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Wenn das Fahrzeug plötzlich liegen bleibt, ist häufig der Ärger groß. Doch schnell kann auch Panik aufsteigen. Denn da man eine Autopanne glücklicherweise nicht jeden Tag hat, ist mancher Autofahrer unsicher, wie er sich nun zu verhalten hat. Gerade auf der Autobahn kann eine Fahrzeugpanne für zusätzlichen Stress sorgen, ist hier aufgrund der hohen Geschwindigkeiten die Unfallgefahr besonders hoch, wenn andere Kfz-Fahrer das liegengebliebene Auto nicht rechtzeitig erkennen. Damit eine Gefährdung des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer möglichst ausgeschlossen wird, gibt es an vielen Straßen eine sogenannte Pannenbucht (auch als Nothaltebucht bezeichnet), die Autofahrer nutzen können, wenn ihr Kfz eine Panne hat, beispielsweise einen Reifenplatten. Auch in anderen Notfällen ist es erlaubt, die Pannenbucht zu befahren.
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Pannen- bzw. Nothaltebuchten befinden sich an unterschiedlichen Standorten. Dazu zählen Autobahnen, Tunnel oder Gebirgsstraßen. Aber auch an viel befahrenen Straßen oder an Straßen ohne Seitenstreifen ist häufig eine Pannenbucht eingerichtet. Eine Pannen- bzw. Nothaltebucht wird durch das Verkehrszeichen 328 ausgewiesen. Dieses ist in Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Richtzeichen definiert. In der Regel befindet sich das Verkehrsschild einer Pannenbucht ungefähr 300 Meter vor der entsprechenden Stelle. Zur Orientierung wird Kfz-Fahrern in vielen Fällen durch ein Zusatzzeichen angezeigt, wie weit die Pannen- bzw. Nothaltebucht noch entfernt ist.
Gemäß StVO dürfen Kfz-Fahrer die Pannen- oder Nothaltebucht nur nutzen, wenn sie eine Panne haben oder ein Notfall vorliegt. Auch der Verdacht einer Panne, beispielsweise weil eine Kontrolleuchte im Armaturenbereich aufleuchtet, gilt hierbei als Notfall. Bei einer Panne sollten Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ihr Fahrzeug in der nächsten Pannenbucht abstellen. Nach dem Anziehen der Warnweste und dem Aufstellen des Warndreiecks ist mit den Notrufsäulen die Polizei bzw. der Abschleppdienst zu rufen. Über die Notrufsäulen kann direkt der Standort des liegen gebliebenen Fahrzeuges ermittelt werden. Gerade in einem Tunnel oder auf der Autobahn sollte statt des Mobiltelefons eine Notrufsäule benutzt werden. So können die Einsatzkräfte auf direktem Wege den Einsatzort erreichen.
Ist das Abstellen des Kfz in einer Pannenbucht nicht möglich, weil die nächste Bucht zu weit entfernt ist, muss das Fahrzeug auf dem Standstreifen oder so nah wie möglich am nächsten Fahrbahnrand abgestellt werden.
Pannen- bzw. Nothaltebuchten dienen dazu, dass Fahrer ihr Kfz bei einer Panne oder einem anderweitigen Notfall abstellen können, ohne dabei den fließenden Verkehr zu behindern oder zu gefährden. Entsprechend sind Pannenbuchten immer freizuhalten, dass Fahrer im Notfall tatsächlich in die Bucht ausweichen können. Stellen Fahrzeugführer ihr Kfz in einer Pannenbucht ab, obwohl kein Notfall vorliegt, beispielsweise um zu telefonieren, droht ein Verwarngeld. Der Bußgeldkatalog bestraft das rechtswidrige Halten oder Parken in einer Pannen- bzw Nothaltebucht mit 20 (Halten) bzw. 25 Euro (Parken). Ist es Fahrern im Notfall nicht möglich, in einer Pannenbucht zu fahren, da diese widerrechtlich belegt ist, können im schlimmsten Fall Unfälle passieren, wenn andere Verkehrsteilnehmer in das liegengebliebene Kfz hineinfahren.
Verstoß | Bußgeld |
in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | 20 Euro |
in einer Nothalte- und Pannenbucht geparkt | 25 Euro |
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Ich machte meine kleine 45min.Pause auf einer Nothaltebucht meines Wissens nach weit Abseits der Autobahn.Es gab die durchgehend weiße Standstreifen Linie,dann noch eine Stahlbarke,und noch weiter nach Rechts dann erst die Sogenannte Nothaltebucht.Es war quasi eine Spur von einer Tankstelle weg zur Autobahn rauf.Und daneben noch diese Notbucht.Jetzt wirft man mir Parken auf der Autobahn vor obwohl ich mindestens 15-20meter weg war von der Autobahn. Daher Frage ich mich ob soweit weg von der Autobahn dieses überhaupt noch zur Autobahn gehört und somit der Vorwurf Parken auf der Autobahn überhaupt noch stand halten kann.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Halten und Parken an Zu- und Abfahrten von Raststätten ist ein umstrittenes Thema. Es wurde zwar bereits entschieden, dass das Parken auf dem Gelände einer Raststätte kein Parken auf der Autobahn im Sinne des Bußgeldkatalogs darstellt. Das Parken auf Zu- oder Abfahrten, Beschleunigungsstreifen etc. kann jedoch schon als solches geahndet werden.
Der Einzelfall müsste also genau geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt