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Bestimmte Verkehrssünder werden zukünftig stärker zur Kasse gebeten und müssen zudem mit verschärften zusätzlichen Sanktionen rechnen. Dies sieht die von der Bundesregierung und Verkehrsminister Scheuer beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung vor. Sowohl für das Falschparken als auch für die Behinderung einer Rettungsgasse erhöht sich dadurch zum einen das Bußgeld, zum anderen gibt es Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Darüber hinaus müssen sich Verkehrsteilnehmer auf weitere neue Regelungen einstellen, so sollen beispielsweise neu eingeführte Verkehrszeichen extra Parkplätze für Carsharing und E-Autos kennzeichnen und die Rechte der Fahradfahrer gestärkt werden.
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Das Auto mal eben schnell in zweiter Reihe abgestellt, um ein Brot beim Bäcker zu kaufen, es dauert ja nicht lange… Genau diese Einstellung kommt Kfz-Fahrer bald wesentlich teurer zu stehen. Mussten Falschparker in zweiter Reihe oder auf dem Geh- oder Radweg bisher – abhängig vom Sachverhalt – bis 30 Euro Bußgeld zahlen, steigt das Bußgeld nun auf bis zu 100 Euro an. Kommt es bei widerrechtlichem Parken auf dem Geh- oder Radweg zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung, gibt es neben dem Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg. Zudem ist das Halten mit dem Kfz auf dem Schutzstreifen für Radfahrer in Zukunft verboten. Schutzmaßnahmen für Radfahrer gehören nämlich zu den Hauptinhalten der StVO-Novelle 2019.
Auch die Behinderung einer Rettungsgasse wird künftig strenger geahndet. Kfz-Fahrern, die sich in einer Rettungsgasse an Einsatzfahrzeuge dranhängen oder die Rettungsgasse zur Durchfahrt nutzen, um im Stau schneller voranzukommen, drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro. Hinzu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Auch das bloße Nichtbilden einer Rettungsgasse im Stau hat gemäß der Regeländerung nicht mehr nur ein Bußgeld und Punkte, sondern zusätzlich auch ein Fahrverbot zur Folge. Eine lange geforderte Anpassung, nachdem mehrere Fälle durch die Medien gingen, in denen Fahrer sich geweigert hatten, die Rettungsgasse zu bilden.
Um Radfahrer zu schützen und ihre Rechte zu stärken, werden unter anderem Fahrradzonen (ähnlich einer Fahrradstraße) sowie ein Überholverbot von Radfahrern, beispielsweise an Engstellen, eingeführt. Statt dem bisher schwammig formulierten “ausreichenden Seitenabstand” beim Überholen von Radfahrern sollen Abstände von 1,5 Metern inner- und 2 Metern außerorts nun konkret festgeschrieben werden.
Ein großes, gefährliches Unfallrisiko bergen Abbiegevorgänge von Lkw. Beim Rechtsabbiegen werden Radfahrer sowie Fußgänger – insbesondere im toten Winkel – leicht übersehen. Dies ist eine häufige Ursache für schwere Unfälle zwischen Lkw und Fahhradfahrern. Deswegen gilt zukünftig für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 11 km/h. Bei einem Verstoß drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Die Gesetzesänderung sieht daneben einige weitere neue Regelungen vor. So kennzeichnen neu eingeführte Verkehrsschilder Parkplätze für Carsharing und Elektroautos.
Zudem dürfen zukünftig Pkw und Krafträder mit Beiwagen mit drei oder mehr Fahrzeuginsassen die Busspur befahren, sofern dies durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt ist.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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