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Die Urlaubsreise beginnt, die Autobahnen sind frei, keine Staus und die Kilometer fliegen regelrecht dahin – eine Traumvorstellung für jeden Reisenden. Die Entfernungstafeln auf den Autobahnen zeigen immer weniger Kilometer an, man nähert sich dem Ziel immer mehr und die Vorfreude steigt entsprechend. Hin und wieder erblickt man dabei unter anderem auf den Entfernungstafeln ein besonderes Verkehrszeichen: ein grüner Untergrund mit einer weißen Buchstaben- und Zahlenkombination, beispielsweise E40, E55 oder E28. Wohl jedem Kfz-Fahrer sind diese Verkehrszeichen schon einmal aufgefallen, sowohl in Deutschland als auch im Urlaubs- bzw. im Ausland – und häufig stellt man sich die Frage: was bedeuten diese Verkehrszeichen? Diese grünen Verkehrszeichen mit der weißen Aufschrift kennzeichnen eine sogenannte Europastraße. Doch was ist eine Europastraße? Welche Bedeutung hat sie und welche rechtliche Grundlage gibt es?
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Europastraßen sind spezielle Fernstraßen, die durch ganz Europa, teilweise aber auch durch Asien verlaufen, und hauptsächlich den grenzübergreifenden Verkehr über große Entfernungen ermöglichen bzw. erleichtern sollen. Europastraßen sollen also Verkehrsverbindungen schaffen, die über große Distanzen und Ländergrenzen führen. Dabei können neben Autobahnen und Schnellstraßen auch Bundes- und Landstraßen Europastraßen sein. Die Kennzeichnung einer Europastraße durch eine Nummerierung, wie etwa E40, soll Kfz-Fahrern eine möglichst einfache Orientierung ermöglichen.
Europastraßen führen sowohl von Nord nach Süd als auch von West nach Ost. Hierbei sind es nicht nur unmittelbar aneinander grenzende, sondern auch weit entfernte Länder, die miteinander verbunden werden. So führt beispielsweise die Europastraße 30 (E30) von Irland unter anderem durch die Niederlande und Deutschland bis nach Russland. Die Europastraße 45 (E45) beginnt in Norwegen, verbindet die skandinavischen Länder, Deutschland und Österreich miteinander und endet in Italien.
Nicht jede Fernstraße kann beliebig eine Europastraße werden. Die Kennzeichnung einer Straße als Europastraße (sowohl Nummerierung als auch Verlauf) legen die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Wirtschaftskommission (ECE) auf Grundlage des “Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs” fest.
Das Verkehrszeichen einer Europastraße ist grundsätzlich einheitlich: weiße Aufschrift mit dem Buchstaben ‘E’ und einer Zahl auf grünem Untergrund. Die Art der Kennzeichnung durch das Verkehrszeichen kann jedoch je nach Land und Art der Straße unterschiedlich sein. Häufig wird die europaweite Kennzeichnung zusätzlich zur nationalen Nummerierung angebracht. Während zum Beispiel in Deutschland auf Autobahnen eine Europastraße ausschließlich nur auf Entfernungstafeln ausgewiesen wird (zusammen mit der nationalen Nummerierung), werden in Schweden und Norwegen die nationalen Fernstraßen hauptsächlich mit der Europastraßennummer gekennzeichnet. Anders ist das in Dänemark und Belgien: hier werden nur die Autobahnen mit einem entsprechenden Verkehrszeichen als Europastraße deklariert.
In Abhängigkeit von der Bedeutung für die Verkehrsverbindungen im Straßennetz gibt es zwei Kategorien von Europastraßen, die für die Nummerierung einer Europastraße maßgeblich sind. Kategorie A umfasst dabei wichtige Verbindungen, Kategorie B weniger wichtige. Neben der Wichtigkeit der Route ist auch ihr Verlauf wesentlich.
Die bedeutendsten Verbindungen in der Kategorie A stellen das sogenannte Hauptnetz dar und haben – abhängig vom Verlauf – als Endziffer eine 0 (West nach Ost bzw. umgekehrt) oder eine 5 (Nord nach Süd bzw. umgekehrt). Zwischen den Hauptrouten verlaufende Europastraßen, die auch Teil des Hauptnetzes sind, haben in Abhängigkeit von der Hauptroutenrichtung eine gerade oder ungerade zweistellige Nummer.
Europastraßen der Kategorie B, die nicht zum Hauptnetz gehören, weisen eine dreistellige Zahl auf. Straßen dieser Kategorie dienen in der Regel der Verbindung der Hauptrouten untereinander. Eine Europastraße der Kategorie B kann durchaus auch lediglich eine nationale Straße in einem Land sein; in einigen Regionen verläuft eine derartige Straße aber häufig auch über die Grenzen hinweg.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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