Abgasskandal – OLG Karlsruhe holt Gutachten zu 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und 896 ein

  • Bild von Mercedes Lenkrad
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Zahlreiche Audi-Modelle zurückgerufen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits zahlreiche Audi-Modelle vom A4 bis A8 oder Q7 mit 3-Liter-Dieselmotoren und der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Der Abgasskandal könnte sich nun auch auf Audi-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 und 3-Liter-Motoren ausweiten. Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22. August 2019 angekündigt, ein Sachverständigengutachten zu den Motoren des Typs EA 897 und EA 896 einzuholen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Bild von Smartphone und Fahrzeugschein


    Offene Fragen? – Unsere Diesel-Hotline:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Kein verpflichtender Rückruf, aber freiwilliges Angebot eines Software-Updates

    Hintergrund sind die Schadensersatzklagen zweier Audi-Käufer, die einen Audi Q5 V6 3,0 l TDI bzw. Audi A4 3,0 l TDI mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft hatten. Sie vertreten die Auffassung, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und klagen gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz. Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA für die Audi-Modelle liegt nicht vor. Allerdings bietet Audi seit Sommer 2016 freiwillig ein Software-Update an.

    Volkswagen haftet für von Audi hergestellte Motoren

    Die betroffenen Motoren wurden zwar von Audi hergestellt, dennoch kommt nach Auffassung des OLG Karlsruhe auch eine Haftung der Volkswagen AG in Betracht. Denn der Motor werde in zahlreichen Modellen des VW-Konzerns und nicht nur bei Audi verbaut. Die Entscheidung eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Motortyp zu verwenden, der in vielen Fahrzeugen verschiedener Marken des Konzerns zum Einsatz komme, habe eine große Tragweite und spreche dafür, dass die Konzernspitze in diese Entscheidung einbezogen war. Ein Gutachten soll nun klären, ob bei den Motoren die Abgaswerte manipuliert wurden.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Bild von Smartphone und Fahrzeugschein


    Offene Fragen? – Unsere Diesel-Hotline:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Zweifel an der Zulässigkeit des Thermofensters

    Außerdem gab der 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe zu erkennen, dass er davon ausgeht, dass in den Modellen eine Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters vorliegt, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. VW müsse dazu allerdings noch detaillierter aussagen. Allerdings hätten schon Tests der Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums gezeigt, dass der Stickoxidwert dieses Motors im Straßenverkehr um das 6,2-fache erhöht ist. Dies spreche für eine Abschalteinrichtung. Zudem habe die Kommission bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Thermofenster geäußert.

    Gute Schadensersatz Aussichten für Käufer

    Dass bei den Modellen von Audi, Porsche und VW mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo und der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, ist durch den Rückruf des KBA bekannt. Nun könnte sich der Abgasskandal auch auf die älteren Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 ausdehnen. Ähnlich wie beim ursprünglichen Abgasskandal um den kleineren Motor des Typs EA 189 haben betroffene Käufer gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

     

    Mehr Informationen: https://anwalt-kg.de/abgasskandal/

    Kostenloser Rechner zum Abgasskandal

    Abgasskandal-Rechner

    Sie müssen nicht mehr zahlen

    abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer

    Sie erhalten zurück

    Sie erhalten zurück (2. Methode)

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im AudiAbgasskandal:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Torben Schultz
    Rechtsanwalt

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Audi Abgasskandal

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Torben Schultz
    Rechtsanwalt

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Bild von Smartphone und Fahrzeugschein


    Offene Fragen? – Unsere Diesel-Hotline:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Ihre Fragen und unsere Antworten zum Thema: “Abgasskandal – OLG Karlsruhe holt Gutachten zu 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und 896 ein”.

    The last comment needs to be approved.
    2 Kommentare
    1. Wolfgang S.
      says:

      Guten Tag,
      interessante Informationen.
      Was ist aus dem Gutachten des OLG Karlsruhe zum EA 897 geworden?
      Ich habe nichts mehr darüber gelesen, dass dieses erstellt wurde.
      Aktuell warte ich auf das Urteil des BGH zum Thermofenster, was hoffentlich am 14.12. gesprochen wird.
      Sind Ihnen ggf. weitere Urteile zum EA 897 bekannt?
      Danke und beste Grüße
      Wolfgang Schluricke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Interesse an den aktuellen Urteilen zum Abgasskandal. Bezüglich der Anordnung des OLG Karlsruhe zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gehe ich davon aus, dass die Parteien sich zuvor außergerichtlich geeinigt haben.

        Dennoch gab es zwischenzeitlich weitere Urteile, die den Motor EA 897 betreffen und in denen die Gerichte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW und damit einen Schadensersatzanspruch für den Kunden bestätigt haben: Landgericht Oldenburg, Az. 4 O 106/19 und Landgericht Offenburg (Urteil vom 07.05.2020, Az.: 4 O 106/19).

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei