wie Fahrradfahrer andere auf dem normalen Gehweg überholen.
Danke für die Antwort
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn hinter einer Ampel oder einem Fußgängerüberweg ein Radweg verläuft, muss der Fußgänger den Radfahrer zuerst passieren lassen, bevor er den Radweg überqueren darf. Der Radfahrer muss umgekehrt aber auch mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein, so dass er im Zweifelsfall noch rechtzeitig bremsen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt