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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Die Teilnahme am Straßenverkehr bedeutet für viele Kfz-Fahrer nicht nur Freude am Autofahren, sondern aufgrund der Verantwortung und Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auch Stress. Dabei gibt es unterschiedliche Situationen, die die Anspannung noch fördern. Dazu zählt zum Beispiel eine Fahrbahnverengung. Neben der Unsicherheit, wie man sich richtig zu verhalten hat, steigt die Angst, auf beengtem Raum einen Unfall zu bauen und sowohl andere Verkehrsteilnehmer als auch sich selbst zu gefährden. Was ist zu beachten, um eine Fahrbahnverengung sicher zu passieren? Welche Sanktionen drohen bei einem Fehlverhalten? Warum kommt es überhaupt zu einer Fahrbahnverengung?
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Eine Fahrbahnverengung kann auf unterschiedliche Weise auftreten:
Ursachen für eine Fahrbahnverengung sind häufig Baustellen. Aber auch unter Brücken zwischen den Pfeilern wird die Straßenführung oft schmaler.
Anlage 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert die Verkehrszeichen einer Fahrbahnverengung (Zeichen 120 und 121) als Gefahrenzeichen. Das Verkehrszeichen 120 weist auf eine verengte Fahrbahn in beiden Richtungen hin, das Zeichen 121 dagegen zeigt eine Fahrbahnverengung auf nur einer Spur an. Beide Verkehrsschilder sind dreieckig, haben einen weißen Untergrund und einen roten Rahmen mit zwei vertikalen schwarzen Strichen in der Mitte, die die Fahrbahn symbolisieren.
Häufig wird das Verkehrszeichen einer Fahrbahnverengung durch das Vorschriftszeichen 208 ergänzt. Dieses ordnet an, dass dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren ist. Das runde Schild ist weiß mit einer roten Umrandung, in der Mitte befinden sich zwei Pfeile, die die Fahrtrichtung anzeigen. Der Pfeil in die eigene Richtung ist rot, der Pfeil für den Gegenverkehr schwarz.
Darüber hinaus gilt bei Fahrbahnverengungen in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit, die ebenfalls durch Verkehrsschilder angezeigt wird.
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Bei einer Fahrbahnverengung gibt es klare Verhaltensvorschriften. Handelt es sich um eine einseitige Fahrbahnverengung, kann das Hindernis oft nur auf der Gegenspur umfahren werden. Ist dies der Fall, sind grundsätzlich die Kfz-Fahrer bzw. Verkehrsteilnehmer wartepflichtig, auf deren Fahrbahn das Hindernis ist. Das heißt, sie müssen anhalten und dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren. Sobald die Fahrbahn frei ist, kann der Fahrer den Blinker setzen und die Spur wechseln, um am Hindernis vorbeizufahren. Dieser Vorgang sollte möglichst schnell erfolgen, damit der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird und nachfolgende Fahrzeuge auch die Möglichkeit haben, das Hindernis zu umfahren, ohne noch einmal warten zu müssen.
Verursacht ein Fahrzeugführer an einer Fahrbahnverengung einen Unfall, weil er den Gegenverkehr nicht durchgelassen hat, wird ihm für gewöhnlich die volle Schuld zugesprochen.
Bei einer beidseitigen ist die Fahrbahn in der Regel noch breit genug, dass der Verkehr in beide Richtungen fließen kann. Hier ist an der Engstelle erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Kfz-Fahrer sollten die Geschwindigkeit im entsprechenden Bereich anpassen und vorsichtig vorbeifahren.
Ein Reißverschlussverfahren wird häufig angewendet, wenn bei einer mehrspurigen Fahrbahn eine Spur nicht befahrbar ist, beispielsweise aufgrund einer Baustelle. Häufig findet sich eine derartige Verkehrssituation auf Autobahnen. Das Reißverschlussverfahren funktioniert nach einer bestimmten Vorgehensweise und soll einen Stau verhindern. Dabei fahren Fahrzeugführer direkt bis vor das Hindernis und ordnen sich dann auf der benachbarten Spur ein. Kfz-Fahrer auf dieser Spur müssen jeweils ein Auto hereinlassen, sodass die Fahrzeuge im Wechsel nacheinander weiterfahren.
Verhalten sich Kfz-Fahrer bei einer Fahrbahnverengung nicht ordnungsgemäß, erwarten sie gemäß Bußgeldkatalog Verwarngelder. Eine Missachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs bei einer einseitigen Fahrbahnverengung kostet 20 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall muss der Verkehrssünder 30 bzw. 35 Euro zahlen. Das Nichtsetzen des Blinkers vor dem Ausscheren oder Einscheren vor bzw. nach dem Hindernis hat ein Verwarngeld von 10 Euro zur Folge.
Verstoß | Bußgeld |
bei einer einseitigen Fahrbahnverengung an einem Hindernis vorbeigefahren, ohne dem Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren | 20 Euro |
… mit Gefährdung | 30 Euro |
… mit Unfall | 35 Euro |
vor dem Hindernis ausgeschert ohne den Blinker zu setzen | 10 Euro |
beim Wiedereinordnen den Blinker nicht gesetzt | 10 Euro |
Missachten Fahrer bei einer Fahrbahnverengung die angeordnete Höchstgeschwindigkeit, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
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