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Einsatzkräfte, die zu einem Unfall gerufen werden, sind sicher einiges gewohnt. Der Anblick, der sich ihnen nach einem Frontalzusammenstoß bietet, ist allerdings auch für hartgesottene Profis nicht immer leicht zu verkraften. Es liegen häufig nicht nur Fahrzeugteile weit verstreut herum, sondern es sind unter Umständen auch Personen aus den Fahrzeugen geschleudert worden, vielleicht eingeklemmt und schwer verletzt. Doch wie kommt es zu solch schlimmen Unfällen wie einem Frontalzusammenstoß?
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Ein Frontalzusammenstoß bezeichnet die Kollision zweier Fahrzeuge, die direkt (Motorhaube gegen Motorhaube) gegeneinander fahren. Zum einem derartigen Unfall kommt es, wenn ein Fahrzeug von seiner Fahrspur abkommt und in den Gegenverkehr bzw. auf die Gegenfahrbahn gerät. Häufig passiert ein Frontalzusammenstoß bei einem Überholvorgang, wenn der Fahrer zum Überholen auf die Gegenfahrbahn ausschert und dabei das entgegenkommende Kfz nicht sieht. Auch der Abstand zum entgegenkommen Fahrzeug wird oft unterschätzt und wenn der überholende Fahrer keine Möglichkeit mehr hat, wieder auf seine Spur einzuscheren, ist die unvermeidbare Folge ein Frontalzusammenstoß.
Besonders bei hohen Geschwindigkeiten, etwa auf Landstraßen, können auch Ausweichmanöver oder Vollbremsungen dazu führen, dass das Kfz ins Schlingern und auf die Gegenfahrbahn gerät und frontal in ein entgegenkommendes Auto kracht. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Ursachen für einen Frontalzusammenstoß bzw. dafür, dass das Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gerät. Zum Beispiel eine zu hohe Geschwindigkeit in einer Kurve, nasse oder glatte Fahrbahnen, Unaufmerksamkeit oder eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit durch Rauschmittel, wie Alkohol oder Drogen. Auch Geisterfahrer verursachen auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht selten Frontalzusammenstöße, wenn sie in die falsche Richtung aufgefahren sind.
Oftmals sind in einen Frontalzusammenstoß auch andere Fahrzeuge verwickelt, wenn der Unfall eine Kettenreaktion in Gang setzt – im schlimmsten Fall kommt es zu einer Massenkarambolage. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten ist die Wucht des Aufpralls nämlich so groß, dass die Gefahr besteht, dass die beteiligten Fahrzeuge umher geschleudert werden und der nachfolgende Verkehr nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann. Auch umherfliegende Fahrzeugteile können andere Kfz beschädigen.
Es eine Horrorvorstellung, in einen schweren Unfall verwickelt zu sein, oder diesen als Zeuge mitzuerleben. Dennoch ist es unerlässlich, Ruhe zu bewahren und die nötigen Unfallmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen sowohl die Absicherung der Unfallstelle durch Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen des Warndreiecks als auch das Informieren der Einsatzkräfte und die >Erstversorgung von verletzten Personen. Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls liegt unter Umständen eine unterlassene Hilfeleistung vor (§ 323c StGB). Im Zweifel sollte man als Unfallhelfer andere Personen bitten, ebenfalls zu helfen.
Ein Frontalzusammenstoß hat in der Regel gravierende Folgen. Zum einen entstehen hohe Schäden an den Fahrzeugen, meistens Totalschäden. Eine Reparatur des jeweiligen Kfz ist in diesem Fall finanziell unter Umständen nicht mehr lohnenswert, da die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Zum anderen werden bei einem Frontalzusammenstoß häufig Personen schwer verletzt (beispielsweise Kopfverletzungen oder Knochenbrüche); nicht selten endet ein Frontalzusammenstoß auch tödlich. Haben Fahrzeuginsassen den Sicherheitsgurt nicht angelegt, kommen also ihrer Anschnallpflicht nicht nach, besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sie durch den Aufprall aus dem Auto geschleudert werden.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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