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Die ersten zwei Jahre nach bestandener Führerscheinprüfung steht jeder Fahranfänger erst einmal unter spezieller Beobachtung, denn so lange dauert die Probezeit beim Führerschein. Auch wenn man die neu gewonnene Freiheit voll auskosten möchte oder unter chronischem Bleifuß leidet: In der Probezeit gilt es, die Verkehrsregeln und Vorschriften der StVO besonders genau zu beachten! Während ein Blitzer-Foto erfahrene Führerscheinbesitzer oft nur teuer zu stehen kommt, aber keine sonstigen Folgen hat, müssen Führerschein-Neulinge mit deutlich härteren Strafen rechnen. Welche Konsequenzen Sie erwarten, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden und wie Sie dagegen vorgehen können, erläutert der folgende Artikel.
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Gerade junge Fahranfänger neigen oft dazu, ihre Fahrkünste in der Probezeit zu überschätzen und begehen schnell den einen oder anderen Fahrfehler. Dazu zählt auch die Überschreitung des Tempolimits. Das bedeutet nicht immer gleich den Entzug der neu gewonnen Fahrerlaubnis oder die Verlängerung der Probezeit – es kommt immer auf die Höhe der Geschwindigkeit an, die Sie zu schnell gefahren sind.
Bis 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit handelt es sich noch um ein geringes Vergehen, das mit einem Bußgeld geahndet wird. Sollte die Grenze von 20 km/h zu schnell jedoch überschritten werden, gilt das als – besonders schwerwiegender- A-Verstoß und kann eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie weitere Sanktionen zur Folge haben. Dazu zählen neben dem unvermeidlichen Bußgeldbescheid die Teilnahme an einem Aufbauseminar, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. Um genaue Sanktionen festlegen zu können ist zudem ausschlaggebend, wo (außerorts, innerorts, Baustelle) und wie oft Sie schon während der Probezeit geblitzt wurden.
Wiederholungstäter mit mehreren A-Verstößen in der Probezeit haben härtere Sanktionen zu befürchten. Zu den A-Verstößen gehört nicht nur, in der Probezeit mit über 21 km/h geblitzt zu werden, sondern auch Vergehen wie unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu fahren oder gefährliches Verhalten beim Überholen.
Während einem Fahranfänger beim ersten A-Verstoß neben einem Bußgeld und Punkten eine Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit drohen, kommt beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hinzu. Diese ist jedoch freiwillig und nicht teilnahmepflichtig. Je nachdem, um wie viel Sie die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, kann Ihnen aber auch ein Fahrverbot für bis zu drei Monate auferlegt werden.
Beim dritten A-Verstoß in der (verlängerten) Probezeit sieht es schlecht für Ihr neues Hobby aus. Denn nun erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis inklusive einer Sperrfrist von sechs Monaten. Damit ist der Lappen weg und Sie sind um eine Fortbewegungsart ärmer.
Zwei B-Verstöße werden auch als ein A-Verstoß gewertet!
Wer in der Probezeit geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dem Bescheid geht meist ein Anhörungsbogen voraus. Dieser wird an die Adresse des Fahrzeughalters gesendet. Wenn Sie selbst nicht der Halter sind, sondern beispielsweise Ihre Eltern, sind diese verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen die Daten des Fahrers einzutragen. Der Anhörungsbogen dient zur freiwilligen Stellungnahme zum Tathergang. Sie müssen sich dabei zu keiner Zeit selbst belasten, auch Eltern sind nicht verpflichtet, die Kinder zu belasten. Allerdings kann anhand des Fotos meist schon festgestellt werden, dass ein Familienmitglied gefahren ist.
Wenn Ihre Eltern angeben, sich nicht erinnern zu können, wer mit dem Auto gefahren ist, erhöht sich die Chance auf eine Verjährung des Bußgeldbescheids. Allerdings droht Ihren Eltern die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Grundsätzlich sollten Sie den Anhörungsbogen besser nicht komplett ausgefüllt zurücksenden, sondern die Kommunikation mit den Behörden lieber einem Experten überlassen.
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Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen ihn eingelegt werden. Wird dies nicht getan, wird der Bescheid rechtskräftig und die Strafe muss vom Beschuldigten gezahlt werden. Wer überlegt, gegen den Bußgeldbescheid in der Probezeit Einspruch einzulegen, kann zunächst überprüfen, ob der Bescheid laut § 66 OWiG auch vollständige und korrekte Angaben enthält. Dazu gehören unter anderem Ihre persönlichen Informationen, Ort und Zeitpunkt des Vergehens, Beweismittel und gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit. Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann auf Anhieb erkennen, ob beim Bußgeldbescheid etwas nicht korrekt ist.
Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn die Tat verjährt ist. Bei Ordnungswidrigkeiten dauert das oft nur ein paar Monate. Auch wenn kein Bild mitgeschickt wird oder Sie auf dem Bild nicht deutlich zu erkennen sind, kann ein Einspruch erfolgreich sein. Sie haben immer die Möglichkeit, das Bild anzufordern. Eine weitere Möglichkeit ist die Beanstandung der Messung. In vielen Fällen sind Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen fehlerhaft.
Um Ihre Chancen besser einschätzen zu können, ist es meistens hilfreich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der sich mit solchen Fällen auskennt und auch Ihren Fall mit Expertenaugen sieht. Gerade wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden und deshalb grundsätzlich mit schlimmeren Strafen rechnen müssen, ist es eine psychologische Entlastung, seinen Fall in erfahrene Hände zu geben.
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