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Begriffe wie „Fahreignungsseminar” oder “Aufbauseminar” im Zusammenhang mit Straßenverkehrsordnung und Ordnungswidrigkeiten haben für viele Fahrer einen negativen Beigeschmack – schließlich stehen sie in Zusammenhang mit einem Fehlverhalten des Fahrzeugführers. Während ein Aufbauseminar für Fahranfänger Teil der Sanktionen nach einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß ist, dient ein Fahreignungsseminar für “Punktesammler” dazu, Punkte in Flensburg abzubauen. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgt dabei – im Gegensatz zu einem Aufbauseminar für Fahranfängern – stets auf freiwilliger Basis.
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Für langjährige Führerscheinbesitzer, die in Flensburg Punkte auf dem Konto haben, besteht die Möglichkeit, alle fünf Jahre durch eine freiwillige Nachschulung im Rahmen eines Fahreignungsseminars (FES) Punkte abzubauen. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto bestehen, außerdem kann pro FES nur jeweils ein Punkt abgebaut werden. Eine Teilnahme am Fahreignungsseminar ist auch bei sechs oder sieben Punkten möglich, allerdings können in solchen Fällen keine Punkte abgebaut werden. Ab acht Punkten erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis und der Fahrer muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
Um Führerscheinbesitzern, die in Flensburg Punkte haben, die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar „schmackhaft“ zu machen, sieht das zuständige Straßenverkehrsamt unterschiedliche Maßnahmen (sogenannte Mahnstufen) vor, die sich nach der Anzahl der Punkte in Flensburg richten:
Die genauen Inhalte eines Fahreignungsseminars bzw. eines Punkteabbauseminars sind von den Verstößen des jeweiligen Fahrers abhängig. Grundsätzlich besteht ein Fahreignungsseminar aus
Die verkehrspsychologische Maßnahme führt ein geschulter Verkehrspsychologe durch. Dabei sollen jedem Teilnehmer individuell Wege aufgezeigt werden, das vergangene riskante Fahrverhalten in Zukunft zu vermeiden. Die verkehrspsychologische Maßnahme umfasst zwei Einzelgespräche (jeweils 75 Minuten).
Bei der verkehrspädagogischen Maßnahme besteht das Ziel darin, beim Fahrer ein Gefahrenbewusstsein zu bewirken bzw. zu stärken und Alternativen im Fahrverhalten aufzuzeigen. Zuständig ist ein auf derartige Maßnahmen spezialisierter Fahrlehrer. Die verkehrspädagogische Maßnahme besteht aus zwei 90-minütigen Modulen und wird in Einzel- oder in Gruppensitzungen (maximal sechs Teilnehmer) absolviert.
Die Kosten eines freiwilligen Fahreignungsseminars bewegen sich im höheren dreistelligen Bereich und können sich insgesamt auf bis zu rund 650 Euro belaufen. Die genauen Kosten variieren je nach Anbieter des Seminars und der Fahrschule.
Anbieter von Fahreignungsseminaren sind beispielsweise der TÜV oder DEKRA.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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