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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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In Deutschland besteht für Kraftfahrzeugfahrer die Möglichkeit, auf Verkehrsübungsplätzen in Fahrsicherheitszentren ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Durch dieses Training sollen die Fahrer geschult werden, vorausschauend zu fahren, um Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu vermeiden. Außerdem sollen sie lernen, auch unter Stress richtig zu reagieren, wenn sie in eine Gefahrensituation verwickelt sind. Die richtige Beherrschung des Fahrzeuges ist von großer Bedeutung.
Das Fahrtraining dürfen nur Personen leiten, die eine vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) anerkannte Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Zu den Anbietern von Fahrsicherheitstrainings gehören u. a. der ADAC und die Verkehrswacht. In der Regel wird für die Trainings das eigene Auto oder das eigene Motorrad genutzt.
Um derartige Kurse belegen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. So muss der Teilnehmer einen Führerschein besitzen und eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Kraftfahrzeug vorweisen. Darüber hinaus muss der Teilnehmer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Vollversicherung abgeschlossen haben. Da die Fahrer ihr Fahrzeug am Limit bewegen sollen, kann es auch beim Fahrsicherheitstraining mitunter zu einem Unfall kommen.
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Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Vorsicht des Fahrers kann es auch bei einem Fahrtraining zu einem Verkehrsunfall kommen.
Sicherheitsvorkehrungen in Fahrsicherheitszentren, um einen einen Unfall zu verhindern, sind sehr hoch. Tatsächlich kommt ein Zusammenstoß äußerst selten vor, ganz ausschließen ist aber nie, dass etwas passiert.
Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Vollversicherung ist es nicht erlaubt, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen. Zusätzlich besteht oftmals die Möglichkeit, tageweise einen Haftungsausschluss oder eine Vollkaskoversicherung mitzubuchen. Durch eine solche Tagesversicherung sichert sich der Teilnehmer gegen eine Beitragserhöhung der eigentlichen Versicherung im Falle eines Unfalls beim Fahrsicherheitstraining ab. Die Kosten für eine Tagesversicherung sind abhängig von Fahrzeugtyp und Selbstbeteiligung. Für gewöhnlich muss ein Teilnehmer zwischen 15 und 30 Euro zahlen. Welche Möglichkeiten es genau gibt, sich zusätzlich zu versichern, oder zu welcher zusätzlichen Versicherung man sogar verpflichtet ist, hängt von Kurs und Anbieter ab. Im Falle eines Unfalls beim Fahrtraining tritt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Pkw oder Motorrad ein. Bei Schäden am anderen Kraftfahrzeug, greift die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers.
Wenn bei einem Fahrsicherheitstraining ein Unfall passiert, haben die Unfallbeteiligten die gleichen Schritte einzuleiten wie bei einem gewöhnlichen Unfall im Straßenverkehr. Der Unfallhergang wird dokumentiert und die Versicherung informiert. Das Hinzuziehen der Polizei ist nicht zwingend notwendig. Beim Fahrsicherheitstraining ist davon auszugehen, dass viele Zeugen für den Unfall zugegen sind. Sollten die Unfallbeteiligten allerdings unterschiedlicher Meinung über den Unfallhergang sein, ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Bei Personenschäden sind Rettungsdienst und Polizei unverzüglich zu informieren und anschließend erste Hilfe zu leisten.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Hi
Ich habe vor einigen Monaten meinen Führerschein bestanden aber fühle mich beim Fahren irgendwie noch nicht so ganz sicher und traue mich nicht wirklich alleine auf die Straße.
Gerne würde ich bei meiner alten Fahrschule noch ein paar Fahrstunden nehmen, wissen Sie ob das möglich ist? Bieten Fahrschulen sowas an? Wenn ja wer haftet bei einem Unfall? Ich habe ja einen Führerschein aber bin dann ja mit einer Fahrschule unterwegs.
Dankeschön
Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Regel bieten Fahrschulen auch Fahrstunden zum “Auffrischen” an. Auch in diesem Fall würde der Fahrlehrer vermutlich haften, denn er ist für den Fahrschüler verantwortlich. Im Vertrag mit der Fahrschule könnte auch eine abweichende Regelung vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt