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Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn Sie die Obergrenzen für die Geschwindigkeit auf den Straßen missachten. Vielleicht sind Sie aber unsicher, welche Geschwindigkeit erlaubt war und wie hoch ihre Geschwindkeit in dem Moment war. Der Bußgeldkatalog gibt eine Übersicht über die Höhe der Strafen für zu schnelles Fahren.
Innerorts gilt meistens ein Tempolimit von 30 beziehungsweise 50 km/h. Außerorts sowie auf Landstraßen regeln Schilder die erlaubte Geschwindigkeit. Ist außerorts kein Schild aufgestellt, beträgt die erlaubte Maximalgeschwindigkeit in der Regel 100 km/h.
Auch auf Autobahnen bestimmten die jeweiligen Schilder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Auf unbeschränkten Autobahnen wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h angesetzt. Dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung.
Es ist unbeachtlich, ob Sie das Verkehrsschild tatsächlich wahrgenommen haben oder nicht. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie innerorts also besser zu langsam als zu schnell fahren.
Schon wenige Stundenkilometer mehr oder weniger können einen gravierenden Unterschied ausmachen. Von besonderer Bedeutung ist deswegen auch der sogenannte Toleranzabzug. Er dient der Kompensation etwaiger Messfehler und beträgt bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h 3 km/h. Ab 100 km/h ist der Abzug etwas höher. Es werden drei Prozent der Gesamtgeschwindigkeit abgezogen, bei schlechten Sichtverhältnissen auch mehr. Der Toleranzabzug kann Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung also merklich reduzieren. Ein Fehler bei der Bestimmung bzw. beim Abzug der Toleranzwerte kann sich für Sie positiv auswirken. Deswegen ist bei Bescheiden, die sich nah an der Untergrenze für eine niedrigere Strafe befinden, eine Überprüfung sinnvoll.
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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine freie Straße, besondere Eile. Für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr gibt es viele Gründe. Doch ein plötzlicher, greller Blitz lässt das Fahrvergnügen schnell enden.
Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen es wahrscheinlich: Ein unscharfes Portraitfoto, das noch dazu völlig überteuert ist. So ärgerlich ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung aus ist, es kann weitaus härtere Konsequenzen geben. Wer erkennt, dass er gerade “geblitzt” wurde, nimmt oft instinktiv den Fuß vom Gas. Es bleiben viele offene Fragen: Wie viel zu schnell war ich? Welche Folgen hat meine Geschwindigkeitsüberschreitung für mich? Und droht mit vielleicht ein Fahrverbot, oder kann ich es noch irgendwie vermeiden?
Die Rechtslage ist relativ eindeutig: Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) besagt, dass eine Verkehrszuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld oder härtere Strafen zur Folge hat und nur “unbedeutende Ordnungswidrigkeiten” folgenlos bleiben (§ 2 ff. BKatV).
Es gibt viele Einzelheiten, die entscheiden, wie gravierend ein Verstoß beurteilt wird und welche Sanktionen im Einzelnen drohen. Aber selbst wenn ein Fahrverbot im Raum steht, ist oftmals das letzte Wort noch nicht gesprochen. Geschwindigkeitsmessungen sind oft fehlerhaft und angreifbar. Gegen solche Falschmessungen ist ein Vorgehen sehr aussichtsreich.
Unter Umständen kann die Abgabe der Fahrerlaubnis auch umgewandelt werden, sodass sich stattdessen das Bußgeld erhöht. Eine Überprüfung des Bescheids und ein etwaiger Einspruch lohnen sich fast immer.
Werden Sie innerorts mit einer höheren Geschwindigkeit geblitzt, wird es schnell teuer. Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es meistens 30er- und 50er-Zonen. Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit, so begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Ihnen droht dann mindestens ein Bußgeld. Für 30er- und 50er-Zonen innerorts gilt die gleiche Bußgeldtabelle.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ist das Auslösen des Blitzers zwar ärgerlich und mitunter teuer, aber ohne gravierende Folgen. Es fällt ein Bußgeld von 30 bis 70 Euro an. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es nicht. Aber: Nur 1 km/h schneller und sowohl der erste Punkt in Flensburg als auch ein einmonatiges Fahrverbot sind kassiert. Zusätzlich steigt die Höhe des Bußgeldes. Im Prinzip gilt: Je höher das durch die Geschwindigkeitsüberschreitung gesetzte Risiko ist, desto empfindlicher sind auch die Strafen. Aus diesem Grund werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts auch härter sanktioniert als außerorts. Hier rechnen die Verkehrsteilnehmer nicht mit sehr schnell fahrenden Autos und es sind mehr “schwächere” Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger unterwegs.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 50 Euro | 0 | – |
16-20 km/h | 70 Euro | 0 | – |
21-25 km/h | 80 Euro | 1 | 1 Monat |
26-30 km/h | 100 Euro | 1 | 1 Monat |
31-40 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
61-70 km/h | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 km/h | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts ist etwas milder. Aber auf einer freien Autobahn erreicht man mit einem entsprechend motorisierten Fahrzeug auch schnell sehr hohe Geschwindigkeiten. Also drohen auch hier Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 40 Euro | 0 | – |
16-20 km/h | 60 Euro | 0 | – |
21-25 km/h | 70 Euro | 1 | – |
26-30 km/h | 80 Euro | 1 | 1 Monat |
31-40 km/h | 120 Euro | 1 | 1 Monat* |
41-50 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
61-70 km/h | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 km/h | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
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Doch alleine das Einhalten der generellen Maximalgeschwindigkeit ist noch keine Garantie, straflos davonzukommen. Auch auf Spielstraßen, Gefahrenbereiche und verkehrstechnische Besonderheiten muss Rücksicht genommen werden. Hier gelten eigene Regeln zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wird beispielsweise Schrittgeschwindigkeit gefordert, sollte man keinesfalls schneller als 10 bis 15 km/h fahren. Zu den sogenannten Gefahrenbereichen zählen vor allem Bahnübergänge, aber auch normale Verkehrsbereiche, sofern die Sicht- oder Wetterverhältnisse ein sicheres Fahren erschweren. Wird hier die Geschwindigkeit nicht gedrosselt, kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig werden. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Aber auch ein zu langsames Tempo kann im Einzelfall eine Verkehrsgefährdung nach sich ziehen. Stören Sie hierdurch den Verkehrsfluss, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Die Bereiche um Baustellen herum können aber auch für Falschmessungen anfällig sein. Nach einer Baustelle ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nämlich automatisch aufgehoben. Werden Sie im Bereich hinter einer Baustelle geblitzt, könnte sich eine Überprüfung Ihres Bußgeldbescheids lohnen.
Mit dem Überschreiten der deutschen Bundesgrenze endet vielleicht die Zuständigkeit der deutschen Polizei, nicht aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Oftmals ist es sogar umgekehrt. Nicht umsonst gilt Deutschland in Europa als das Paradies der Schnellfahrer. Eine gute Nachricht gibt es: Das eigentliche Bußgeld im europäischen Ausland ist meist geringer. Allerdings sollten Zahlungsaufforderungen aus dem EU-Ausland keineswegs ignoriert werden. Während es vor einigen Jahren noch völlig unproblematisch war, die Bußgeldbescheide ungeöffnet zu entsorgen, besteht inzwischen ein Vollstreckungsabkommen in der EU. Die Daten der Fahrzeughalter können mithilfe der Datenbank „Eucaris“ problemlos ermittelt werden.
Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro vollstrecken die deutschen Behörden das ausländische Bußgeld. Dabei kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu. Punkte werden allerdings auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt, wird die Schwelle für ein Fahrverbot überschritten, so gilt dieses nur ein dem jeweiligen Land. Es gibt noch kein länderübergreifendes Punktekonto. Ausnahme ist hier natürlich Deutschland – ein Fahrverbot, das hier ausgesprochen wurde, hat international Gültigkeit. Ungültig ist es nur dann, wenn ein Anfechtungs- oder Einspruchsgrund vorliegt, den Sie rechtzeitig geltend machen. Nutzen Sie hierzu unser Angebot einer kostenlosen Überprüfung.
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Mit einem Lastkraftwagen setzen Sie ein weitaus höheres Risiko für den Straßenverkehr. Sie bewegen mehr Masse, folglich ist auch eine überhöhte Geschwindigkeit für andere Verkehrsteilnehmer umso gefährlicher. Diese Gefahr schlägt sich auch im Bußgeldkatalog nieder. Besonders teuer wird es, sobald Gefahrgüter oder Fahrgäste an Bord sind.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 30 Euro | 0 | – |
16-20 km/h | 80 Euro | 1 | – |
21-25 km/h | 95 Euro | 1 | – |
26-30 km/h | 140 Euro | 2 | 1 Monat |
31-40 km/h | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 60 km/h | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 15 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 25 Euro | 0 | – |
16-20 km/h | 70 Euro | 1 | – |
21-25 km/h | 80 Euro | 1 | – |
26-30 km/h | 95 Euro | 1 | – |
31-40 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
Mehr als 60 km/h | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 35 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 60 Euro | 1 | – |
16-20 km/h | 160 Euro | 1 | – |
21-25 km/h | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
26-30 km/h | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
31-40 km/h | 360 Euro | 2 | 2 Monate |
41-50 km/h | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
51-60 km/h | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 60 km/h | 760 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | Höhe des Bußgeldes | Anzahl der Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30 Euro | 0 | – |
11-15 km/h | 35 Euro | 0 | – |
16-20 km/h | 120 Euro | 1 | – |
21-25 km/h | 160 Euro | 1 | – |
26-30 km/h | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
31-40 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 400 Euro | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h | 560 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 60 km/h | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
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Gerade Fahranfänger sollten in den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis immer einen Blick auf den Tacho haben. Wenn Sie aber geblitzt wurden, kann Ihnen dieser Tipp nicht mehr helfen. Innerhalb der Probezeit sind die Strafen weitaus härter. Schließlich sollen Sie beweisen, dass sie als Verkehrsteilnehmer geeignet sind, indem Sie sich an die Regeln halten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als sogenannter A-Verstoß. Darunter haben Sie Glück und müssen lediglich mit einem (teuren) Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Schon ein einmaliger A-Verstoß führt allerdings zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbau-Seminar. Kommt in dieser verlängerten Probezeit ein zweiter A-Verstoß hinzu, werden Sie noch einmal verwarnt. Beim dritten Verstoß wird Ihnen dann die Fahrerlaubnis entzogen. Also kann der erste Verstoß bereits eine gefährliche Kettenreaktion in Gang setzen. Gerade in der Probezeit sollte ein Bescheid deswegen genau geprüft werden. Ist dieser erst einmal rechtskräftig, können Sie nicht mehr gegen Ihn vorgehen. Nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeit einer kostenlosen Überprüfung. Schließlich beträgt die Einspruchsfrist nur 14 Tage.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung passiert auch einem “braven Bürger” einmal. Man hat es besonders eilig, ist in Gedanken oder geht von einem höheren Tempolimit aus. Mit dem Blitzen der Messstation startet bei den meisten ein Kopfkino der Unsicherheiten. Viele wissen ihr Fehlverhalten nicht einzuschätzen und sind sich über die Konsequenzen unsicher. Je nachdem, wie groß die Geschwindigkeitsüberschreitung war, steht vor allem die Frage der Strafbarkeit bzw. der Höhe der Strafe im Raum.
In der Regel erfüllt ein bloßes Zuschnellfahren keinen strafrechtlichen Tatbestand, es handelt sich also um eine bloße Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Unter bestimmten Voraussetzungen aber können Sie sich auch durch erhöhte Geschwindigkeit strafbar machen. Wenn Sie zu schnell an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen fahren, können Sie sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB strafbar machen.
Das abstrakte Zuschnellfahren reicht jedoch für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift noch nicht aus. Hinzutreten muss eine konkrete Gefährdungssituation, die nachgewiesen sein muss. Durch Ihr Überschreiten des Tempolimits müssen Sie eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für die Unversehrtheit fremder Sachen von bedeutendem Wert geschaffen haben. Beispielhaft für die Strafbarkeit gemäß § 315c StGB sind die sogenannten „Beinaheunfälle“. In einer solchen Konstellation können Sie sich durch zu schnelles Fahren auch strafbar machen. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Derartige Fälle sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aber eher die Ausnahme als die Regel. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle muss sich ein Verkehrsteilnehmer auf ein Bußgeld nach den obigen Tabellen und schlimmstenfalls auf ein Fahrverbot einstellen.
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Die wohl eingriffsintensivste Sanktion, die Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen kann, ist ein mehrmonatiges Fahrverbot. Schwelle für ein Fahrverbot ist für PKW die Überschreitung der 21-km/h-Grenze.
Das Fahrverbot wird in der Regel als Nebenstrafe in Ihrem Bußgeldbescheid aufgeführt. In Ausnahmefällen kann es auch gerichtlich per Urteil erlassen werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn Sie nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat begangen haben (typischerweise bei Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsfahrt, Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahrlässige Körperverletzung). Seit August 2017 ist es auch möglich, ein Fahrverbot zu verhängen, wenn eine Straftat außerhalb des Straßenverkehrs verübt wurde.
Es gibt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher Sie Einspruch gegen das Verbot einlegen können. Lassen Sie diese Frist verstreichen, so wird das Fahrverbot rechtskräftig. Eine Aufsplittung des Verbotes auf mehrere nicht aneinanderhängende Zeiträume ist nicht vorgesehen. Je nachdem, wie viele Monate Ihr Bescheid vorsieht, müssen Sie sich demnach auf eine längere Zeitspanne ohne Mobilität einstellen. Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie also schnell handeln, wenn Sie davon überzeugt sind, dass eine Falschmessung vorliegt oder Sie das Fahrverbot noch anders abwenden können. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Prüfung Ihres Bußgeldbescheides.
Ab wann Sie das Fahrverbot antreten müssen, bestimmt sich nach § 25 StVG. In einem gewissen Zeitrahmen bleibt Ihnen als Ersttäter eine Frist, bis zu der Sie das Verbot antreten können. So können Sie den Antrittszeitpunkt in einem Zeitraum von vier Monaten frei wählen. Dies lässt Ihnen genügend Zeit, Überbrückungsmaßnahmen einzuleiten oder den Zeitraum auf Urlaubs- oder Weihnachtszeit zu legen. Evtl. können Sie das Fahrverbot in den Februar legen – Dies ist der kürzeste Monat.
Als Ersttäter gelten Sie, wenn sie sich in den 24 Monaten vor Ihrem Verstoß kein anderweitiges Verbot eingehandelt haben. Wenn doch, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen Ihren Führerschein sofort mit Wirksamkeit des Fahrverbots abgeben. Eine Schonfrist gibt es dann nicht. Die einzige Möglichkeit, eine Verschiebung zu erreichen, ist dann das Einlegen von Rechtsmitteln, wie dem Einspruch.
Der Einspruch gibt Ihnen zunächst eines: Zeit. Je nachdem, ob Ihr Einspruch berechtigt oder unberechtigt ist, kann bestenfalls sogar die Aufhebung des Fahrverbots erfolgen. Den Einspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids einlegen. Um ein Fahrverbot wirksam zu verhindern oder aufzuschieben, bedarf es aber mehr. Deshalb sollten Sie nicht auf eigene Faust gegen den Bescheid vorgehen. Anwaltliche Expertise und Unterstützung ist praktisch unabdingbar. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg, ganz gleich, ob Sie wegen einer falschen Geschwindigkeitsmessung vorgehen können, oder das Fahrverbot zumindest durch Umwandlung in eine erhöhte Geldstrafe abwenden möchten.
Mit dem Einspruch frieren Sie Ihr Fahrverbot praktisch ein. Ein Vollzug ist erst dann möglich, wenn es einen rechtskräftigen Bescheid oder ein Urteil zu Ihrem Fall gibt. In der Regel vergehen bis dahin mehrere Monate. Ein rechtliches Vorgehen gegen das Fahrverbot hilft Ihnen somit auch als Wiederholungstäter, einen Aufschub zu bekommen.
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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen zu messen. Manche sind fehleranfälliger als andere. Manche sind mit dem bloßen Auge nicht erkennbar. Wenn es geblitzt hat, ist es bereits zu spät. Aber auch dann sollten Sie den Fuß vom Gas nehmen. Schließlich sollten Sie sich keinen zweiten Verstoß einhandeln, der im Zweifel zusammen mit dem ersten zu einem Fahrverbot führen könnte.
Die Radarfalle ist der Klassiker unter den Blitzern. In vielen Fällen ist sie von Weitem zu erkennen, obwohl sie manchmal geschickt in Tarnfarben angestrichen ist. Diese fest installierten Radarfallen sind eine etwas veraltete Form der Verkehrsüberwachung. In der Regel spricht sich schnell herum, an welchen Stellen ein solcher Blitzer steht. Ortskundige Fahrer kennen die Radarfalle bestens.
Dadurch wird auf dem entsprechenden Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduktion erreicht. Trotzdem kann es passieren, dass Sie auf einer unbekannten Strecke Radarfallen übersehen und es blitzt. Die gute Nachricht: Die Radarfalle ist fehleranfällig. Sie strahlt elektromagnetische Wellen aus, die vom Wagen reflektiert werden. Mithilfe einer Frequenzänderung wird sodann die Geschwindigkeit ermittelt. Der Auslöser wird dann betätigt, wenn das vorbeifahrende Auto über dem festgelegten Toleranzbereich liegt. Bei der Aufstellung muss ein bestimmter Winkel zur Fahrbahn beachtet werden. Es kann außerdem zu einer Knickstrahlenreflexion durch Verkehrsschilder kommen. Auch ein Spurwechsel wirkt sich unter Umständen negativ auf die Messung aus.
Lasermessgeräte kommen in der Regel bei mobilen Messungen vor. Dazu sendet das Messinstrument Lichtimpulse aus, welche von dem Fahrzeug reflektiert werden. Es wird eine Vielzahl an Lichtimpulsen abgegeben (zwischen 40 und 70), die innerhalb kürzester Zeit auf das Auto treffen. Sie werden reflektiert und landen dann beim Empfänger. Sodann wertet dieser anhand der Weg-Zeit-Berechnung die empfangenen Daten aus. Am Ende steht fest, wie schnell Sie im Nahbereich des Messgerätes gefahren sind. Falschmessungen kann es dann geben, wenn der Laserstrahl ein stark reflektierendes Objekt trifft. Zwar wird in der Regel das Nummernschild anvisiert, Fehleinstellungen können jedoch das Ergebnis verfälschen. Unterschied zu dem allseits bekannten Blitzer ist, dass die Lasermessgeräte in der Regel keine Blitzerfotos schießen. In Ausnahmefällen kann das vorkommen, für gewöhnlich aber werden Sie direkt im Anschluss von der Polizei aus dem Verkehr gewunken. In diesem Rahmen werden dann Ihre Personalien aufgenommen. Das heißt, Sie können sich im Anschluss daran auch nicht darauf berufen, nicht gefahren zu sein. Aussichtsreicher wird es dann sein, sich auf mögliche technische Fehler oder eine unsachgemäße Bedienung zu berufen.
Gerade die Entfernung und Ausrichtung des Lasermessgeräts zur Fahrbahn sind enorm wichtig für eine korrekte Messung. Wichtig ist außerdem, dass ein lückenloses Messprotokoll geführt wird und es im Vorhinein auch Probemessungen gab. Einem unerfahrenen Polizeibeamten unterlaufen dabei oft Fehler. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Fehlerquellen, die letztlich dazu führen könnten, dass Ihr Fahrverbot aufgehoben wird.
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos von uns überprüfen.
Dem Lasermessgerät ähnlich ist die Laserpistole. Sie wird von besonders geschulten Polizisten verwendet. Bilder werden nur in Ausnahmefällen gemacht, üblicherweise werden Sie direkt im Anschluss aus dem Verkehr gezogen. Bei der Bedienung der Laserpistole kann es zu Fehlern kommen. Die Genauigkeit des Messergebnisses ist nämlich maßgeblich von der Person abhängig, die die Laserpistole bedient. Beispielsweise zielt der Polizist nicht korrekt auf das Nummernschild. Die Laserimpulse werden dann falsch reflektiert und das Ergebnis stimmt nicht. Möglich ist außerdem, dass der Strahl am Auto vorbeigeht und ein Auto auf der Nebenspur erfasst. Auch hiergegen können Sie vorgehen.
Dass in Ihrem Fall eine Fehlmessung stattgefunden hat, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Schon öfter gab es einige Fehlmessungen und Fehlbescheidungen, von denen medial berichtet wurde. So gab es beispielsweise im März 2015 auf einer Frankfurter Landstraße eine ganze Reihe Autofahrer, die trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften geblitzt wurden. Auf der A3 bei Köln wurden 2016 Tausende Autofahrer hinter einer Baustelle geblitzt – und das, obwohl die Begrenzung mit dem Ende der Baustelle als aufgehoben gilt. Der Blitzer war auf 60 eingestellt, obwohl eigentlich Tempo 80 galt.
Auf der Bundesstraße 82 kam es zu Bedienungsfehlern bei der Messanlage, auf der A81 fiel die Geschwindigkeitsanzeige aus. Auf der A2 löste ein Blitzer schon ab 100 km/h aus, obwohl 130 km/h erlaubt waren. In vielen Fällen ist nicht nur ein Autofahrer von einer Fehlmessung betroffen, sodass ein Vorgehen auch behilflich dabei sein kann, Missstände aufzudecken.
Die Behörden wissen um etwaige Messungenauigkeiten ihrer Geräte. Deswegen ziehen sie von den gemessenen Werten einen Toleranzwert ab. Je nachdem, wie schnell Sie gefahren sind, kann dieser Toleranzabzug einen großen Unterschied machen. Er kann darüber entscheiden, wie hoch Ihr Bußgeld ist. Er kann darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot verhängt wird.
Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Toleranzabzug 3 km/h, sofern Sie unter 100 km/h fahren. Bei einer Geschwindigkeit, die höher als 100 km/h ist, wird auch der Toleranzabzug höher sein. Außerorts werden bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h drei Prozent des gemessenen Wertes abgezogen. Weitere Faktoren, die für einen höheren Toleranzabzug sorgen, sind Dunkelheit oder schlechte Lichtverhältnisse. Bei nicht-geeichten Messgeräten muss ein höherer Wert abgezogen werden. Es gibt also keinen festen Toleranzwert. Der Wert ist immer vom jeweiligen Messgerät abhängig. Im Streitfall bestimmt der Richter den Toleranzwert. Wenn Sie also nur ganz knapp in die Sanktion eines Fahrverbots gerutscht sind, kann sich ein Vorgehen für Sie selbst dann lohnen, wenn das Messergebnis an sich richtig ist.
Werden Sie bei Ihrer Geschwindigkeitsübertretung nicht sofort von der Polizei aus dem Verkehr gezogen, so bekommen Sie bald darauf Post. Mit dabei ist ein Foto, das in den meisten Fällen nicht nur Ihrer Unterhaltung dient. Es gilt als Beweis ihres Verkehrsverstoßes. Was aber, wenn Sie gar nicht auf dem Foto zu erkennen sind? Wenn Sie selbst gar nicht mit Ihrem Fahrzeug unterwegs waren, können Sie den eigentlichen Fahrer benennen. Den Bußgeldbescheid bekommt dann er. Eine Pflicht zur Benennung des Fahrers besteht aber nicht, denn es kann immer sein, dass Sie sich nicht erinnern, wer an dem Tag gefahren ist.
Grundsätzlich gilt: Das Foto muss eine Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Man muss den Fahrer anhand der Gesichtszüge oder markanter Merkmale identifizieren können. Wenn das Gesicht – beispielsweise durch eine große Sonnenbrille – zum Teil verdeckt ist, kann das misslingen. Auch in einer solchen Konstellation empfiehlt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
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Im Nachgang an eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie innerhalb weniger Wochen Post. Wenn nicht, wird in aller Regel der Film eines Messgerätes voll oder defekt gewesen sein. Glück gehabt. Andernfalls erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Hierauf müssen Sie reagieren – am besten, indem Sie den Vorwurf kostenlos anwaltlich prüfen lassen.
Durch den Anhörungsbogen erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Zeitlich ist der Anhörungsbescheid dem Bußgeldbescheid vorgeordnet. Sie erfahren, welche Sanktion Sie erwartet. In der Regel ist auch das Blitzerfoto darauf abgedruckt. Eine Äußerungspflicht besteht für Sie nicht. Es steht Ihnen völlig frei, ob Sie zugeben, dass Sie zu schnell gefahren sind oder nicht. Selbst belasten müssen Sie sich nicht. Wenn Sie den Verstoß zugeben, wird es mit einer Sanktionsminderung oder anderen Vergünstigen aber schwer. Insbesondere sollten Sie davon absehen, Details mitzuteilen, die womöglich zu einer Strafschärfung führen. Wenn Sie sich nicht äußern, sagen Sie auch nichts Falsches. Im Optimalfall wenden Sie sich schon bei Erhalt des Anhörungsbogens an einen Anwalt, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Fehlmessung, eine Verwechslung oder eine Umwandlungsmöglichkeit vorliegt. Ihr Anwalt wird Sie zu dem für Sie optimalen Verhalten beraten.
Einspruch einlegen können Sie dann gegen den endgültigen Bescheid. Wichtig ist, dass Sie die 14-Tagefrist beachten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, schon vorher einen Anwalt zu kontaktieren. Mit Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Fahrverbot vollstreckbar. Dann kommt eine Überprüfung in der Regel zu spät. Für bestimmte Personengruppen ist ein Einspruch besonders zu empfehlen.
Einem Fahranfänger in der Probezeit droht nicht nur eine Verlängerung dieser, sondern auch die Anordnung eines Aufbauseminars. Hier empfiehlt sich ein Einspruch. Womöglich können Sie durch diesen das Aufbauseminar umgehen. Aber auch Berufskraftfahrer werden besonders empfindlich von einem Fahrverbot getroffen. Ihre berufliche Existenz ist bedroht. Sie sollten in jedem Fall Einspruch einlegen und die Chance einer Überprüfung nicht ungenutzt lassen. In folgenden Fällen kann eine Anfechtung, beziehungsweise ein Einspruch erfolgreich sein:
Ein Einspruch öffnet, auch wenn Sie unsicher sind, Tür und Tor zu einem günstigeren Deal. Mit anwaltlicher Unterstützung ist es gut möglich, das Bußgeld zu erhöhen, sodass auf das Fahrverbot verzichtet werden kann. Ebenso kann es Fehler bei der Rechtsfolgebestimmung geben, sodass Ihnen eine höhere Strafe auferlegt wird, als der Bußgeldkatalog eigentlich vorsieht.
Wenn Sie einen Einspruch einlegen, drohen Ihnen keinerlei Negativkonsequenzen. Ihre Situation verschlechtert sich nicht. Sie kommen auf keine Liste mit uneinsichtigen Verkehrssündern oder müssen eine härtere Strafe befürchten. Es ist Ihr gutes Recht, einen gegen Sie erlassenen Verwaltungsakt – den Bußgeldbescheid – auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Wir bieten Ihnen dazu eine kostenlose Überprüfung an. Durch unsere automatisierte Prüfung Ihres Bußgeldbescheides erhalten sie innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung. Diese kurze Zeitspanne ist für Sie von besonderer Bedeutung, da der Einspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein muss. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihrem Bußgeld, beziehungsweise Ihrem Fahrverbot eine Falschmessung zugrunde liegt, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Keinesfalls sollten Sie das Bußgeld ohne Wenn und Aber bezahlen oder ein Fahrverbot widerstandslos hinnehmen, wenn Sie sich unsicher sind, ob alles seine Richtigkeit hatte.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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