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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Jeder Autofahrer kennt die Verkehrssituation: die Ampel steht auf Grün, doch bevor man über die Kreuzung fährt, springt die Lichtzeichenanlage auf Gelb um… also mal eben aufs Gaspedal gedrückt und noch schnell drüber gefahren. Alles im “grünen Bereich”, schließlich war die Ampel ja noch nicht rot – oder doch nicht? Die Annahme, dass man bei Gelb noch über die Ampel fahren darf, ehe sich diese auf Rot umstellt, ist weit verbreitet. Doch was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Das Überfahren einer gelben Ampel ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bei rechtswidrigem Verhalten droht ein Verwarngeld.
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§ 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer bei einer gelben Ampel “vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ müssen. Das bedeutet, dass Kfz-Fahrer oder auch Radfahrer grundsätzlich anhalten und stehen bleiben müssen. Allerdings bestätigen zwei Ausnahmen die Regel. Denn unter Umständen ist es erlaubt, über eine gelbe Lichtzeichenanlage zu fahren. Zum einen, wenn der Fahrer unmittelbar vor der Lichtzeichenanlage nicht mehr gefahrlos bremsen kann. Besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls durch das Anhalten an einer gelben Ampel, da das hinterher fahrende Kfz zu dicht aufgefahren ist, darf der Fahrer bei Gelb über die Kreuzung fahren. Zum anderen ist es zulässig, eine gelbe Ampel zu überfahren, wenn der Fahrer durch eine mittelstarke Bremsung nicht mehr rechtzeitig an der Haltelinie anhalten kann.
Wie lange eine Lichtzeichenanlage auf Gelb steht hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Während die Gelbphase bei 50 km/h beispielsweise drei Sekunden beträgt, dauert sie bei 70 km/h fünf Sekunden.
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Für das Fahren bei gelber Ampel gelten gesetzliche Regelungen. Bei einem Verstoß erwartet den Verkehrssünder ein Verwarngeld. Überfährt der Fahrer eine gelbe Ampel, obwohl er gefahrlos, ohne einen Unfall zu riskieren, bremsen kann, muss er 10 Euro zahlen. 15 Euro werden fällig, wenn der Fahrzeugführer das Rotlicht in Kombination mit dem Gelblicht missachtet.
Verstoß | Bußgeld |
Missachtung des Gelblichts, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre | 10 Euro |
Missachtung des Rotlichts in Kombination mit dem Gelblicht | 15 Euro |
Die meisten Autofahrer erhöhen die Geschwindigkeit, wenn die Ampel auf Gelb schaltet, um vor der Rotphase noch drüber zu fahren. Doch ein solches Fahrmanöver ist mitunter nicht nur gefährlich und verboten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fahrer beim Überfahren einer gelben Ampel geblitzt werden. In der Regel ist das widerrechtliche Fahren über eine gelbe Ampel allerdings schwer nachweisbar. Denn anhand der Blitzerfotos ist kaum ersichtlich, ob der Fahrer durch das Abbremsen einen Unfall oder eine anderweitige Gefährdung des Straßenverkehrs verursacht hätte. In diesem Fall ist es unter Umständen lohnenswert, sich Rat bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu holen und Einspruch einzulegen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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