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Den einen oder anderen Strafzettel oder Bußgeldbescheid hat wahrscheinlich jeder Kfz-Fahrer in seiner Sammlung: falsch geparkt, Stoppschild überfahren, die Vorfahrt nicht beachtet usw.. Die “Spitzenposition” der Strafzettel bilden aber mit Sicherheit die “Knöllchen” bzw. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Jeden Tag erwischt die Polizei unzählige Schnellfahrer, die auf unterschiedliche Weise überführt werden. Der berüchtigte “Blitzer” ist dabei jedem Kfz-Fahrer bekannt. Daneben gibt es zur Geschwindigkeitskontrolle bzw. zur Messung der Geschwindigkeit noch eine Reihe weiterer Messgeräte und Messmethoden.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Grundsätzlich überwacht die Polizei die Geschwindigkeit auf zwei verschiedene Arten: stationär oder mobil. Während die stationäre Geschwindigkeitskontrolle an einer festen Stelle mithilfe eines fest installierten Gerätes stattfindet, erfolgt die mobile Geschwindigkeitsüberwachung an unterschiedlichen Orten. Im Folgenden werden einige der Messmethoden zur Geschwindigkeitskontrolle näher erläutert.
Was in der Alltagssprache als „Blitzer“ bekannt ist, bezeichnen die Fachleute als „Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung mit Hilfe von Radarmessungen“ oder einfach als Radarfalle. Sie ist die am häufigsten eingesetzte Messmethode zur Geschwindigkeitskontrolle. Die Messung erfolgt über von der Radaranlage gesendete elektromagnetische Schwingungen, die vom vorbeifahrenden Kfz reflektiert werden. Aufgrund der Bewegung des Fahrzeuges auf das Radarmessgerät zu verändern sich die elektromagnetischen Wellen (für Physikprofis genauer: ändert sich die Schwingungsfrequenz der reflektierten gegenüber den ausgestrahlten Wellen, sogenannter “Doppler-Effekt”). Durch das Ausmaß der Frequenzänderung bestimmt die Radaranlage die gefahrene Geschwindigkeit. Ist das Fahrzeug zu schnell unterwegs, löst der “Blitzer” aus, das heißt Fahrer und Fahrzeug werden fotografiert. Abhängig vom Gerät kann die Geschwindigkeitsmessung allerdings auch ohne Blitz erfolgen. Die Radarfalle ist in der Regel als Stativ am Fahrbahnrand installiert. Es ist jedoch auch möglich, dass die Geschwindigkeit aus einem Fahrzeug heraus kontrolliert wird.
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Die Geschwindigkeitskontrolle mithilfe eines Lasermessgerätes erfolgt über das Abstrahlen von Lichtimpulsen, die das vorbeifahrende Kfz reflektiert. Die Zeit, die vom Aussenden (vom Lasergerät) bis zum Empfangen des vom Kfz zurückgeworfenen Laserstrahls vergeht (Laufzeit), ist abhängig von der Entfernung zwischen Messgerät und Fahrzeug und lässt so die Entfernung messen (je größer die Entfernung, desto länger die Laufzeit). Das Prinzip der Geschwindigkeitsbestimmung besteht nun darin, dass zweimal (oder mehrmals) hintereinander in definierten Zeitabständen vom Lasergerät Lichtimpulse ausgesendet und wieder empfangen werden. Da sich das Kfz in dieser Zeit bewegt, ändert sich auch die Distanz zum Messgerät und damit die Zeit, die der Laserimpuls vom Messgerät zum Fahrzeug und wieder zurück benötigt (Laufzeit). Aus der zeitlichen Änderung der Laufzeit (also der Entfernung zwischen Messgerät und Fahrzeug) kann so die Geschwindigkeit errechnet werden.
Lasermessgeräte kommen meist bei einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz. Da die mobilen Geräte keine Blitzerfotos schießen, sondern nur das Nummernschild “knipsen”, ziehen die Polizisten Schnellfahrer buchstäblich umgehend aus dem Verkehr, um die Personalien des Betroffenen aufzunehmen.
Beim sogenannten Videonachfahrsystem (oder Police-Pilot-System) überwacht die Polizei aus dem Auto heraus mit Videoaufnahmen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Technische Voraussetzung ist zum einen, dass ein Messgerät die aktuelle Geschwindigkeit des Polizeiautos registriert (und deshalb mit dem Tachometer verbunden sein muss) und zum anderen, dass das Polizeiauto eine Zeit lang mit gleichbleibendem Abstand hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug herfährt. Die Geschwindigkeit des Polizeiautos ist dann identisch mit der Geschwindigkeit des kontrollierten Kfz. Da das Ganze auf Video aufgezeichnet wird, ist schließlich die Geschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs dokumentiert und kann dem Fahrer gegenüber oder vor Gericht auch als Beweismittel dienen.
Bei einer Lichtschranke wird ein Lichtstrahl von einem Ort ausgestrahlt (Sender) und an einem anderen Ort aufgenommen (Empfänger). Wenn sich zwischen Sender und Empfänger ein Gegenstand oder ähnliches “dazwischenschiebt”, wird der Lichtstrahl unterbrochen und das wird vom System der Lichtschranke “registriert”. Das Prinzip ist zum Beispiel von automatisch schließenden Fahrstuhltüren bekannt, bei denen ein Unterbrechen der Lichtschranke (etwa durch eine Hand oder einen Koffer) sofort den Schließvorgang unterbricht und zum Wiederaufmachen der Türen führt. Bei einem Lichtschrankenmessgerät im Straßenverkehr beruht das Prinzip der Geschwindigkeitsmessung darauf, dass durch mindestens zwei (in der Praxis jedoch drei) Lichtschranken an beiden Straßenrändern das Durchfahren eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort registriert wird. Aus dem örtlichen Abstand der Lichtschranken und dem zeitlichen Abstand der Unterbrechungen des Lichtstrahls lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnen.
Bei der Induktionsmessung befinden sich Induktionsschleifen unter der Straße, bei denen durch das Darüberfahren eines Fahrzeugs ein elektromagnetisches Signal ausgelöst wird. Alternativ können in den Fahrbahnbelag eingebaute sogenannte Piezosensoren den erzeugten Druck eines darüber fahrenden Kfz aktivieren. Analog zur Lichtschrankenmessung lässt sich aus dem örtlichen Abstand zweier Induktionsschleifen bzw. Piezosensoren und dem zeitlichen Abstand der durch das darüberfahrende Kfz erzeugten Signaländerungen die Geschwindigkeit errechnen. Induktionsschleifen kommen im Übrigen auch bei automatischen Ampelanlagen zur Anwendung (damit das Heranfahren eines Fahrzeugs “bemerkt” wird).
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Geht den Polizisten bei einer Geschwindigkeitskontrolle ein Schnellfahrer ins Netz, wird von der gefahrenen Geschwindigkeit grundsätzlich ein sogenannter Toleranzwert abgezogen. Dieser dient dazu, etwaige Messungenauigkeiten, die durch die Messgeräte entstanden sind, auszugleichen. Dennoch gilt zum einen: keine Technik ist ohne Fehler; zum anderen: auch Menschen machen Fehler bzw. Polizisten, die die Messgeräte bedienen, sind auch nur Menschen. Das heißt: unabhängig vom Toleranzwert können Geschwindigkeitsmessungen – egal, welche Messmethode zu Einsatz kommt – fehlerhaft sein. Daher ist gerade bei harten Sanktionen, wie einem hohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot, ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinnvoll.
Grundsätzlich können ein Bedienungsfehler des Messgerätes, eine nicht ordnungsgemäße, nachweisbare Wartung des Gerätes, ein unkenntliches Blitzerfoto oder falsche Angaben auf dem Bußgeldbescheid einen Einspruch begründen. Abhängig vom Messgerät bzw. der Messmethode gibt es einige weitere Gründe für einen Einspruch. So muss für eine verlässliche Messung mit einem Lasermessgerät beispielsweise das Gerät unter anderem im Hinblick auf die Entfernung zur Fahrbahn richtig ausgerichtet> sein. Darüber hinaus sind sowohl Probemessungen im Vorfeld als auch das Führen eines lückenloses Messprotokolls erforderlich.
Die korrekte Ausrichtung des Messgerätes ist auch bei einer Geschwindigkeitskontrolle mithilfe von Lichtschranken entscheidend. Zudem müssen vor der Geschwindigkeitsüberwachung Testfotos geschossen werden, um die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu überprüfen. Die Messmethode mit Lichtschranken ist darüber hinaus besonders bei widrigen Wetterverhältnissen wie Regen oder Nebel anfällig für Fehler, da das Lichtsignal unter Umständen nicht richtig reflektiert wird. Außerdem ist eine Zuordnung der Geschwindigkeiten häufig nicht möglich, wenn mehrere Kraftfahrzeuge nebeneinander die Lichtschranke passieren.
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist also durchaus fehleranfällig und in vielen Punkten angreifbar. Um die Erfolgschancen bei einem Einspruch bestmöglichst zu erhöhen, ist es insbesondere bei harten, einschneidenden Sanktionen ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der den Betroffenen mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen unterstützen kann.
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